Wann endet die Frist zur Stellungnahme bei Gericht?

10. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
rechtfreindlich
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann endet die Frist zur Stellungnahme bei Gericht?

Guten Morgen alle zusammen,

Ich bin Kläger (Zivilrecht), der Streitwert der Hauptforderung beträgt 1.000 €.

In einem Schreiben des Richters vom Freitag den 26.11.2021 wurde dem Kläger eine Frist zur Stellungnahme von 2 Wochen gegeben.
Am Mittwoch den 01.12.2021 erfolgte die Zustellung des Briefes. Das schreiben wurde nicht mit Postzustellungsurkunde zugestellt, sondern als normaler Brief. Das Gericht kann die Zustellung nicht nachweisen.
Wann endet die Frist zur Stellungnahme?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27300 Beiträge, 5045x hilfreich)

Zitat (von rechtfreindlich):
Ich bin Kläger (Zivilrecht), der Streitwert der Hauptforderung beträgt 1.000 €.
Ja. Das haben wir hier in mehreren Einzelbeiträgen gelesen.

Warum eröffnest du jedes mal zum selben Themenkomplex einen neuen Beitrag?
2 Wochen nach Zugang beim Empfänger endet die Frist.

Frag doch hier bitte weiter, damit man den Zusammenhang erkennt.

https://www.123recht.de/Forum-__f592935.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von rechtfreindlich):
In einem Schreiben des Richters vom Freitag den 26.11.2021 wurde dem Kläger eine Frist zur Stellungnahme von 2 Wochen gegeben.

Das würde wohl kein Richter so schreiben.
Also wie ist der Wortlaut?



Zitat (von Anami):
2 Wochen nach Zugang beim Empfänger endet die Frist.

Vermutlich, ja
Höchstvermutlich steht das auch genau so in dem Schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30192 Beiträge, 9454x hilfreich)

Zitat (von rechtfreindlich):
Frist zur Stellungnahme von 2 Wochen gegeben.
Am Mittwoch den 01.12.2021 erfolgte die Zustellung des Briefes.
Wann endet die Frist zur Stellungnahme?


Kommenden Dienstag oder Mittwoch, je nachdem. §§ 187, 188 BGB (iVm. § 222 Abs. 1 ZPO)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.12.2021 17:42

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#4
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Kommenden Dienstag oder Mittwoch, je nachdem. §§ 187, 188 BGB (iVm. § 222 Abs. 1 ZPO)

Auch bei einem Datum des Poststempels vom 26.11.2021 (iVm. § 270 S.2 ZPO)?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27300 Beiträge, 5045x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Auch bei einem Datum des Poststempels vom 26.11.2021?
Liegt hier nicht vor.
Zitat (von rechtfreindlich):
In einem Schreiben des Richters vom Freitag den 26.11.2021
Geschrieben hat Herr Richter am Freitag. Dann hat *das Gericht* das Schreiben wie üblich, hier als normalen Brief, zum Versand gebracht. Vermutlich am Montag oder Dienstag.
Zitat (von rechtfreindlich):
Am Mittwoch den 01.12.2021 erfolgte die Zustellung des Briefes.
Normal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
rechtfreindlich
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das würde wohl kein Richter so schreiben.
Also wie ist der Wortlaut?

Ich habe das Schreiben vom Richter abfotografiert und hochgeladen. Vielleicht ergibt sich etwas neues?



Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich, ja
Höchstvermutlich steht das auch genau so in dem Schreiben.

Problematisch ist, dass du in vielen deinen Beiträgen fast immer davon ausgehst, dass Richter perfekte Menschen sind und keine Fehler machen. Nein, ich wurde gewiss nicht auf das genaue Fristende hingewiesen und bitte entschuldige, dass ich deswegen hier nachfrage.

-- Editiert von rechtfreindlich am 14.12.2021 14:11

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von rechtfreindlich):
Problematisch ist, dass du in vielen deinen Beiträgen fast immer davon ausgehst, dass Richter perfekte Menschen sind und keine Fehler machen.

Weil das eigentlich die Regel ist.
In solchen Fällen werden eigentlich Textbausteine verwendet, die Fehler / Fehlformulierungen vermeiden sollen.
Das hat der Richter hier nicht gemacht, die nächste Frage ist nun, was findet sich auf Seite 2?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
rechtfreindlich
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Weil das eigentlich die Regel ist.

Perfekte Menschen sind Richter leider nicht. Ich habe schon Richter erlebt, die den Angeklagten angeschrien haben er solle die Klage anerkennen, weil der Richter sich nicht den Aufwand geben wollte das Urteil schriftlich zu begründen. Vor dem Landgericht hat der/die Beklagte nichts zu melden und der Verteidiger hat ehrfürchtig den Rat des Richters befolgt. Zum Nachteil des Beklagten gab es kein Urteil und noch höhere Kosten wegen der 1,3-fachen außergerichtlichen Einigungsgebühr.

Leider sind Richter keine perfekten Menschen. Ich habe schon Richter gesehen, die den Angeklagten angeschrien haben, die Klage anzuerkennen, weil der Richter sich nicht die Mühe machen wollte, das Urteil schriftlich zu begründen. Ein Beklagter hat vor dem Landesgericht nichts zu melden und der Verteidiger ist dem Rat des Richters ehrfürchtig gefolgt. Zum Nachteil des Beklagten kam es zu keinem Urteil und noch höheren Kosten wegen der 1,3-fachen außergerichtlichen Vergleichsgebühr. Der Beklagte war ich!

Zitat:
Das hat der Richter hier nicht gemacht, die nächste Frage ist nun, was findet sich auf Seite 2?

Pardon. Die Seite 2 auf der Rückseite habe ich nicht gelesen. Sobald ich zu Hause bin werde ich das nachholen und berichten.

Zitat:
In solchen Fällen werden eigentlich Textbausteine verwendet, die Fehler / Fehlformulierungen vermeiden sollen.

Sofern der Richter mich nicht ordentlich auf das Fristende hingewiesen hat, besteht dann überhaupt eine Frist?

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#9
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 953x hilfreich)

Die hier gesetzte Frist ist keine Not- oder Auschlussfrist. Meldest du dich nicht innerhalb der Frist, wird der Richter die Klage weiterbearbeiten. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung kannst du die Klage ohne Einwilligung des Beklagten auch nach Ablauf der Frist zurücknehmen.

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#10
 Von 
rechtfreindlich
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Das hat der Richter hier nicht gemacht, die nächste Frage ist nun, was findet sich auf Seite 2?




Zitat (von salkavalka):
Meldest du dich nicht innerhalb der Frist, wird der Richter die Klage weiterbearbeiten.

Danke, gute Info. Dann hat der Richter versucht, mich dazu zu bewegen, dass ich ihm die Arbeit erspare ein Urteil zu begründen.
Ich habe vor ein paar Tagen, innerhalb der Frist, meine Klage ausführlicher begründet.

Muss das vom Richter berücksichtigt werden oder ist das nicht mehr zulässig?

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27300 Beiträge, 5045x hilfreich)

Zitat (von rechtfreindlich):
Dann hat der Richter versucht, mich dazu zu bewegen, dass ich ihm die Arbeit erspare ein Urteil zu begründen.
Ich vermute, er wird die Klage abweisen. Um Arbeitsersparnis wird es hierbei nicht gehen.
Zitat (von rechtfreindlich):
Muss das vom Richter berücksichtigt werden oder ist das nicht mehr zulässig?
Der Richter hat dir deutlich geschrieben, es besteht keine Aussicht auf Erfolg und ebenso deutlich, dass du die Klage zurücknehmen sollst.
Für eine Stellungnahme hat er die 2 Wochen Frist gegeben. Der Richter erwartet also, dass du die Klage zurücknimmst.
Zitat (von rechtfreindlich):
Ich habe vor ein paar Tagen, innerhalb der Frist, meine Klage ausführlicher begründet.
Das ist erlaubt, und je, nachdem, was du geschrieben hast, auch zulässig.
Das *Weiterbearbeiten* deiner Klage erfolgt auf jeden Fall.

Du hast hier mehrfach nachgefragt--- nun wirst du ganz einfach abwarten müssen, was das Gericht dir antwortet.

Interessant ist es sicher auch für die User hier. Gibst du uU eine Rückmeldung?
Danke im Voraus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von rechtfreindlich):
Dann hat der Richter versucht, mich dazu zu bewegen, dass ich ihm die Arbeit erspare ein Urteil zu begründen.

Ja, das ist nicht unüblich, obwohl die das in der Regel eher machen in dem sie auf einen Vergleich hinwirken.

Hier wird es aber mit etwas Pech kein Urteil geben, sondern nur eine Abweisung.



Zitat (von rechtfreindlich):
Muss das vom Richter berücksichtigt werden oder ist das nicht mehr zulässig?

Der Richter hat eine Stellungnahme anfordert, ich gehe mal davon aus, das er diese dann auch berücksichtigen wird.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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