WG Mitbewohner Anzeige (wegen Übler Nachrede/Verleumdung): was sind die Folgen?

7. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Scorvy1703
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Mitbewohner Anzeige (wegen Übler Nachrede/Verleumdung): was sind die Folgen?

Hey,

Wir sind 4 Leute in einer WG

Ich habe mich über meinen Mitbewohner bei dem Vermieter beschwert und nannte 4 Gründe und 2 andere Situationen. Dazu gehörten (Beschwerde kurz gefasst und sinngemäß folgt)

1 Fehlende Ordnung Herr XX lässt immer wieder seine Sachen in Küche/Gang/Bad stehen bzw. liegen (Taschen, Tüten, Wäschekörbe). Mehrmaliges Nichteinhalten vom Putzplan

2 Generelles Fehlen von Hygiene Küche wird immer wieder in dreckigem Zustand hinterlassen; Schranktüren und Küchengeräte sind befleckt mit Fettspuren und anderen Verschmutzungen; Motten in Speisekammer sind auf Haferflocken von Herr XX zurückzuführen; Im Bad: a) Haare vom Rasieren wiederholt nicht weggeräumt in Waschbecken, Badewanne und WC, b) Badewanne war verstopft, Zitat Mitbewohnerin nach Handwerkerbesuch "es kam eine abartig stinkende Masse aus Haaren und Sperma entgegen" -> 2 Männer/2 Frauen in WG

3 Lärmstörung Ich lerne als Student meistens zu Hause und werde gestört durch zu laut laufende Musik, Filme, Spiele -> Fernseher von Herr XX hängt an der an mein Zimmer angrenzenden Wand. Habe geschrieben dass er es zugegebenerweise leiser macht, wenn man darauf hinweist, aber es passiert einfach sehr häufig

4 Sachbeschädigung 4.1 Glaselement eigener Zimmertür mit der Faust eingeschlagen 4.2 im alkoholisierten Zustand gestolpert und Getränk auf Wand im Gang verschüttet 4.3 Waschbecken im Bad beschädigt (kleines Loch und Riss)

1 Situation: Beim Einzugszeitraum(ich war noch nicht eingezogen, Herr XX schon) ließ ich meine Matratze im Gang stehen, kam irgendwann morgens mit meinen Sachen -> Matratze war weg, es stellte sich raus Herr XX ließ seinen Freund auf der Matratze schlafen (ohne mich gefragt zu haben). Ich finde dies absurd.

2 Situation wörtlich zitiert "Und zu guter Letzt: heute habe ich vergeblich versucht nochmals mit Herrn XX darüber zu reden. Jedoch hat er mich auf WhatsApp blockiert und als ich daraufhin mit ihm persönlich reden wollte und an seiner Zimmertür geklopft hatte habe ich mit ihm normal geredet, er jedoch hat mich aggressiv angeschrien und ist mir nähergekommen und hat vor mir die Tür zugeknallt. Ein normales Gespräch ist also auch nicht mehr möglich.

Versuchen Sie es bitte in irgendeiner Weise zu klären..."

Nun, Herr XX erhielt eine ordentliche Kündigung in der als Hauptgrund "Gewaltandrohungen" stehen soll und Vermieter schrieb auch es wurde mit der gesamten WG besprochen. Stimmt beides nicht, habe ich aber auch nicht behauptet.

Herr XX sprach mit den beiden Mitbewohnerinnen und wirft mir vor gelogen zu haben in allen Punkten bzw. übertrieben zu haben. Jetzt droht er mit den anderen zusammen eine Anzeige zu erstatten. Ich vermute wegen übler Nachrede/Verleumdung.

Gab es aus meiner Sicht nicht, beim letzten Punkt ist es glaub ich Interpretationssache und Vermieter hat falsch interpretiert (ich meinte er ist 2 Schritte näher gekommen also Wort wörtlich nähergekommen)

Womit ist zu rechnen? Was tun?

Danke im Voraus für Antworten und fürs Lesen;)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Was von den ganzen Behauptungen kann man eigentlich wie genau beweisen?



Zitat (von Scorvy1703):
"es kam eine abartig stinkende Masse aus Haaren und Sperma entgegen" -> 2 Männer/2 Frauen in WG

Und davon alle Mitbewohner komplett haarlos, außer Herr XX?
Und Herr XX ist nachweisbar der einzige der Sperma produzieren kann?
Und Besucher gab es auch niemals?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scorvy1703
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was von den ganzen Behauptungen kann man eigentlich wie genau beweisen?


Zu 1. Fehlende Ordnung: es gibt Bilder von den liegen/stehen gelassenen Sachen und dass der Putzplan mehrmals nicht eingehalten wurde wurde auch von Herrn XX selber zugegeben

Zu 2. Fehlende Hygiene: die Haare vom Rasieren kommen im Waschbecken z.B. auf jeden Fall nicht von mir, somit von Herrn XX, die Haare vom Rasieren in Bad und WC sind mir mehrmals aufgefallen nachdem Herr XX gerade im Bad war. Auch dazu gibt es Bilder.
Motten in der Speisekammer in der Box mit Haferflocken von Herrn XX wurde zusammen mit den zwei anderen Mitbewohnerinnen gefunden.

Zitat (von Harry van Sell):
Und davon alle Mitbewohner komplett haarlos, außer Herr XX?
Und Herr XX ist nachweisbar der einzige der Sperma produzieren kann?
Und Besucher gab es auch niemals?


Dazu habe ich in der Beschwerde geschrieben: "Des Weiteren hatten wir 2 Mal eine Verstopfung des Abflussrohres im Bad, weswegen der Handwerker kommen musste. Auch hierfür war der Grund zu einem gewissen Teil Herr XX. Die Verstopfung an sich ist nicht zu schlimm, aber auch hier das Problem mit der Hygiene.
Ich zitiere die Mitbewohnerin, die den Handwerker empfangen hat, Nachricht aus dem Gruppenchat: „Und der Handwerker war gerade da, sowas wie heute geht gar nicht! … Ich durfte helfen die Badewanne auszupumpen und uns kam eine wirklich abartig stinkende Masse aus Haaren und Sperma entgegen. Also bitte denkt an das Sieb für die Haare beim duschen und wer auch immer denkt sich in der Dusche selbst zu befriedigen(sinngemäß) ist ne geile Idee, lass es bleiben!". Auch ich finde ein solches Verhalten einfach absurd und unhygienisch."

Also natürlich ist es z.T. allen zu verschulden wegen den Haaren, das mit dem Sperma kommt aber wohl von ihm. Denn es gibt nur 2 männliche Mitbewohner einschließlich mir und ich habe damit wie gesagt nichts zu tun. Herr XX wollte nach der Nachricht im Gruppenchat die Sache laut Aussage der Mitbewohnerin auch unbedingt im Privatchat klären, was für mich ein Indiz seiner Schuld ist. Gäste gab es auch nicht in dem Umfang und abgesehen davon haben diese nicht bei uns geduscht.

Zu 3. Lärmstörung: das ist eine schwierigere Sache und man muss auch sagen, dass ich eher davon betroffen bin, als die anderen, da die Wand an der der Fernseher, die Konsole und die Musikbox von Herrn XX steht die Wand zwischen seinem und meinem Zimmer ist. Das Zimmer der einen Mitbewohnerin grenzt an der anderen ("ruhigen") Seite des Zimmers von Herrn XX an und das Zimmer vom der anderen Mitbewohnerin liegt gegenüber diesem Zimmer, sprich ist noch weniger davon betroffen.
Nun ja, ich habe zumindest gestern eine Videoaufnahme davon gemacht, in der man hört, wie Herr XX die Musik im Gang laut angemacht hat und die Wand im Gang dabei gestrichen hat. Auch hier hat er auf Hinweis die Musik leiser gemacht und letztendlich sogar ausgeschalten, aber auch hier hat er zuvor mich nicht gefragt, ob es denn in Ordnung wäre die Musik im Gang anzuschalten.

Zu 4. Sachbeschädigung: die Schäden sind mit Fotos dokumentiert und zu den Schäden bekennt sich Herr XX auch

Zu Situation 1: die Situation würde Herr XX vermutlich nicht bestreiten, Notfalls kann mein Vater, der dabei war, die Situation bestätigen

Zu Situation 2: Ein Freund, der zu dem Zeitpunkt im Zimmer von Herrn XX war kann die Situation theoretisch bestätigen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Scorvy1703):
die Haare vom Rasieren kommen im Waschbecken z.B. auf jeden Fall nicht von mir

Zitat (von Scorvy1703):
Auch hierfür war der Grund zu einem gewissen Teil Herr XX.

Zitat (von Scorvy1703):
ich habe damit wie gesagt nichts zu tun.

Und diese Behauptungen könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von Scorvy1703):
Motten in der Speisekammer in der Box mit Haferflocken von Herrn XX wurde zusammen mit den zwei anderen Mitbewohnerinnen gefunden.

Schön, jetzt fehlt nur noch der Beweis dafür:
Zitat (von Scorvy1703):
Motten in Speisekammer sind auf Haferflocken von Herr XX zurückzuführen;




Zitat (von Scorvy1703):
Zu 3. Lärmstörung: das ist eine schwierigere Sache

Richtig, es könnte auch glatt ein baulicher Mangel sein, das die angrenzende Wand einfach zu dünn ist.
Dann wäre Herr XX unschuldig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Meine Einschätzung des ganzen Kindergartens:

Einige der Vorwürfe gegen Herrn XX würden sich niemals beweisen lassen und sind teilweise nichtmals plausibel. Wie die Mitbewohnerin das Sperma erkannt (und dann auch noch das vermeintliche "Sperma" dem Herrn XX zugeordnet) hat, wird ihr Geheimnis bleiben. Für Verstopfungen in Abslussrohren sind wohl auch deutlich häufiger Frauen verantwortlich als Männer.

Das mit den Motten und den Haferflocken ist witzig. Meine Haferflocken haben auch schonmal Motten angelockt. Ich war damals der Meinung, dass ich da gar nichts dafür konnte und dass sowas nunmal passieren kann. Bin ich nun ein schlechter Mensch und ist das Zusammenleben mit mir unerträglich?

Auch weitere Ausführungen lassen mich ein wenig vermuten, dass Herr XX es vielleicht zumindest tweilweise mit wirklich besonders empfindlichen Mitbewohnern zu tun hat.

Ob die vermieterseitige Kündigung auch wirksam ist, würde ich als zumindest zweifelhaft stehen lassen wollen.

Ein Strafverfahren wegen Verleumdung würde aller Wahrscheinlichkeit nach recht schnell wieder eingestellt werden. Außer vielleicht dann, wenn die anderen drei WG-Bewohner sich wirklich besonders ungeschickt anstellen.

Was Sie tun sollen? Vielleicht abwarten, was jetzt als nächstes passiert?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scorvy1703
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und diese Behauptungen könnte man wie genau beweisen?


Nun ja inwiefern würde es denn für mich Sinn machen mich über etwas zu beschweren, was von mir selber getan wurde? :)
Das mit den Haaren vom Rasieren ist mir wie gesagt wiederholt aufgefallen, nachdem Herr XX zuvor im Bad war. Das mit dem Sperma ist schwieriger, aber ich weiß doch, dass ich es kein einziges Mal gemacht war und das Ausschlussverfahren führt somit auf Herrn XX zuück.

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, es könnte auch glatt ein baulicher Mangel sein, das die angrenzende Wand einfach zu dünn ist.
Dann wäre Herr XX unschuldig.


Müsste man sein Verhalten da nicht trotzdem entsprechend den Umständen anpassen? So hellhörig sind die Wände nämlich nun auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scorvy1703
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schön, jetzt fehlt nur noch der Beweis dafür:

Zitat (von Scorvy1703):
Motten in Speisekammer sind auf Haferflocken von Herr XX zurückzuführen;


Nun ja, mit der Box wurde der Ort gefunden, an dem sich sehr viele Motten gesammelt haben. Von den Haferflocken ernährten sie sich halt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Scorvy1703
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wie die Mitbewohnerin das Sperma erkannt (und dann auch noch das vermeintliche "Sperma" dem Herrn XX zugeordnet) hat, wird ihr Geheimnis bleiben. Für Verstopfungen in Abslussrohren sind wohl auch deutlich häufiger Frauen verantwortlich als Männer.


Sie hat es niemandem "zugeordnet" und als Sperma erkannt haben das offenbar erst der Handwerker, dann auch die Mitbewohnerin.

Zitat (von Zuckerberg):
Das mit den Motten und den Haferflocken ist witzig. Meine Haferflocken haben auch schonmal Motten angelockt. Ich war damals der Meinung, dass ich da gar nichts dafür konnte und dass sowas nunmal passieren kann. Bin ich nun ein schlechter Mensch und ist das Zusammenleben mit mir unerträglich?


Nein, aber ich habe diese Situation trotzdem in der Beschwerde erwähnt.

Zitat (von Zuckerberg):
Auch weitere Ausführungen lassen mich ein wenig vermuten, dass Herr XX es vielleicht zumindest tweilweise mit wirklich besonders empfindlichen Mitbewohnern zu tun hat.

Ob die vermieterseitige Kündigung auch wirksam ist, würde ich als zumindest zweifelhaft stehen lassen wollen.


Nun ja, mir wurde es zu viel, nachdem Herr XX mich bei dem Versuch mit ihm normal zu reden angeschrien hat und die Tür vor meiner Nase zugeknallt hat. Daraufhin schrieb ich die Beschwerde, in der ich alle negativen Auffälligkeiten genannt habe, die sich in der gesamten Zeit seit Dezember letzten Jahres angesammelt haben.

Die Kündigung des Vermieters hat mich auch überrascht. Es ist zwar eine ordentliche Kündigung, aber ich hätte mit einer Abmahnung gerechnet.

Zitat (von Zuckerberg):
Ein Strafverfahren wegen Verleumdung würde aller Wahrscheinlichkeit nach recht schnell wieder eingestellt werden. Außer vielleicht dann, wenn die anderen drei WG-Bewohner sich wirklich besonders ungeschickt anstellen.


Frage: inwiefern ist die Anzeige denn überhaupt gerechtfertigt? Wie gesagt, in meiner Beschwerde sieht man, dass ich nie behauptet habe es gingen Gewaltandrohungen o.ä. von Herrn XX aus und die anderen Sachen sind doch
1. diskutabel und subjektiv
2. schwer beweisbar beiderseits
3. inwiefern könnten die Sachen überhaupt "ehrverletzend" sein, wenn es um Sachen wie Ordnung, Hygiene in den Gemeinschaftsräumen, Lärmbelästigung und Sachschäden geht?

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31936 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von Scorvy1703):
Nun ja, mit der Box wurde der Ort gefunden, an dem sich sehr viele Motten gesammelt haben.
Wenigstens ein Beweis, die Boxx von xx...ich habe schon mal Haferflocken frisch mit Motten gekauft und in ne Box gefüllt. :sad:

Was du aber wissen wolltest:
Zitat (von Scorvy1703):
Jetzt droht er ...Ich vermute wegen übler Nachrede/Verleumdung.
Drohen ist erlaubt.
Zitat (von Scorvy1703):
Womit ist zu rechnen? Was tun?
1. dass er die Drohung wahrmacht. Du kannst dann lesen, weswegen.
2. Abwarten.

Empfehlung:
-Man suche sich sorgfältig eine andere WG.
-Man härte sich selbst für ein WG-Leben ab.
-Man suche sich eine Einzelwohnung.
Alles ist mit Gefahren zunächst unbekannter Natur behaftet. So ist das Leben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Scorvy1703):
Nun ja inwiefern würde es denn für mich Sinn machen mich über etwas zu beschweren, was von mir selber getan wurde?

Mobbing wäre wohl das passendste Argument



Zitat (von Scorvy1703):
Müsste man sein Verhalten da nicht trotzdem entsprechend den Umständen anpassen?

Sehr problematisch, denn der Mieter darf die Mietsache rechtlich in der üblichen Art und Weise nutzen, auch wenn das für den Nachbar ein Problem ist.
Der könnte rechtlich erst einschreiten, wenn dieses Maß überschritten wäre.
Wenn der Fernseher also "Zimmerlautstärke" hat, wäre es eher ein Problem zwischen Dir und Deinem Vermieter.



Zitat (von Scorvy1703):
aber ich weiß doch, dass ich es kein einziges Mal gemacht war

Irrelevant.
Beweisen müsste man es.



Zitat (von Scorvy1703):
mit der Box wurde der Ort gefunden, an dem sich sehr viele Motten gesammelt haben. Von den Haferflocken ernährten sie sich halt.

Richtig, von den Haferflocken ernährten sie sich halt. Ist nur kein Beweis für die Schuld von Herrn XX.
Im Gegenteil, was kann Herr XX nun dafür, das die von euch 3 eingeschleppten Motten sich an seinen Haferflocken verlustieren?



Zitat (von Scorvy1703):
und als Sperma erkannt haben das offenbar erst der Handwerker, dann auch die Mitbewohnerin.

Irgendwie erschütternd das 2 erwachsene Menschen so gar keine Ahnung von Sperma haben - insbesondere wenn da auch noch ein Produzent desselben dabei ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
die anderen Sachen sind doch
1. diskutabel und subjektiv
2. schwer beweisbar beiderseits
Eben. Sie stellen aber objektive Behauptungen über objektive Tatsachen auf, die Sie dann nicht beweisen können. Das kann strafbar sein als üble Nachrede. Lesen Sie es nach im Strafgesetzbuch ("wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist"). Sie sind in der Beweispflicht! Wenn die Beweislage schwierig ist, dann haben Sie ein schwieriges Problem.

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Zitat:
inwiefern könnten die Sachen überhaupt "ehrverletzend" sein, wenn es um Sachen wie Ordnung, Hygiene in den Gemeinschaftsräumen, Lärmbelästigung und Sachschäden geht?
Die Tatsachen müssen (nur) geeignet sein, den Geschädigten verächtlich zu machen. Das wird man bei Ihren Behauptungen kaum anzweifeln können.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31936 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von Scorvy1703):
inwiefern ist die Anzeige denn überhaupt gerechtfertigt?
Das haben andere später, viel später, zu entscheiden. Jedenfalls dürfen sowohl Herr XX als auch die beiden anderen eine Anzeige stellen.

Was daraus wird, falls sie es tatsächlich tun, wurde schon beantwortet.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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