Vorsorgevollmacht verramscht - was tun?

12. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
KlBri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsorgevollmacht verramscht - was tun?


Mein Vater verstarb 2004. In ihrem Testament haben meine Eltern festgelegt, dass der länger lebende Teil von ihnen zuerst Alleinerbe ist. Erst nach dem Ableben des zweiten Elternteils werde ich Alleinerbe.
Nun beunruhigt mich, dass meine Mutter (sie ist ein überaus naiver Mensch) einer Nachbarin eine sogenannte „Vorsorgevollmacht“ erteilt hat. Damit erhält die Nachbarin die Entscheidungsgewalt, was mit meinem Elternhaus und dem Vermögen passiert, sollte meine Mutter einmal nicht mehr selbst für sich sprechen können. Nachdem ich meinen Schock über diese Vorgehensweise meiner Mutter nun etwas verdaut habe, möchte ich mir überlegen, was ich tun kann, um im Falle eines Falles nicht auf den guten Willen der Nachbarin angewiesen zu sein. Denn hinsichtlich dieser habe ich den begründeten Verdacht, dass es ihr lediglich auf das „Abstauben“ von Vermögenswerten ankommt. Vor allem möchte ich auch vermeiden, dass mit meinem Elternhaus und den Vermögen unangemessen umgegangen wird, wenn die Vorsorgevollmacht einmal greifen sollte. Ich habe z. B. Angst davor, dass Haus und Vermögen leichtfertig und unter Wert verscherbelt werden und ich irgendwann trotzdem die Kosten für einen Heimplatz meiner Mutter, sofern diese ein Pflegefall würde, bezahlen „Darf“.
Wer kann mir Tipps geben, was nun vorsorglich zu tun wäre?

Danke & Gruß,
KB

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

am sinnvollsten wäre es, wenn sie zunächst einmal herausfinden wie weit die 'vorsorgevollmacht' reicht und ob sie notariell beglaubigt ist. solche können sich auch zB nur auf medizinisches beschränken. sprechen sie doch mit ihrer mutter ggfs. die erteilte urkunde zurückzuforden und unten verlinkten vordruck zu verwenden - dort kann recht genau bestimmt werden was wer darf und was nicht.
http://www.bmj.bund.de/media/archive/533.pdf

im übrigen muss eine unwiderrufliche vollmacht die zur veräußerung eines grundstücks berechtigt notariell beglaubigt/beurkundet sein - da hier das formerfordernis des § 311b BGB greift. zumindest für das grundstück besteht noch weiterer schutz, trotzdem sollten sie sich bemühen sie angelegenheit wie oben dargestellt vor dem falle des falles eindeutig zu klären.

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