Vorladung wegen Zuarbeit als Zeugin erforderlich?

9. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
go583428-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Zuarbeit als Zeugin erforderlich?

Guten Tag liebe User,
Habe heute eine Vorladung erhalten, und ich weiß wirklich nicht was die von mir möchten.

Vorladung
In der Ermittlungssache gegen xxxxxxx wegen Zuarbeit ist ihre Vernehmung als Zeugin erforderlich.

Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde.

Bemerkungen/Konkretisierung
Sie sollen sich u.a. Fotos eines Tatverdächtigen anschauen.

Meine fragen:
Was meinen die mit Zuarbeit?
Wenn ich dort Anrufe geben die mir dann mehr Auskunft um was es geht.
Ich kenne niemanden mit dem Namen xxxxx.
Fotos anschauen schön und gut aber ich weiß nichts werde dort keine Hilfe sein.

Dankeschön

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

"Zuarbeit" ist eigentlich ein arbeitstechnischer Begriff und kein juristischer. Deshalb meine Frage: handelt die Angelegenheit in Deutschland?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go583428-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Ja hier in Deutschland. Ich lebe und Wohne hier.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wie geschrieben, die Formulierung ist für mich irritierend. Vielleicht ein Tippfehler, und es z.B. Schwarzarbeit gemeint. Keine Ahnung. Da die Ladung aber im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam, würde ich hingehen. Vielleicht wird nur geguckt, ob Du z.B. an einer Baustelle die Person xy gesehen hast, etwas in der Richtung. Geh hin, das Ganze wird wahrscheinlich ein paar Minuten dauern und das wars.

Kannst natürlich vorher anrufen. Nur, ob die Ermittler am Telefon Auskunft erteilen, keine Ahnung, wahrscheinlich nicht. Wäre zumindest nicht korrekt, weil sie Dich nicht kennen.

Also, keine große Sache.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ip551105-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

was hatte es mit der Zuarbeit auf sich?
Hatte einer Schwarz gearbeitet?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von go583428-80):
Meine fragen:
Was meinen die mit Zuarbeit?
Wenn ich dort Anrufe geben die mir dann mehr Auskunft um was es geht.
Ich kenne niemanden mit dem Namen xxxxx.

Die Fragen sollte man der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft stellen, dem, der da die Zeugenvernehmung machen will.

Unter Umständen ist es ein Irrtum, unter Umständen erhofft man sich mehr, als realistisch ist. Und wenn es ein Irrtum ist, kann die Sache unter Umständen gleich am Telefon geklärt werden, und dann sparen beide Seite ihre kostbare Arbeits- und Lebenszeit.

Also: einfach mal anrufen und fragen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kannst natürlich vorher anrufen. Nur, ob die Ermittler am Telefon Auskunft erteilen, keine Ahnung, wahrscheinlich nicht. Wäre zumindest nicht korrekt, weil sie Dich nicht kennen.

Wenn man sich auf die Ladung zur Zeugenvernehmung bezieht, sollte das kein Problem sein. Aber das kann man nicht in einem WWW-Forum erfahren, sondern nur bei einem Anruf bei der entsprechenden Dienststelle.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ip551105-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich bin eine neue Betroffene Person.

Im Internet ist unter Zuarbeit als Straftat nicht viel zu finden.
Es wäre super wenn jemand der auch die Erfahrung gemacht hat als Zeuge hier zu schreiben könnte.

Zuarbeit bedeutet jemanden bei seiner Arbeit Unterstützen tätig werden, daher fällt mir nur Schwarzarbeit dazu ein .Eventuell darf man es aus Diskriminierung so nicht schreiben aber in meinem Fall soll ich einen Unbekannten bezeugen.

In dem vorherigen Fall sollte sich der jenige Fotos eines Tatverdächtigen ansehen.

Bei mir könnte es sein das ich vllt. den Menschen aus meinem Haus kenne Nachbarn oder die Baustelle mit dem Eigenheim gegenüber, wo auch schon Samstags das Dach gedeckt wurde. Es ist für mich kein Alltäglicher Begriff .

Von daher stellt man hier auch die Frage in diesem Forum.

Es wäre klasse wenn sich wird werden dazu äußern könnte bzw go583428-80. Da er ja bestimmt mittlerweile seine Zeugen Vorladung hinter sich hatte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen