Vorgehensweise Vorsorgevollmacht - Notariell

24. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alwine
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehensweise Vorsorgevollmacht - Notariell

Ich habe mich bei einem Anwalt zur Vorsorgevollmacht beraten lassen u. von ihm auch einen Entwurf erhalten.
Da eine Vorsorgevollmacht nur beim Notar (also nicht beim Anwalt) notariell beurkundet werden muß, möchte ich mit dem Entwurf (möchte ich in einigen Punkten noch abändern) zum Notar gehen und ihn bitten, diesen als Vorsorgevollmacht aufzusetzen und notariell zu beurkunden.

Ist diese Vorgehensweise möglich? Wird ein Notar meinen mitgebrachten Entwurf, den ich von ihm unverändert übernommen haben will, akzeptieren?

Wer kennt sich hier aus und kann mir einen Rat geben?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Wenn der Notar einen eigenen Entwurf für eine Vollmacht aus der Schublade holt, ist das lediglich ein Service (bzw. dient seiner Arbeitserleichterung), weil er diesen Entwurf bereits kennt und juristisch geprüft hat. Außerdem kann der Notarsentwurf schnell aus dem PC ausgedruckt werden und muß nicht erst geschrieben werden.

Selbstverständlich muß er aber auch eine vom Kunden mitgebrachte eigene Erklärung beurkunden, solange sie nicht rechtswidrig oder sittenwidrig ist.

Meistens ist es m.E. in solchen Fällen auch besser, sich zu Hause in Ruhe einen eigenen Entwurf zu überlegen, der optimal auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmt ist. Falls der Notar etwas daran für unklar oder ungeschickt formuliert hält, kann man das immer noch ändern.

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