Von einem Freund Geld geliehen, jetzt Drohungen

17. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
tarantel79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Von einem Freund Geld geliehen, jetzt Drohungen

Hallo,

ein damals guter Freund hat uns in einer schwierigen Lage geholfen und uns 2.000 Euro geliehen. Wir haben ihm allerdings gleich gesagt, dass wir nicht wissen, wann wir es ihm zurück zahlen können. Wir hatten Schwierigkeiten mit dem Haus und Probleme, es zu unterhalten.

Nun sind wir aus anderen Gründen zerstritten und er droht mit dem Rechtsanwalt, wenn wir ihm nicht sein Geld zurückzahlen. Unsere Lage hat sich eher verschlechtert, unser Haus geht im September in die Zwangsversteigerung und wir sind nicht in der Lage, ihm sein Geld auch nur teilweise oder in Raten zurück zu zahlen.

Dass er uns das Geld geliehen hat, würden wir nie bestreiten, aber es wurde auch nicht festgelegt, wann und in welchen Raten wir das zurückzahlen. Es existiert lediglich der Überweisungsbeleg seinerseits. Wir haben öfter darüber mit ihm gesprochen, weil es uns auch unangenehm war, ihm immer noch so viel Geld schuldig zu sein. Es hiess von seiner Seite immer nur: "es eilt nicht" und "macht euch keinen Kopf" ... und nun sowas.
Vor einem Jahr gab es eine Option mit einer Hausumschuldung, bei der wir ihm auch gesagt haben, dass er sein Geld oder einen Teil bekommen könnte, wenn es dann klappt, aber leider hat es nicht geklappt.

Wie sollen wir uns nun verhalten? Wir hoffen auf bessere Zeiten, wenn das mit der Zwangsversteigerung über die Bühne ist und wir wieder ein normales Leben ohne ständigen finanziellen Druck aufbauen können. Und dann später wollen wir auch in Raten das Geld zurück zahlen. Aber das will er nicht hören, er droht nur immer mit einem Rechtsanwalt, weil er sein Geld sofort will.

Hat er eine Chance damit durchzukommen und uns damit noch tiefer in den fianziellen Sumpf zu treiben? Kann er sein Geld sofort fordern? Wie gesagt, über die Dauer der "Leihgabe" wurde nie etwas festgehalten.

Ich bitte um Hilfe !!!!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
aber es wurde auch nicht festgelegt, wann und in welchen Raten wir das zurückzahlen


Dann könnte er das Darlehen folglich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten fällig stellen.

quote:
Hat er eine Chance damit durchzukommen


Klar. Oder glaubst du, ohne Festlegung eines Rückzahlungstermines müßtet ihr das Geld erst am Tag nach St. Nimmerleins Tag zurückzahlen?

Wenn bei euch natürlich nichts zu holen ist, nützt ihm ein Erfolg vor Gericht auch nicht viel, außer daß er dann 30 Jahre lang vollstrecken kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tarantel79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort, auch wenn die natürlich anders aussieht, als ich erhofft hatte :-(

Wie gesagt, es geht nicht darum, dass wir ihm sein Geld nicht zurückzahlen wollen. Nur wir haben ihm von vornerein gesagt, dass wir nicht wissen, wann wir das können. Er war sich des Risikos durchaus bewusst, denn er kannte unsere Lage zu dem Zeitpunkt.

Somit frage ich mich wirklich, ob jemand aus heiterem Himmel heraus dann das Recht hat, das zu brechen und mit einem Mal zu fordern

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er war sich des Risikos durchaus bewusst, denn er kannte unsere Lage zu dem Zeitpunkt. <hr size=1 noshade>


Dann war es doch ausgesprochen großzügig von dem Freund, euch das Darlehen trotzdem zu gewähren.

quote:<hr size=1 noshade>Somit frage ich mich wirklich, ob jemand aus heiterem Himmel heraus dann das Recht hat, das zu brechen und mit einem Mal zu fordern <hr size=1 noshade>


Das wurde doch oben bereits beantwortet, siehe hierzu auch § 488 Abs. 3 BGB .


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Elfenschein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Die große Frage ist, gibt es ein Schuldanerkenntnis oder einen privaten Darlehensvertrag. Wenn nicht, ist es schwer für Ihn das Geld zurück zu erhalten.
Es kann sich ja auch um eine Schenkung handeln.

Der genannte Paragraf bezieht sich auf Schriftstücke/ Darlehensverträge!!

Die beste Varaiante, beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und sich kostenlos von einem Anwalt Hilfe holen.

PS: Drohungen sind ebenfalls mit Strafe bedroht

und

bei Zwangsversteigerung und Restschulden kann immer noch eine Privatinsolvens gemacht werden und die Summe kann mit eingefügt werden. Aber auch ein Gericht erkennt nur die Summe an, wenn es ein Schriftstück darüber gibt.

Worte sind Schall und Rauch

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Die große Frage ist, gibt es (...) einen privaten Darlehensvertrag.

Das hat der Darlehensnehmer doch in seiner Eingangsfrage ganz klar bejaht.

Dass er uns das Geld geliehen hat, würden wir nie bestreiten
weil es uns auch unangenehm war, ihm immer noch so viel Geld schuldig zu sein.


Ich unterstelle mal soviel Ehrlichkeit, daß er das auch vor Gericht so sagen würde.

quote:
Es kann sich ja auch um eine Schenkung handeln.

Was aber der Empfänger des Geldes beweisen müßte.

quote:
Drohungen sind ebenfalls mit Strafe bedroht

Die Drohung "Ich setze mein Recht durch, ggf. auch mit Anwalt" ist Gott sei Dank noch nicht strafbar...

quote:
Es hiess von seiner Seite immer nur: "es eilt nicht" und "macht euch keinen Kopf" ... und nun sowas.

Daraus könnte man evtl. einen Verzicht auf das schon genannte Kündigungsrecht (bzw. eine entsprechende Befristung) bis zu einem bestimmbaren Zeitpunkt "wenn es euch finanziell besser geht" konstruieren. Das wäre aber im Endeffekt ein schwer erträgliches Ergebnis, wenn der Gläubiger, der dem Schuldner nicht gleich die Pistole auf die Brust setzt, dadurch seine Rechte verliert.

Ich würde mich als Schuldner ernsthaft um eine Lösung bemühen.


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