Bitte um kurze rechtliche Einschätzung:
1. Patient geht regelmäßig zum Chiropraktiker als Selbstzahler. Patient kann einen Termin nicht wahrnehmen, weil Ergebnis des Antigen-Test eine Stunde vor Terminbeginn erstmals ein positives Ergebnis zeigt. Muss der Patient dem Chiropraktiker den Terminausfall bezahlen?
2. Patient hat Termin beim Zahnarzt zur halbjährlichen Kontrolluntersuchung, die von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten bezahlt wird. Patient kann den Termin nicht wahrnehmen, weil Ergebnis des Antigen-Test eine Stunde vor Terminbeginn erstmals ein positives Ergebnis zeigt. Muss der Patient dem Zahnarzt den Terminausfall bezahlen?
3. Patient geht regelmäßig zur Psychotherapie, die von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten bezahlt wird. . Der Patient erhält ein positives Corona-Testergebnis und teilt dem Psychotherapeuten das Ergebnis mindestens 24 Stunden vor dem Termin mit. Der Psychotherapeut verlangt 50 Euro Ausfallentschädigung, weil im Falle eines Terminausfalls die Leistung nicht mit der gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann. Darf der Psychotherapeut vom Patienten 50 Euro Ausfallentschädigung verlangen?
Wann Erstattung bei Corona-Erkrankung?
1. August 2022
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Frage vom 1. August 2022 | 10:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann Erstattung bei Corona-Erkrankung?
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#1
Antwort vom 1. August 2022 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (33975 Beiträge, 5868x hilfreich)
Eindeutige rechtliche Aussagen und Einschätzungen geben Anwälte. Hier gibts Meinungen.
Verlangt der denn einen solchen Nachweis? Antigentests sind 24 Std. gültig.ZitatMuss der Patient dem Chiropraktiker den Terminausfall bezahlen? :
Verlangt der Zahnarzt denn einen solchen Nachweis? Auch hier: 24 Std. Testgültigkeit.ZitatMuss der Patient dem Zahnarzt den Terminausfall bezahlen? :
Ja, verlangen darf er die. Aber verlangt die Praxis denn überhaupt einen solchen Test-Nachweis?ZitatDarf der Psychotherapeut vom Patienten 50 Euro Ausfallentschädigung verlangen? :
Evtl. zunächst mal erklären, WAS die jeweilige Praxis fordert.
Unabhängig davon: Bei positivem Testergebnis darf die Person so oder so keine Praxistermine wahrnehmen.
#2
Antwort vom 1. August 2022 | 15:20
Von
Status: Unbeschreiblich (124044 Beiträge, 40314x hilfreich)
Da der Auftragnehmern einen Schaden hat, wird der Auftraggeber diesen Schaden tragen müssen, da die Ursache aus seiner Sphäre kommt.
Ausnahmen wären, wenn der Auftragnehmer zu dem Zeitpunkt einen anderen Auftraggeber dazwischen schieben könnte.
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