Hallo Ihr Lieben!
Ich bin immer im Zweifel wo WEG Recht hingehört, darum frage ich mal hier :-)
Gegen die Beschlüsse der WEG-Versammlung besteht eine 4-Wöchige Einspruchsfrist.
Meine Frage: wann beginnt diese Frist? Gleich ab der Versammlung oder erst ab der Zustellung der Protokolle der Versammlung?
Einerseits hat doch jeder Eigentümer Zeit und Möglichkeit teilzunehmen, bzw sich vertreten zu lassen. Also muss das Protokoll - das häufig leider etliche Wochen später erst kommt - doch nicht abgewartet werden. Na, das sagt zumindest mein Rechtsempfinden. ;-)
Lieben Gruß
Lupogene
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"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"
WEG - Einspruchsfrist gegen Beschlüsse
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Lupogene,
ich sehe das auch so. Die Widerspruchsfrist beginnt gem. § 23 (4) mit der Beschlussfassung. Unglücklicherweise wird im Gesetz nicht geregelt, ob der Verwalter den Eigentümern das Protokoll auch innerhalb dieser Frist zustellen muss.
Abhilfe könnte vielleicht eine Zusatzklausel im nächsten Verwaltervertrag schaffen, die ihn bei verspäteter Zustellung für die Folgen in Haftung nimmt.
mfg gruwo
Hallo Gruwo!
Ich habe gerade auch noch einmal selber nachgelesen und freue mich darüber sehr. Deine Anregung für den Verwaltervertrag finde ich sehr interessant und ich denke, darüber sollte man wirklich mal ernsthaft nachdenken.
Vielen Dank,
Lupogene
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Gilt dies eigentlich auch für Abstimmungen, die nicht auf der Tagesordnung standen und nur unter "sonstiges" zusammengefasst sind?
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