WG Mitwohner lässt Sachen mitgehen beim Auszug

31. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2019 20:52:43
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)
WG Mitwohner lässt Sachen mitgehen beim Auszug

Einer unserer (von 3en) WG Kollegen ist gestern ausgezogen und er hat einiges mitgehen lassn, zusätzlich zu den Sachen wo ich weiss dass sie ihm gehört haben. Ein paar Sachen sind halt auch von mir und dem anderem Mitbewohner. Die hat er einfach mitgenommen. Z.b. Duschvorhang (scheinbar hatte hat der in der neuen Wohnung keinen), Salzstreuer, ein paar Putzmittel, Geschirr, Besteck, Tupperware, Spülmittel.. Ist zwar noch genug da, aber ich find das nicht OK. Der hat sogar noch den Mülleimer mitgenommen, aber da kann es wirklich sein, dass der ihm gehört hat, deswegen will ich ihm da nicht unbedingt nen Vorwurf machen auch wenns Mist ist.

Jetzt weiss ich nicht welche Möglichkeiten ich hab. Ich weiss zwar dass er von einem Haus des Studentenwerks (bei mir) zu einem anderen Haus desselben Studentenwerks umgezogen ist. Aber mehr eben nicht.

In seine neue Wohnung darf ich wohl auch nicht schauen (von Hausdurchsuchung ganz zu schweigen!!) und irgendwelche Beweise wüsste ich jetzt auch nicht. Ganz davon abgesehen, ich wüsste auch nicht wie man ihm Vorsatz unterstellen könnte.

Was schlagt ihr vor? Ich glaub zwar nicht dass irgendeine Handhabe besteht aber man weiss ja nie.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Sobald Du nachweisen kannst, dass einer der von ihm mitgenommenen Gegenstände Dein Eigentum war (also mittels Kaufbelegt, Zeugen, Kontoauszug, etc.) kannst Du ihn wegen Diebstahls bei der Polizei anzeigen.

Da es sich wohl jedoch nur um kleinere Gegenstände von geringem Wert handelt, wird solch ein Verfahren in der Regel sehr schnell eingestellt.

Dann bliebe Dir nur Dir einen Anwalt zu nehmen und auf zivilrechtlichem Wege auf Herausgabe Deines Eigentums zu klagen. Im Fall dass Du einen solchen Prozess gewinnst müsste Dein ehemaliger Mitbewohner dann auch die Kosten für Deinen Anwalt und den gesamten Prozess tragen. Ob sich das jedoch wegen eines gestohlenen Duschvorhangs in Tateinheit mit einem gestohlenen Spülmittel lohnt wage ich ein wenig zu bezweifeln.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:
In seine neue Wohnung darf ich wohl auch nicht schauen (von Hausdurchsuchung ganz zu schweigen!!)

Natürlich darf man dies. Und wenn er es dir erlaubt, ist das ganze sogar straffrei ...



Ansonsten würde ich 2 Sachen machen:
1. Es vergessen weil die paar Sachen - insbesondere bei der Beweisnot - den Aufwand nicht wert sind
2. Alles Eigentum welches sich in Gemeinschafträumen befindet ab sofort entsprechend kennzeichnen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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