Vom Schuldner unterschriebene Abrechnung geschickt bekommen

11. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
ChristaD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Schuldner unterschriebene Abrechnung geschickt bekommen

Ist eine unterschriebene Abrechnung von einem gewerblichen Schuldner so etwas wie ein Schuldschein? Ein Schuldner hatte mir eine eigene Abrechnung geschickt. In dieser Abrechnung hat er mehrere Beträge angegeben, die er mir angeblich für Dienstleistungen noch schulden würde. Nun habe ich ihm nach einigen Monaten schließlich eine Rechnung geschickt und seine, von ihm selbst angegebenen Beträge übernommen. Dieser Rechnung, sowie seiner eigenen Abrechnung hat er nun widersprochen.

Meine Frage: Er hat seine eigene Abrechnung unterschrieben. Kann er seiner eigenen Abrechnung, bzw. der darauf folgenden Rechnung von mir "einfach so" widersprechen, oder ist er zahlungspflichtig?

-- Editiert von ChristaD am 12.11.2018 12:14

-- Editiert von Moderator am 12.11.2018 15:22

-- Thema wurde verschoben am 12.11.2018 15:22

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ChristaD):
Ist eine unterschriebene Abrechnung von einem gewerblichen Schuldner so etwas wie ein Schuldschein?


Nein, aber es könnte einem Schuldanerkenntnis nahe kommen.

Zitat (von ChristaD):
Er hat seine eigene Abrechnung unterschrieben. Kann er seiner eigenen Abrechnung, bzw. der darauf folgenden Rechnung von mir "einfach so" widersprechen, oder ist er zahlungspflichtig?
Natürlich kann er widersprechen, die Widerspruchsmöglichkeit besthet doch immer.

ich habe heute eine Klageerwiderung auf den Tisch bekommen, da hat der Vollpfosten sogar der Klage widersprochen.

Kurzum, die von ihm unterschriebene Abrechnung ist ein starkes indiz für deren Anerkennung, ist aber nicht vollstreckbar. Wenn er trotz zuvoriger Anerkennung (Lippenbekenntnis) nicht zahlt, wirst Du gleichwohl klagen müssen.

Wenn er dann widersprechen will, müsste er schon qualifiziert darlegen, weshalb das erste Anerkenntnis falsch war.

War es aber tatsächlich falsch, hat der Nachweis des Faktischen den höheren Überzeugungswert.

Berry

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChristaD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die aufschlussreiche Antwort! Das hatte ich mir fast gedacht. Wir machen nun eine Anzeige u.a. wegen Betrug, weil noch ein paar andere Dinge dazu gekommen sind.

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