Hallo zusammen.
Folgende Problematik:
Privatperson kauft von Händler Schreckschusswaffe mit PTB Kennzeichnung.
Nach einiger Zeit hat der Käufer das Interesse am Artikel verloren und will ihn legal an eine volljährige Person weiterverkaufen. Da fällt dem Verkäufer auf, dass die (von ihm nie benutzte) Pistole keine Beschusszeichen aufweist. Ein ausdrücklicher Hinweis beim Verkauf durch den Händler erfolgte seinerzeit nicht.
Was tun sprach Zeus!
Wie sieht es mit dem Weiterverkauf aus?
Richtig schlau werde ich hier nicht. Habe auch schon unterschiedliche Auffassungen gehört/gelesen.
Zunächst wird die überwiegende Auffassung vertreten, dass ein Kauf ein solchen Waffe legal ist. Maßgeblich für den Kauf in Deutschland ist die PTB-Zulassung, die erteilt wurde. Geschossen werden darf sie nicht, dazu braucht es eines amtlichen Beschusses.
Der Verkauf durch den Händler war es aber nicht, habe ich gelesen.
Manche Stimmen sagen man darf die Waffe als Privatperson jetzt problemlos weiterverkaufen, denn (erstmalig) "in Verkehr gebracht" wurde sie damals durch den Händler.
Wie ist eure Einschätzung zum Thema?
Waffenrecht: Schreckschusspistole mit PTB Zulassung aber ohne Beschuss - Verkauf legal?
15. Februar 2023
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Frage vom 15. Februar 2023 | 09:37
Von
Status: Praktikant (508 Beiträge, 175x hilfreich)
Waffenrecht: Schreckschusspistole mit PTB Zulassung aber ohne Beschuss - Verkauf legal?
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#1
Antwort vom 15. Februar 2023 | 10:39
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Dieser Meinung schließe ich mich an.ZitatManche Stimmen sagen man darf die Waffe als Privatperson jetzt problemlos weiterverkaufen, denn (erstmalig) "in Verkehr gebracht" wurde sie damals durch den Händler. :
Und jetzt?
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