Vormieter meldet Strom nicht ab, bin ich haftbar?

5. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Ray1337
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormieter meldet Strom nicht ab, bin ich haftbar?

Hallo,

ich bin im Juli 23 in eine Mietwohnung gezogen und wollte dort wie gewohnt Strom anmelden.
Leider teilte mir die Eon mit, dass kein Vertrag möglich wäre weil dort bereits ein anderer drauf ist.

Ich ging davon aus dass ich in der Grundversorgung lande und zeitnah Post erhalte. Dem war nicht so.

Vor ein paar Monaten schrieb mir die Vormieterin eine WhatsApp sie verlange sämtliche Kosten zurück weil sie Ihren Strom nicht abgemeldet hatte und ihr Betreiber bis April 24 von ihrem Konto abbuchte.
Ich war bemüht meinen Strom anzumelden, hatte aber keinen Erfolg.

Nun gabs nen Schreiben vom Anwalt mit einer Frist die Zahlung (etwa 800€) zu leisten.
Wie gehe ich vor? Ist sie damit im Recht?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124213 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Ray1337):
Ich war bemüht meinen Strom anzumelde

In welcher Form konkret?



Zitat (von Ray1337):
Ist sie damit im Recht?

Logischerweise hat man ihr Kosten für den Strom den man verbraucht hat zu ersetzen.



Zitat (von Ray1337):
Wie gehe ich vor?

Wie hat sie denn die Kosten nachgewiesen?
Und liegen die Kosten im Rahmen bzw. sind sie so hoch wie bei dem Anbieter den man wählen wollte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ray1337
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In welcher Form konkret?


Ich bin meiner Pflicht nachgegangen Strom anzumelden und man stornierte sämtliche Verträge wegen doppelter Zählernummer.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie hat sie denn die Kosten nachgewiesen?
Und liegen die Kosten im Rahmen bzw. sind sie so hoch wie bei dem Anbieter den man wählen wollte.


Kosten liegen relativ ähnlich.
Nachgewiesen in Form von Kontoauszügen.

Aus welchem Grund liegt die Vormieterin hier im Recht?
Sie hat einen Vertrag mit ihrem Netzbetreiber der nicht gekündigt wurde. Meine Anmeldung wurde dadurch blockiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124213 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Ray1337):
Ich bin meiner Pflicht nachgegangen Strom anzumelden und man stornierte sämtliche Verträge wegen doppelter Zählernummer.

Und nichts weiter?
Das als "bemühen" zu bezeichnen ist ja schon recht euphemistisch ...



Zitat (von Ray1337):
Aus welchem Grund liegt die Vormieterin hier im Recht?

Ernsthaft?
Man lebt auf anderer Leute Kosten und wundert sich, dass die das nicht wollen und Gesetzgeber und Rechtsprechung das ebenso sehen?



Zitat (von Ray1337):
Nachgewiesen in Form von Kontoauszügen.

Für mich wäre das überhaupt kein Nachweis.
Aber falls man das als Nachweis schon akzeptiert haben sollte, wird man da wohl nicht mehr rauskommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39405 Beiträge, 14153x hilfreich)

Wenn ein Vertrag mit einem Anbieter A nicht zustande kommt, dann nimmt man den Anbieter B. Außerdem hat man sich ja wohl den Zählerstand notiert, der bei Einzug da war? Woher soll denn der Grundversorger irgendwelche Infos bekommen?

Dass Du mit der Vormieterin kein vertragliches Verhältnis hast, auch nicht mir dem Stromanbieter, das ist klar. Aber, es gibt noch andere Anspruchsgrundlagen. Du hast einen Vermögensvorteil erlangt, die Vormieterin einen Schaden, der so von unserer Rechtsordnung nicht vorgesehen ist. Für welches juristische Konstrukt man sich da entscheidet, kann letztlich dahingestellt bleiben. Fakt ist, dass Du Deinen Stromverbrauch ab Einzug zahlen musst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7919 Beiträge, 1628x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Fakt ist, dass Du Deinen Stromverbrauch ab Einzug zahlen musst.


So ist es. Ich lese auch nicht, dass man versucht hat, das Problem zu lösen. Weder über den Vermieter noch über den Vormieter. Man hat sich eben gedacht: Wenns nicht geht - egal. Aber den Strom nehme ich erstmal....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von Ray1337):
sie verlange sämtliche Kosten zurück weil sie Ihren Strom nicht abgemeldet hatte
Bevor es eskaliert:
Es war 1. ihr Versäumnis, sich nicht abzumelden.
Es war 2. dein Versäumnis, das einfach so hinzunehmen.

Zitat (von Ray1337):
Nun gabs nen Schreiben vom Anwalt mit einer Frist die Zahlung (etwa 800€) zu leisten.
Gehts etwas genauer?
Vermutlich und hoffentlich kann man sich auf Ratenzahlung einigen.

Du wirst nicht umhin kommen, deinen Stromverbrauch (über den Umweg) zu bezahlen.
Dazu ist wichtig, dass Zählerstände ab Mietbeginn/Einzug bekannt sind.
Die 800,- sind nachvollziehbar, wenn du zB allein und sparsam ca. 60,- mtl. verbrauchst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1409 Beiträge, 241x hilfreich)

Zitat (von Ray1337):
Vor ein paar Monaten schrieb mir die Vormieterin eine WhatsApp sie verlange sämtliche Kosten zurück weil sie Ihren Strom nicht abgemeldet hatte und ihr Betreiber bis April 24 von ihrem Konto abbuchte.
Und was ist seit April 24?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124213 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn ein Vertrag mit einem Anbieter A nicht zustande kommt, dann nimmt man den Anbieter B.

Der logischerweise genau das selbe mitteilen wird, insofern kann man sich das sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39405 Beiträge, 14153x hilfreich)

Bei mir hat es vor ca. 15 Jahren geklappt. Hat sich da was verändert?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124213 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Bei mir hat es vor ca. 15 Jahren geklappt. Hat sich da was verändert?

Ja, der Zähler ist grundsätzlich für einen Wechsel gesperrt. Nur wenn die Namen übereinstimmen, wird die Sperre für den Wechsel aufgehoben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.581 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.725 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen