Vom Notar falsch beraten

18. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Petra4791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Notar falsch beraten

Hallo,
Ich habe im März mein Haus verkauft und der Kaufvertrag wurde auch schon unterschrieben. Im Grundbuch waren noch Grundschulden vermerkt. Seit langem bezahlt. Es wurde nur nie gelöscht. Dieses war dem Makler und dem Notar vor dem unterzeichnen bekannt. Kurz nach dem unterschreiben des Kaufvertrages fragte der Notar mich nach zwei Grundschuldbriefen und dazugehörigen Löschungsbewilligungen. Dabei stellte ich fest, dass ein Grundschuldbrief nicht auffindbar war. Ich habe ein Jahr zuvor das Haus geerbt.
Der Notar hat mich im Vertrag unterschreiben lassen, dass ich das Haus lastenfrei übergebe. Da alles seit 20 Jahren abbezahlt ist, war ich mir sicher, dass es dann auch den Tatsachen entspricht. Heute weiß ich, dass ohne Grundschuldbrief eine Löschung nicht möglich ist. Wäre ich Anwalt oder Notar, hätte ich es sicherlich auch vorher gewusst und den Vertrag so nicht unterschrieben. Da ein einfaches Aufgebotsverfahren nicht möglich ist(mir gehört das Haus noch keine 10 Jahre), bot mir der Notar noch das Verfahren nach Paragraph 1170 und 1171 an. Mit einer 10 oder 30 jährigen Hinterlegung. Hätte ich das vorm unterschreiben gewusst, wäre ich vom Verkauf zurückgetreten.
Hat der Notar einen Fehler gemacht, indem er nicht vor dem unterzeichnen nach den Grundschuldbriefen verlangt hat? Um sicher zu stellen, dass die Grundschuld gelöscht werden kann?
Durch die immense Verzögerung, wir quälen uns immer noch mit dem Amtsgericht ab, welches Aufgebot wir jetzt einleiten können, ist mir schon ein finanzieller Schaden entstanden. Zumal es ein sehr viel größerer Schaden wird, sollte ich tatsächlich die Grundschuldsumme plus 12% Zinsen für 30 Jahre hinterlegen müssen. Dieses Geld werde ich nicht mehr sehen. Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort sehr freuen. Und danke schon mal im Voraus.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41822 Beiträge, 14614x hilfreich)

Es wäre vielleicht hilfreich gewesen, vor Unterzeichnung des notariellen Vertrages nachzuschauen, ob der Brief da ist. Das ist nicht Aufgabe des Notars.

wirdwerden

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

Zitat (von Petra4791):
Hat der Notar einen Fehler gemacht, indem er nicht vor dem unterzeichnen nach den Grundschuldbriefen verlangt hat? Um sicher zu stellen, dass die Grundschuld gelöscht werden kann?

Nein, es ist üblich, dass der Notar nach Unterzeichnung des Kaufvertrages mit der Abwicklung beginnt. Weshalb hat der Verkäufer die Löschungsunterlagen nicht vor Unterzeichnung dem Notar übergeben? Dann wäre es schon vorher aufgefallen dass der Brief fehlt und der KV hätte entsprechend geändert werden können.
Zitat:
Durch die immense Verzögerung, wir quälen uns immer noch mit dem Amtsgericht ab, welches Aufgebot wir jetzt einleiten können, ist mir schon ein finanzieller Schaden entstanden.

Bis der rechtskräftigen Beschluss "durch" ist, dauert es mehrere Monate (meiner Erfahrung nach sind 9 Monate gar nichts).

Das kommt ja nicht so selten vor - im Normalfall beurkundet der Notar unter Mitwirkung aller Beteiligten einen Nachtrag zum KV. Der Grundschuldbetrag wird vom Käufer auf ein Anderkonto eingezahlt und erst an den Verkäufer ausgezahlt, wenn der rechtskräftige Beschluss beim Notar vorliegt.

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#3
 Von 
Petra4791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Zitat (von cruncc1):

Nein, es ist üblich, dass der Notar nach Unterzeichnung des Kaufvertrages mit der Abwicklung beginnt. Weshalb hat der Verkäufer die Löschungsunterlagen nicht vor Unterzeichnung dem Notar übergeben? Dann wäre es schon vorher aufgefallen dass der Brief fehlt und der KV hätte entsprechend geändert werden können.


Wenn ich gewusst hätte, dass so ein Brief dafür benötigt wird, geschweige denn überhaupt existiert, hätte ich das vorher rausgesucht. Habe mir einen Makler genommen in dem Glauben er kümmert sich um alles, so wie er es versprochen hat. Darum fühle ich mich da falsch beraten. Der Notar weiß so etwas...ist schließlich sein Job und weist mich nicht darauf hin.

Und bei der Hinterlegung für 30 Jahre gibt es keinen Weg, vorher an das Geld zu kommen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von Petra4791):
Habe mir einen Makler genommen in dem Glauben er kümmert sich um alles,

Glauben hilft bei bei der Huldigung des bevorzugten Wesens höhere Art, nicht bei Verträgen und in der Juristerei.

Was der Makler alles macht bzw. machen müsste, das findet sich in den vertraglichen Vereinbarungen.



Zitat (von Petra4791):
so wie er es versprochen hat.

Was genau hat er denn versprochen?
Und wie genau könnte man das (gerichtsfest) beweisen?



Zitat (von Petra4791):
Der Notar weiß so etwas...ist schließlich sein Job und weist mich nicht darauf hin.

Hat man denn den Notar mit einer umfassenden Betreuung / Beratung beauftragt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

Zitat (von Petra4791):
Der Notar weiß so etwas...ist schließlich sein Job und weist mich nicht darauf hin.

Hat er doch - er hat die Löschungsunterlagen nach Unterzeichnung des Vertrages angefordert. Das ist ein ganz normaler Vorgang.
Zitat:
Und bei der Hinterlegung für 30 Jahre gibt es keinen Weg, vorher an das Geld zu kommen?

:???: Offensichtlich ist der Gläubiger unbekannt.

Selbst wenn man das vorher gewusst hätte, gäbe es keinen anderen Weg.
Zitat:
Hat man denn den Notar mit einer umfassenden Betreuung / Beratung beauftragt?

Den Notar muss man nicht explizit damit beauftragen. Das gehört zur ganz normalen Abwicklung eines Kaufvertrages.

Nochmal: weshalb hat der Verkäufer die Löschungsunterlagen nicht vor Unterzeichnung dem Notar übergeben? Es müsste doch klar sein, dass die Unterlagen zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich sind.

-- Editiert von cruncc1 am 18.07.2020 21:13

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#6
 Von 
Petra4791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Hat man denn den Notar mit einer umfassenden Betreuung / Beratung beauftragt?


Er wurde beauftragt Käufer wie Verkäufer fair und gerecht zu beraten und den Kaufvertrag abzuwickeln. Aber von Beratung war keine Rede. Erst, als der Drops schon gelutscht war.
Und der Makler hat ein rundum sorglos Paket versprochen.
Wenn es so ist, dass der Käufer alleine in der Verantwortung steht, alles zu wissen und vorzulegen, wozu brauche ich dann einen Notar oder Anwalt? Er ist beides. Wozu brauche ich dann Makler?
Vor alledem hier wusste ich noch nicht mal was ein Aufgebotsverfahren ist. Wozu auch? Ich bin kein Jurist. Ich war in dem Glauben ( ja, ich glaube wohl zu viel) das dafür der Anwalt/Notar da wäre.

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#7
 Von 
Petra4791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):

Nochmal: weshalb hat der Verkäufer die Löschungsunterlagen nicht vor Unterzeichnung dem Notar übergeben? Es müsste doch klar sein, dass die Unterlagen zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich sind.]


Weil der Verkäufer kein Jurist ist und nicht mal wusste, dass So etwas zum Verkauf des Hauses gehört. Alle Unterlagen wurden auf Nachfrage raus gesucht und abgegeben. Nur nach den Briefen hat niemand gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

Zitat (von Petra4791):
Wenn es so ist, dass der Käufer alleine in der Verantwortung steht, alles zu wissen und vorzulegen, wozu brauche ich dann einen Notar oder Anwalt?

Der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf zwingend der notariellen Beurkundung.

https://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html
Zitat:
Er ist beides.

Er darf aber nur entweder als Notar oder als Anwalt tätig sein.
Zitat:
Wozu brauche ich dann Makler?

Hauptaufgabe eines Maklers ist, einen Käufer zu finden. Meiner Erfahrung nach haben die meisten Makler ansonsten wenig Ahnung.

Jetzt komm mal wieder runter, alles ist ganz normal abgelaufen. Was hättest du denn gemacht, wenn du es vorher gewusst hättest, dass der Brief fehlt? An dem Aufgebotsverfahren/Hinterlegung kommt man nunmal nicht drumrum.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Petra4791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
.
Jetzt komm mal wieder runter, alles ist ganz normal abgelaufen. Was hättest du denn gemacht, wenn du es vorher gewusst hättest, dass der Brief fehlt? An dem Aufgebotsverfahren/Hinterlegung kommt man nunmal nicht drumrum.


Wenn ich vorher von der 30 jährigen Hinterlegung gewusst hätte, wäre ich vom Verkauf zurückgetreten. So habe ich keine Wahl mehr und werde es wohl für 30 Jahre hinterlegen müssen.
Und ich komme erst runter, wenn ich den vollen Kaufpreis für das Haus bekomme. Denn nur dann wäre alles normal gelaufen. So ist es ein großer Verlust und ganz und gar nicht normal gelaufen.

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