Vom Makler geträuscht wg. Grundstückskauf

7. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
LilaLuna
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Makler geträuscht wg. Grundstückskauf

Guten Tag,
Fam. X hat ein Haus über einem Makler gekauft. Zu diesem Haus gehört eine ca. 2 m hohe Thujahecke. Lt. Makler und Vorbesitzer gehört die Hecke zum gekauften Grundstück. Nun hätte Fam. X festgestellt dass ein Teil der Hecke und ein kleines Grundstück dem Nachbarn gehört und ein Teil der Stadt.Dies wurde mit keinem Wort vom Makler/Vorbesitzer erwähnt. Das ganze Grundstück/Hecke würde zum gekauften Objekt gehören. Eine Einsicht in den Grundstücksplan vor Vertragsabschluss war nicht möglich da dieser erst nach Vertragsende vom Makler ausgehändigt wurde. Nach Vertragsende und nach genauerem Betrachten des Grundstücksplanes hat Fam. X tatsächlich nur das Grundstück ohne die 5,9qm des Nachbarn und den Teil der Stadt gekauft.Nun möchte der Nachbar das Fam. X den kleinen Teil von ihm abkaufe.
Kann Fam. X von dem Makler oder dem Vorbesitzer verlangen die Notarkosten bzw. die Kosten den Grundstückes zu übernehmen da das Grundstück falsch vermittelt wurde ? Welches REcht hat Fam. X? Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 836x hilfreich)

Familie X muss gar nichts abkaufen, wenn sie das nicht möchte. Bei 5,9 qm halte ich auch Regressforderungen für ausgeschlossen.
Zudem muss sich Familie X den Vorwurf gefallen lassen, die nötigen Unterlagen nicht VOR dem Kauf eingesehen zu haben. Sie hätten den Vertrag nicht unterschreiben sollen, ohne die Grundstückspläne - die hätte der Makler dann schon rausgerückt, denn in solch einem Fall sitzt der Käufer am längeren Hebel. (Es sei denn, es gab noch andere Interessenten, die ohne Unterlagen unterschrieben hätten -aber das ist meist nur ein Bluff der Makler, die den Käufer zur Unterschrift veranlassen wollen.)

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

Die Unterlagen zum Haus sieht man ein, sonst kauft man nicht. Sie liegen im Katasteramt aus und können besichtigt werden

Der Makler muss nix wissen, er zeigt was man sieht. Die Hecke kann der VK gehören, auch wenn Sie auf Nachbars Grundstück steht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Jeden Salatkopf bei Aldi dreht man 20 mal rum, aber Häuser kauft man unüberlegt und hektisch.

Selber schuld.

Übrigens werden Immo-Kaufverträge vor einem Notar geschlossen damit dieser genau erklären kann was man kauft. Und deswegen gibt es den Vertrag dann noch 14 tage vor Unterzeichnung. Was soll man noch machen um die "armen Käufer zu schützen"

Wusste der Makler das, und du kannst das beweisen, sieht die Sache anders aus


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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Vertrag beim Makler hat rechtlich keine Bedeutung. Erst der Kauf beim Notar ist ein gültiger Vertrag. Es ist nicht glaubhaft, daß die Familie vor dem Notartermin keine Gelegenheit hatten, die Pläne des Grundstücks zu sehen. Ohne das gibt keiner, der bei Verstand ist, hunderttausende Euro aus.

Falls der Makler vorsätzlich getäuscht hat und man das nachweisen kann, ist der natürlich dran. Nur muß man das eben beweisen können.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

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