Vorladung des Ordnungsamtes Frankfurt

2. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Roederth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung des Ordnungsamtes Frankfurt

Hallo, ich habe ein Problem mit dem Ordnungsamt Frankfurt. Ein Mieter von mir wird beschuldigt eine Scheinehe zu führen.

Aus diesem Grund hatte ich bereits einen Besuch des Orndungsamtes zwecks Zeugenbefragung. Nach diesem Besuch erfolgte eine telephonische Befragung, in welcher auf einen anonymen Brief eingangen wurde, der meinen Mieter belastet.

Die Vorwürfe waren schlichtweg doof, so wurde als Zeuge das 6 Monate altes Kind meines Hausmeisters genannt! Ich habe den ermittelnden Beamten gesagt, daß ich mich nicht zu so etwas äußern werde, da der Sachverhalt doch arg abstrus ist.

Als Dank hierfür wurde ich jetzt als Zeuge vorgeladen, jedch habe ich keine Lust meine Zeit mit soetwas zu vergeuden.

Ferner erfolgt in dem Schreiben ein Hinweis, wonach bei Nichterscheinen der Vorgang an die zuständigen Verfolgungsbehörden abgegeben wird.

Was kann ich tun?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wohin sind Sie vorgeladen worden? Zum Ordnungsamt oder zur Polizei?

jedoch habe ich keine Lust meine Zeit mit soetwas zu vergeuden.

Das kann ich verstehn.

Sie sind auch nicht verpflichtet bei der Polizei als Zeuge zur Sache auszusagen.

Verpflichtet als Zeuge (wahrheitsgemäß!) zur Sache auszusagen sind sie bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht, und beim Ordnungsamt, wenn es als Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren tätig wird. Denn in diesem Fall hat es die gleichen Rechte (und Pflichten) wie die StA.

Natürl. haben sie grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht wenn einer §§ 52ff. StPO greift.Das sehe ich hier jedoch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roederth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Ich wurde bei dem Ordnungsamt vorgeladen, nicht bei der Polizei.

Aus der Antwort schließe ich, dass es wenig Sinn macht sich gegen diese Vorladung zu streuben, so daß ich nun zum dritten Mal in dieser Sache befragt werde und wieder nichts neues erzählen kann.

MFG

Thomas

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