Hallo,
brauche dringend Auskunft, bin ab Sa. für 6 Mon. privat im Ausland: Habe Vorladung erhalten - Erscheinen wurde angeordnet.
Wie soll ich mich verhalten???: Rückkehr unverhältnismäßig zum Streitwert!Welche Hindernisgründe werden akzeptiert, welcher Nachweis ist zu führen? Macht Bitte um Verschiebung (> 6 Mon) Sinn??
Vielen Dank & frohe Feiertage!
Vorladung zu VG als Kläger
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo und frohe Weihnachten, rufe nach den Feiertagen sofort den zuständigen Richter an und teile ihm die Situation mit. In der Regel findest Du Verständnis und eine gemeinsam zu akzeptierende Lösung.
Hallo & Danke - sorry, mir zu allgemein: kenne Richter nicht & hab wenig Lust auf blabla, gerade auch nicht am Telefon....was ist/wäre der formal korrekte bzw. mögliche Weg???
Danke nochmal....mfG
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-- Editiert von feenkind am 26.12.2006 11:50:46
danke, nicht hilfreich und überflüssig: hätte ich einen, wäre ich nicht hier, sondern gleich dort gelandet - habe selbst/allein Klage erhoben......
Sie können Ihre Klage zurücknehmen, dann entfällt der Termin. Andernfalls schicken Sie ein schreiben zum Gericht, Aktenzeichen nicht vergessen, oder rufen Sie auf der Geschäftsstelle an, nennen das AZ und lasse n sich verbinden.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
danke - zurücknehmen wollte ich nicht: werde Gründe darlegen, um Verschiebung bitten bzw. auf Erfolg bei Verhandlung ohne mich hoffen (oder Familienangehörigem Vollmacht erteilen.....
Es besteht auch die Möglichkeit jemanden gem. § 141 ZPO eine Vollmacht zu erteilen. Diese Person sollte sich aber auch mit der Angelegenheit auskennen und umfassende Entscheidungsfreiheit haben. Es wäre jedoch das Beste, wenn man mit dem zuständigen Richter Kontakt aufnimmt und die weitere Vorgehensweise bespricht.
danke sehr an eidechse: blick ins gesetz - an richtiger stelle - erleichtert die rechtsfindung....genau das hatte ich gesucht!
ps: berichte bei gelegenheit über`s ergebnis
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