Hallo erstmal !!
Ich habe am 06.11.02 einen Mahnbescheid erhalten. Den geforderten Betrag habe ich sofort überwiesen. Am 11.11.02 wurde das Geld dem Gläubiger gutgeschrieben. (wie auch der Gläubiger selbst bestätigt.)
Jetzt hat mir dieser mitgeteilt, daß er bereits am 05.11.02 einen Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht beantragt hätte und jetzt noch die 12,50 Euro Gebühren erstattet haben möchte.
Ich habe auf dem Mahnbescheid gelesen, daß man einen Vollstreckungsbescheid erst 14 Tage nach Zustellung des Mahnbescheides stellen kann.
Ist das richtig ?
Hat der Gläubiger Anspruch auf die 12,50 Euro wenn der Vollstreckungsbescheid bereits vor der Zustellung des Mahnbescheids beantragt wird ?
Übrigens: Ich habe nie einen Vollsteckungsbescheid vom Amtsgericht erhalten ?!
Vollstreckungsbescheid bereits vor der Zustellung des Mahnbescheids?
6. Januar 2003
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Frage vom 6. Januar 2003 | 19:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid bereits vor der Zustellung des Mahnbescheids?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2003 | 16:33
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Der Vollstreckungsbescheid kostet nur eine halbe BRAGO-Gebühr und auch das nur, wenn ein Anwalt mit der Sache befasst ist. Das brauchst du nicht zu bezahlen, da bin ich mir ziemlich sicher. Allerdings sollte man spätestens gegen den Vollstreckungsbescheid Rechtsmittel einlegen, sonst kommt der Vollstrecker...
Joh. 19, 22
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