Folgender Fall:
Für bestimmte Acker- und Wiesenflächen wurde vor gut 10 Jahren ein Vorkaufsrecht auf mich und auf meinem Ehemann eingetragen.
Damaliger Grundstückseigentümer: Eheleute Herr und Frau XY.
Zwischenzeitlich ist Herr XY (Grundstückseigentümer) verstorben.
Zwischenzeitlich habe ich mich von meinem Mann Herrn Fi. getrennt.
Die Witwe Frau XY (Grundstückseigentümer) möchte nun eines der Grundstücke veräußern – so wird im Dorf erzählt.
Wie läuft nun mit dem Vorkaufsrecht?
Kann ich alleine das zu veräußernde Grundstück erwerben?
Über Hilfreiche Antworten danke ich im vorraus.
Vorkaufsrecht Grundstück
Zitat :Wie läuft nun mit dem Vorkaufsrecht?
Wenn sich ein Käufer findet, muss man Dir die Gelegenheit geben in diesen Kaufvertrag einzusteigen.
Zitat :Kann ich alleine das zu veräußernde Grundstück erwerben?
Kommt ganz darauf an, wo das eingetragen wurde und mit welchem Wortlaut das dort steht.
Es wurde vor gut 10 Jahren eine Immobilie gekauft und für bestimmte Acker- und Wiesenflächen ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen.
Im Kaufvertrag lautet der Passus wie folgt:
XIV Vorkaufsrecht
Der Verkäufer räumt hiermit den Käufern, den Ehegatten (Vorname von meinem Noch-Ehemann) und Anne Fi., das subjektive-persönliche Vorkaufsrecht gemäß §§ 1094 ff BGB für den ersten Verkaufsfall an den weiteren im Grundbuch von (Ort) vorgetragenen Acker- und Wiesengrundstücken Flst. 123, 345, 567, 789 je der Gemarkung (Ort) sowie 909 der Gemarkung (Ort) ein.
Es gelten folgende Besonderheiten:
Veräußerungen, die kein Verkauf sind, lassen das Vorkaufsrecht bestehen. Ebenso bleibt das Vorkaufsrecht bestehen, wenn Ein Verkauf nicht zur Eigentumsumschreibung führt.
Das Vorkaufsrecht steht den Berechtigten gemeinschaftlich zu (§ 472 BGB)
Die Eintraguzng im Grundbuch des belasteten Grundbesitzes an nächstoffener Rangstelle wird Zug um Zug mit Eintragung des gemäß Ziffer IV der Urkunde bewilligt und beantragt.
Der Notar hat auf die Bedeutung der Rangstelle hingewiesen.
Vom Notar wurde ferner darauf hingewiesen, daß das bestellte Vorkaufsrecht eine Wertminderung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Grundbesitzes darstellen kann.
Ein Rangvorbehalt soll trotz Belehrung durch den Notar über die Zweckmäßigkeit nicht vereinbart werden.
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ICH würde nicht auf den Dorftratsch hören, sondern die Frau XY selbst fragen.Zitat :so wird im Dorf erzählt.
Wenn man von dieser Frau XY erfährt, dass sie tatsächlich verkaufen will, regelt man das, was dann möglich ist, über einen Notar.
Zitat :Wie läuft nun mit dem Vorkaufsrecht?
Kann ich alleine das zu veräußernde Grundstück erwerben?
Du kannst dich zurücklehnen und abwarten. Wenn die Immobilie verkauft wird, wirst du vom Notar angeschrieben, ob du von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchtest.
Zwischenzeitlich habe ich mich von meinem Mann Herrn Fi. getrennt.
Kann ich alleine das zu veräußernde Grundstück erwerben?
(ohne meinem Noch-Ehemann)
Vielen Dank für die Antwort.
Also, wenn mein noch Ehemann zum Kauf nein sagt und ich aber das Grundstück erwerben möchte, dann kann ich es alleine (im Alleineigentum) erwerben.
Habe ich das richtig verstanden?
Es gibt Gerüchte, daß die Witwe (Eigentümerin) eines der Grundstücke verkaufen möchte und bereits mit einem Landwirt verhandelt worden ist.
Kann ich die Ackerfläche zu den ausgehandelten Konditionen (zwischen Eigentümerin und Landwirt) erwerben?
Wieviel Überlegungszeit hat man?
(vom Zeitpunkt der Mitteilung vom Notar, daß das Grundstück veräußert werden soll)
Man muß sich eine evtl. Finanzierung kümmern, usw.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__472.htmlZitat :Das Vorkaufsrecht steht den Berechtigten gemeinschaftlich zu (§ 472 BGB)
Dann wird das wohl nichts.Zitat :wenn mein noch Ehemann zum Kauf nein sagt
Wenn du deinen Mann erst noch überzeugen musst, dass er ja sagt oder sich gar nicht äußert und du/ihr erst noch eine Finanzierung für den Grundstückserwerb suchen musst, wird es knapp.
Vermutlich wird der Notar an die vor 10 Jahren angegebene Adresse /an das Ehepaar als Berechtigte schreiben?
Oder weiß der Notar, dass ihr getrennt seid und dein Mann oder du vermutlich einen anderen Wohnsitz hat.
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Nein.Zitat :Ja
Wenn ich nun mir § 472 BGB lese, dann steht :
….. übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind die übrigen berechtigt, das Vorkaufsrecht im Ganzen auszuüben.
Ich lese jedoch, daß wenn mein Noch-Ehemann auf das Vorkaufsrecht verzichtet, dann kann ich das Vorkaufsrecht ausüben – oder verstehe ich irgend etwas falsch?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 472 Mehrere Vorkaufsberechtigte
Steht das Vorkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden. Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind die übrigen berechtigt, das Vorkaufsrecht im Ganzen auszuüben.
Zitat :Also, wenn mein noch Ehemann zum Kauf nein sagt und ich aber das Grundstück erwerben möchte, dann kann ich es alleine (im Alleineigentum) erwerben.
Habe ich das richtig verstanden?
Ja.
Zitat:Es gibt Gerüchte, daß die Witwe (Eigentümerin) eines der Grundstücke verkaufen möchte und bereits mit einem Landwirt verhandelt worden ist.
Kann ich die Ackerfläche zu den ausgehandelten Konditionen (zwischen Eigentümerin und Landwirt) erwerben?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__463.html
Zitat:Wieviel Überlegungszeit hat man?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__469.html
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