Vorsorge Vollmacht und Veruntruung

9. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Heinzerhard
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsorge Vollmacht und Veruntruung

Hallo zusammen,

ich habe hätte gerne ein Iinfo ob es sich lohnt bei folgendem Sachverhalt etwas zu unternehmen oder nicht.

Also meine Opa ist seit ein paar Jahren Demenzkrank und seit ca 5 Jahren ist seine Lebensgefährten(nicht verheiratet, aber seit 25 Jahren ein Paar) sein "Vormund". Er hat ihr eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Beide Leben in unserem HAus mit meine Eltern zusammen. Seit ca. 2 Jahren kann Sie auch nith mehr alles machen und meine Mutter hat sie seitdem versorgt und sich um beide gekümmert. Nun ist es so gekommen, dass die Lebensgefährtin meine Opas Anfang des Jahres ins Krankenhaus musste, eigentlich wegen einer Harmloses Sache. Aber man hat bei ihr Krebs festegestellt und sie musste operiert werden. Diese hat sie nicht überlebt.
So nun haben sich zuerst ihre Verwanden über die Wohnung hergemacht(meine Mutter hat sie dummerweise allein dort gewähren lassen, da sie geschockter war über den Tot als ihre eigenen Verwanden) , wogegen wir wohl nicht vorgehen können.... Bargeld, Schmuck,Kontodokumente, Autopapiere..alles mitgenommmen von der Verwandschaft...
Desweitere haben wir aber nun bei der Durchsicht aller Papiere festegellt, dass die Lebensgefährtin, seit dem Sie die Vollmacht beseesen hatt. Jeden Monat das Konto meine Opas leegemacht hat. Es wurden jeden Monat Geldbeträge zwischen 300 und 1000 Euro abgehoben und nirgendswo ist erklärt wo das Geld hingegangen ist.Über die Jahre sind das ca 25000 Euro !!!!
Außerdem hat sie das Bankschließfach meines Opas aufgelöst und eines auf ihren Namen angelegt. Da haben wir aber wohl auch keine Rechte da hineinzusehen und von der Verwandschaft ihrerseits haben wir nix zu erwarten. Nur mein Opa ist auch nicht mehr der fitteste und, falls er nun stirbt haben wir im Moment nicht mal Geld für die Beerdigung....
Mein Frage wäre nun , ob man nicht gegen die Erben vorgehen kann da, sie ja das Geld wenn noch erben müssten. Die Lebensgefährtin hat das Geld doch veruntreut, oder ist man jemanden völlig ausgeliefert wenn man so eine Vollmacht erteilt ?? Auch wenn es offensichtlich nicht dem Wohl des Pflegebedürftigen gedient hat. Das kann doch wohl nicht sein.....

Ich hoffe es kann mir jemand was dazu sagen !

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