Vorsorgevollmacht so einschränken, dass Immobilienangelegenheiten nur gemeinsam entschieden werden k

23. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
MartinC
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorsorgevollmacht so einschränken, dass Immobilienangelegenheiten nur gemeinsam entschieden werden k

Hallo,

angenommen es geht um eine Bauernfamilie, die Eltern haben vor den Hof in den nächsten Jahren an den Sohn zu übergeben.
Nun möchten die Eltern und der Sohn eine Vorsorgevollmacht erstellen.
a)
Es soll nun schriftlich fixiert werden, dass im Falle dass einer der 3 Betreut werden muss, Grundbuchgeschäfte nur vollzogen werden können, wenn die beiden anderen sich einig sind.
Wie kann man das korrekt formulieren?

b)
Zudem besteht der Wunsch, selbiges bei großen Schenkungen oder Ausgaben durchzuführen. Allerdings kann man (in der heutigen Finanzlage) ja nicht schreiben, ab einem Wert von 50.000 EUR muss gemeinsam entschieden werden.
Was ist dann bei Inflation,...

c)
Wie sieht es bei einer umfassenden Vollmacht aus, dass der Bevollmächtigte das Testament ändern?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Es soll nun schriftlich fixiert werden, dass im Falle dass einer der 3 Betreut werden muss, Grundbuchgeschäfte nur vollzogen werden können, wenn die beiden anderen sich einig sind. Wie kann man das korrekt formulieren?

Das kann man sich sparen, da Grundbuchgeschäfte nicht mit einer privatschriftlichen Vollmacht getätigt werden können.
Zitat:
Wie sieht es bei einer umfassenden Vollmacht aus, dass der Bevollmächtigte das Testament ändern?

Ein Bevollmächtigter kann kein Testament ändern.

Die Eltern sollten sich beim Notar beraten lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich würde Ihnen auch dringend raten, hier einen Notar zu beauftragen. Sowas kann ganz schnell an einer Formulierung in der Vollmacht scheitern und nachher haben Sie den Salat.....

0x Hilfreiche Antwort

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