Hallo,
ich bin im Juli 23 in eine Mietwohnung gezogen und wollte dort wie gewohnt Strom anmelden.
Leider teilte mir die Eon mit, dass kein Vertrag möglich wäre weil dort bereits ein anderer drauf ist.
Ich ging davon aus dass ich in der Grundversorgung lande und zeitnah Post erhalte. Dem war nicht so.
Vor ein paar Monaten schrieb mir die Vormieterin eine WhatsApp sie verlange sämtliche Kosten zurück weil sie Ihren Strom nicht abgemeldet hatte und ihr Betreiber bis April 24 von ihrem Konto abbuchte.
Ich war bemüht meinen Strom anzumelden, hatte aber keinen Erfolg.
Nun gabs nen Schreiben vom Anwalt mit einer Frist die Zahlung (etwa 800€) zu leisten.
Wie gehe ich vor? Ist sie damit im Recht?
Vormieter meldet Strom nicht ab, bin ich haftbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIch war bemüht meinen Strom anzumelde :
In welcher Form konkret?
ZitatIst sie damit im Recht? :
Logischerweise hat man ihr Kosten für den Strom den man verbraucht hat zu ersetzen.
ZitatWie gehe ich vor? :
Wie hat sie denn die Kosten nachgewiesen?
Und liegen die Kosten im Rahmen bzw. sind sie so hoch wie bei dem Anbieter den man wählen wollte.
ZitatIn welcher Form konkret? :
Ich bin meiner Pflicht nachgegangen Strom anzumelden und man stornierte sämtliche Verträge wegen doppelter Zählernummer.
ZitatWie hat sie denn die Kosten nachgewiesen? :
Und liegen die Kosten im Rahmen bzw. sind sie so hoch wie bei dem Anbieter den man wählen wollte.
Kosten liegen relativ ähnlich.
Nachgewiesen in Form von Kontoauszügen.
Aus welchem Grund liegt die Vormieterin hier im Recht?
Sie hat einen Vertrag mit ihrem Netzbetreiber der nicht gekündigt wurde. Meine Anmeldung wurde dadurch blockiert.
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ZitatIch bin meiner Pflicht nachgegangen Strom anzumelden und man stornierte sämtliche Verträge wegen doppelter Zählernummer. :
Und nichts weiter?
Das als "bemühen" zu bezeichnen ist ja schon recht euphemistisch ...
ZitatAus welchem Grund liegt die Vormieterin hier im Recht? :
Ernsthaft?
Man lebt auf anderer Leute Kosten und wundert sich, dass die das nicht wollen und Gesetzgeber und Rechtsprechung das ebenso sehen?
ZitatNachgewiesen in Form von Kontoauszügen. :
Für mich wäre das überhaupt kein Nachweis.
Aber falls man das als Nachweis schon akzeptiert haben sollte, wird man da wohl nicht mehr rauskommen.
Wenn ein Vertrag mit einem Anbieter A nicht zustande kommt, dann nimmt man den Anbieter B. Außerdem hat man sich ja wohl den Zählerstand notiert, der bei Einzug da war? Woher soll denn der Grundversorger irgendwelche Infos bekommen?
Dass Du mit der Vormieterin kein vertragliches Verhältnis hast, auch nicht mir dem Stromanbieter, das ist klar. Aber, es gibt noch andere Anspruchsgrundlagen. Du hast einen Vermögensvorteil erlangt, die Vormieterin einen Schaden, der so von unserer Rechtsordnung nicht vorgesehen ist. Für welches juristische Konstrukt man sich da entscheidet, kann letztlich dahingestellt bleiben. Fakt ist, dass Du Deinen Stromverbrauch ab Einzug zahlen musst.
wirdwerden
ZitatFakt ist, dass Du Deinen Stromverbrauch ab Einzug zahlen musst. :
So ist es. Ich lese auch nicht, dass man versucht hat, das Problem zu lösen. Weder über den Vermieter noch über den Vormieter. Man hat sich eben gedacht: Wenns nicht geht - egal. Aber den Strom nehme ich erstmal....
Bevor es eskaliert:Zitatsie verlange sämtliche Kosten zurück weil sie Ihren Strom nicht abgemeldet hatte :
Es war 1. ihr Versäumnis, sich nicht abzumelden.
Es war 2. dein Versäumnis, das einfach so hinzunehmen.
Gehts etwas genauer?ZitatNun gabs nen Schreiben vom Anwalt mit einer Frist die Zahlung (etwa 800€) zu leisten. :
Vermutlich und hoffentlich kann man sich auf Ratenzahlung einigen.
Du wirst nicht umhin kommen, deinen Stromverbrauch (über den Umweg) zu bezahlen.
Dazu ist wichtig, dass Zählerstände ab Mietbeginn/Einzug bekannt sind.
Die 800,- sind nachvollziehbar, wenn du zB allein und sparsam ca. 60,- mtl. verbrauchst.
Und was ist seit April 24?ZitatVor ein paar Monaten schrieb mir die Vormieterin eine WhatsApp sie verlange sämtliche Kosten zurück weil sie Ihren Strom nicht abgemeldet hatte und ihr Betreiber bis April 24 von ihrem Konto abbuchte. :
ZitatWenn ein Vertrag mit einem Anbieter A nicht zustande kommt, dann nimmt man den Anbieter B. :
Der logischerweise genau das selbe mitteilen wird, insofern kann man sich das sparen.
Bei mir hat es vor ca. 15 Jahren geklappt. Hat sich da was verändert?
wirdwerden
ZitatBei mir hat es vor ca. 15 Jahren geklappt. Hat sich da was verändert? :
Ja, der Zähler ist grundsätzlich für einen Wechsel gesperrt. Nur wenn die Namen übereinstimmen, wird die Sperre für den Wechsel aufgehoben.
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