Vorladung als Zeuge

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
08-15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Zeuge

Hallo,

stecke ein bisschen in der Patsche, und weiß nicht so recht wie ich geschickt vorgehen soll.

Also folgendes.
Habe mein Semester Ticket einer Freundin gegeben (weil ich’s doppelt hatte). Ging auch ne Weile gut, bis sie aufgefordert wurde bei einer Kontrolle in der Straßenbahn auch den Perso vorzuzeigen. Konnte sie nicht und hat gesagt dass sie ihn vergessen hat. Das ganze endete mit Polizei. Fingerabdrücken und Fotos. Jetzt wird ihr Betrug (weil sie sich als mich ausgegeben hat), Schwarzfahren und Unterschlagung eines Fundstücks (weil sie mich nicht reinziehen wollte, hat sie gesagt, sie hätte den Ausweis gefunden) vorgeworfen. Soweit, so schlecht.

Gestern ist mir ne Vorladung als Zeuge ins Haus geflattert.

Was sollte ich also jetzt am geschicktesten machen, um weder mich noch sie weiter in diesen Kram zu verwickeln?

1. nicht hingehen und die aussage verweigern -> ist doch ein quasi- Schuldeingeständnis
2. ihre Geschichte unterstützen und lügen (dass ich sie nicht kenne und meinen Ausweis tatsächlich verloren hab und ihn aus Dummheit nicht als verloren gemeldet hab)

was sagen die Experten?

Danke für eure Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht gem. § 55 StPO , weil Sie sich durch die Aussage selbst einer Straftat (Beihilfe zum Betrug) bezichtigen müssten. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch! Es darf Ihnen nicht negativ angelastet werden.

Auf keinen Fall würde ich zu dem Vorgehen unter 2. raten! Dann würden Sie sich selber einer Falschaussage schuldig machen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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