WEG - Einspruchsfrist gegen Beschlüsse

28. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)
WEG - Einspruchsfrist gegen Beschlüsse

Hallo Ihr Lieben!

Ich bin immer im Zweifel wo WEG Recht hingehört, darum frage ich mal hier :-)

Gegen die Beschlüsse der WEG-Versammlung besteht eine 4-Wöchige Einspruchsfrist.

Meine Frage: wann beginnt diese Frist? Gleich ab der Versammlung oder erst ab der Zustellung der Protokolle der Versammlung?

Einerseits hat doch jeder Eigentümer Zeit und Möglichkeit teilzunehmen, bzw sich vertreten zu lassen. Also muss das Protokoll - das häufig leider etliche Wochen später erst kommt - doch nicht abgewartet werden. Na, das sagt zumindest mein Rechtsempfinden. ;-)

Lieben Gruß
Lupogene

-----------------
"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Lupogene,

ich sehe das auch so. Die Widerspruchsfrist beginnt gem. § 23 (4) mit der Beschlussfassung. Unglücklicherweise wird im Gesetz nicht geregelt, ob der Verwalter den Eigentümern das Protokoll auch innerhalb dieser Frist zustellen muss. :(

Abhilfe könnte vielleicht eine Zusatzklausel im nächsten Verwaltervertrag schaffen, die ihn bei verspäteter Zustellung für die Folgen in Haftung nimmt.

mfg gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Gruwo!
Ich habe gerade auch noch einmal selber nachgelesen und freue mich darüber sehr. Deine Anregung für den Verwaltervertrag finde ich sehr interessant und ich denke, darüber sollte man wirklich mal ernsthaft nachdenken.
Vielen Dank,
Lupogene

-----------------
"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)

Gilt dies eigentlich auch für Abstimmungen, die nicht auf der Tagesordnung standen und nur unter "sonstiges" zusammengefasst sind?

-----------------
"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen