Hallo zusammen
ich habe mich bei meiner Scheidung von einem Anwalt vertreten lassen, mit dem ich nachhaltig unzufrieden war. Unter anderem hat er den Streitwert zu hoch angesetzt und somit eine höhere Gebühr abgerechnet.
- Muss ich das Amtsgericht über die Mandatskündigung selbst informieren? Oder reicht es, den Anwalt der Gegenseite zu informieren?
- Wird dann der Fall auf Eis gelegt? (Ich habe momentan keinen Anwalt und werde versuchen, mich mit meinem Ex-Mann ohne rechtlichen Beistand zu einigen).
- Worauf muss ich achten, damit keine zusätzlichen Gerichtskosten entstehen?
- Muss muss der Anwalt die Differenz für den zu hoch angesetzten Streitwert zurückzahlen?
Vielen Dank im Voraus!
Vorgehen nach Mandatskündigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



-Ist die Scheidung denn schon erfolgt?Zitatich habe mich bei meiner Scheidung von einem Anwalt vertreten lassen :
-Was genau hat der RA denn schon *abgerechnet*?
-Wieso sagt du ---mein Ex-Mann---?
-Welcher Anwalt hat den Scheidungsantrag eingereicht?
Sollte noch kein Scheidungsantrag bei Gericht liegen, gibts nichts auf Eis zu legen bei Gericht.
Dann entstehen auch (noch) keine Gerichtskosten.
Du musst dem gegnerischen Anwalt nichts mitteilen.
Eine Scheidung geht nicht ohne Anwälte.ZitatIch habe momentan keinen Anwalt und werde versuchen, mich mit meinem Ex-Mann ohne rechtlichen Beistand zu einigen). :
Eher nicht. Aber darüber wirst du dich wohl lange mit diesem Anwalt streiten müssen... und zwar außerhalb des Trennungs-/Scheidungsverfahrens.ZitatMuss der Anwalt die Differenz für den zu hoch angesetzten Streitwert zurückzahlen? :
Frage: Von wem hat der Anwalt die notwendigen Angaben denn bekommen?
Er kann sich zB keinen Streitwert und daraus keine RVG-Gebühren aus den Fingern saugen.
Hallo Anami,
die Scheidung ist noch nicht erfolgt. Also ist die Bezeichnung Ex-Mann nicht korrekt
Der Scheidungsantrag wurde von meinem Anwalt eingereicht und liegt jetzt bei Gericht.
Ich habe bereits eine Kostenvorschussrechnung (Verfahrensgebühr) an RA und Vorschussrechnung an Amtsgericht bezahlt.
Ich versuche jetzt, mich mit meinem Mann zu einigen und dann geht es über seinen Anwalt und es wird Scheidungsfolgenvereinbarung durch Notar aufgesetzt.
Die notwendigen Angaben hat der Anwalt von mir bekommen. Sie waren aber leider nicht aktuell und wurden nachträglich korrigiert.
Muss ich das Amtsgericht über die Mandatskündigung informieren?
Danke!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Infos zur eigentlichen Sache.
Du kannst dem Gericht mitteilen, dass es wegen Kündigung des Mandats bitte noch keinen Gütetermin aufgrund des Scheidungsantrages vom xxDatum/AZ ansetzt.
Dann legt das Gericht diese Sache vorerst auf Eis.
Für das, was dein Anwalt dir in Rechnung stellt, wirst du dich selbst mit ihm auseinandersetzen müssen.
Wer hat dem Anwalt alte Angaben gemacht und wer hat wann diese später korrigiert?ZitatSie waren aber leider nicht aktuell und wurden nachträglich korrigiert. :
Ich gehe davon aus, dass der Anwalt auf seiner Forderung besteht. Er hat für dich und deine Sache nach deinen Angaben geleistet.
Das hat noch nichts mit der eigentlichen Scheidung und/oder außergerichtlichen Einigung mit dem Ehepartner zu
tun.
Ja, das geht.ZitatIch versuche jetzt, mich mit meinem Mann zu einigen und dann geht es über seinen Anwalt und es wird Scheidungsfolgenvereinbarung durch Notar aufgesetzt. :
Für die eigentliche Scheidung vor dem Familiengericht braucht dann jeder 1 Anwalt....und sei es nur für die 20 min. des *Scheidungsaktes*.
-- Editiert von User am 12. Februar 2025 15:11
Wo steht, dass das Gericht das Verfahren auf Eis legt - was immer damit gemeint ist? Das Gericht wird dem Verfahren entsprechend der Entscheidungsreife Fortgang geben und, sofern eine Partei anwaltlich vertreten ist. Auch wird in einem gerichtlichen Verfahren der Streitwert nicht durch die Parteien, sondern durch das Gericht festgesetzt. Den Gepflogenheiten entsprechend wird der Ex-Anwalt das auch dem Gericht mitteilen.
wirdwerden
Ganz blöd gefragt:
Im Scheidungsverfahren können Anträge nur durch Anwälte gestellt werden.
Hier hat die Antragstellerin das Mandat gekündigt.
Ohne neuen Anwalt auf Seiten der Fragestellerin kann das Verfahren doch gar nicht weitergeführt werden, oder?
Der Noch-Ehemann ist doch anwaltlich vertreten.
wirdwerden
ZitatDer Noch-Ehemann ist doch anwaltlich vertreten. :
Aber der scheint ja (bislang) keinen Antrag gestellt zu haben.
Wahrscheinlich, nachdem sie die teure und *falsche* Honorarrechnung ihres Anwaltes gelesen hat.ZitatHier hat die Antragstellerin das Mandat gekündigt. :
Soll ja wohl auch erstmal nicht.ZitatOhne neuen Anwalt auf Seiten der Fragestellerin kann das Verfahren doch gar nicht weitergeführt werden, :
Wie das juristisch formuliert wird, dürfte das geringste Problem sein. Das Gericht versteht hoffentlich auch, was die verärgerte Ehefrau in der Sache zunächst mitteilt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten