Vorgehen nach Mandatskündigung

12. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
egorys
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehen nach Mandatskündigung

Hallo zusammen

ich habe mich bei meiner Scheidung von einem Anwalt vertreten lassen, mit dem ich nachhaltig unzufrieden war. Unter anderem hat er den Streitwert zu hoch angesetzt und somit eine höhere Gebühr abgerechnet.

- Muss ich das Amtsgericht über die Mandatskündigung selbst informieren? Oder reicht es, den Anwalt der Gegenseite zu informieren?
- Wird dann der Fall auf Eis gelegt? (Ich habe momentan keinen Anwalt und werde versuchen, mich mit meinem Ex-Mann ohne rechtlichen Beistand zu einigen).
- Worauf muss ich achten, damit keine zusätzlichen Gerichtskosten entstehen?
- Muss muss der Anwalt die Differenz für den zu hoch angesetzten Streitwert zurückzahlen?

Vielen Dank im Voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von egorys):
ich habe mich bei meiner Scheidung von einem Anwalt vertreten lassen
-Ist die Scheidung denn schon erfolgt?
-Was genau hat der RA denn schon *abgerechnet*?
-Wieso sagt du ---mein Ex-Mann---?
-Welcher Anwalt hat den Scheidungsantrag eingereicht?

Sollte noch kein Scheidungsantrag bei Gericht liegen, gibts nichts auf Eis zu legen bei Gericht.
Dann entstehen auch (noch) keine Gerichtskosten.
Du musst dem gegnerischen Anwalt nichts mitteilen.

Zitat (von egorys):
Ich habe momentan keinen Anwalt und werde versuchen, mich mit meinem Ex-Mann ohne rechtlichen Beistand zu einigen).
Eine Scheidung geht nicht ohne Anwälte.
Zitat (von egorys):
Muss der Anwalt die Differenz für den zu hoch angesetzten Streitwert zurückzahlen?
Eher nicht. Aber darüber wirst du dich wohl lange mit diesem Anwalt streiten müssen... und zwar außerhalb des Trennungs-/Scheidungsverfahrens.

Frage: Von wem hat der Anwalt die notwendigen Angaben denn bekommen?
Er kann sich zB keinen Streitwert und daraus keine RVG-Gebühren aus den Fingern saugen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
egorys
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

die Scheidung ist noch nicht erfolgt. Also ist die Bezeichnung Ex-Mann nicht korrekt ;)

Der Scheidungsantrag wurde von meinem Anwalt eingereicht und liegt jetzt bei Gericht.

Ich habe bereits eine Kostenvorschussrechnung (Verfahrensgebühr) an RA und Vorschussrechnung an Amtsgericht bezahlt.

Ich versuche jetzt, mich mit meinem Mann zu einigen und dann geht es über seinen Anwalt und es wird Scheidungsfolgenvereinbarung durch Notar aufgesetzt.

Die notwendigen Angaben hat der Anwalt von mir bekommen. Sie waren aber leider nicht aktuell und wurden nachträglich korrigiert.

Muss ich das Amtsgericht über die Mandatskündigung informieren?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Danke für die Infos zur eigentlichen Sache.

Du kannst dem Gericht mitteilen, dass es wegen Kündigung des Mandats bitte noch keinen Gütetermin aufgrund des Scheidungsantrages vom xxDatum/AZ ansetzt.
Dann legt das Gericht diese Sache vorerst auf Eis.

Für das, was dein Anwalt dir in Rechnung stellt, wirst du dich selbst mit ihm auseinandersetzen müssen.

Zitat (von egorys):
Sie waren aber leider nicht aktuell und wurden nachträglich korrigiert.
Wer hat dem Anwalt alte Angaben gemacht und wer hat wann diese später korrigiert?
Ich gehe davon aus, dass der Anwalt auf seiner Forderung besteht. Er hat für dich und deine Sache nach deinen Angaben geleistet.

Das hat noch nichts mit der eigentlichen Scheidung und/oder außergerichtlichen Einigung mit dem Ehepartner zu
tun.
Zitat (von egorys):
Ich versuche jetzt, mich mit meinem Mann zu einigen und dann geht es über seinen Anwalt und es wird Scheidungsfolgenvereinbarung durch Notar aufgesetzt.
Ja, das geht.

Für die eigentliche Scheidung vor dem Familiengericht braucht dann jeder 1 Anwalt....und sei es nur für die 20 min. des *Scheidungsaktes*.

-- Editiert von User am 12. Februar 2025 15:11

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41149 Beiträge, 14496x hilfreich)

Wo steht, dass das Gericht das Verfahren auf Eis legt - was immer damit gemeint ist? Das Gericht wird dem Verfahren entsprechend der Entscheidungsreife Fortgang geben und, sofern eine Partei anwaltlich vertreten ist. Auch wird in einem gerichtlichen Verfahren der Streitwert nicht durch die Parteien, sondern durch das Gericht festgesetzt. Den Gepflogenheiten entsprechend wird der Ex-Anwalt das auch dem Gericht mitteilen.

wirdwerden

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18367 Beiträge, 9955x hilfreich)

Ganz blöd gefragt:
Im Scheidungsverfahren können Anträge nur durch Anwälte gestellt werden.
Hier hat die Antragstellerin das Mandat gekündigt.
Ohne neuen Anwalt auf Seiten der Fragestellerin kann das Verfahren doch gar nicht weitergeführt werden, oder?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41149 Beiträge, 14496x hilfreich)

Der Noch-Ehemann ist doch anwaltlich vertreten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18367 Beiträge, 9955x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Noch-Ehemann ist doch anwaltlich vertreten.

Aber der scheint ja (bislang) keinen Antrag gestellt zu haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Hier hat die Antragstellerin das Mandat gekündigt.
Wahrscheinlich, nachdem sie die teure und *falsche* Honorarrechnung ihres Anwaltes gelesen hat.
Zitat (von drkabo):
Ohne neuen Anwalt auf Seiten der Fragestellerin kann das Verfahren doch gar nicht weitergeführt werden,
Soll ja wohl auch erstmal nicht.
Wie das juristisch formuliert wird, dürfte das geringste Problem sein. Das Gericht versteht hoffentlich auch, was die verärgerte Ehefrau in der Sache zunächst mitteilt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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