Guten Morgen alle zusammen,
Ich bin Kläger (Zivilrecht), der Streitwert der Hauptforderung beträgt 1.000 €.
In einem Schreiben des Richters vom Freitag den 26.11.2021 wurde dem Kläger eine Frist zur Stellungnahme von 2 Wochen gegeben.
Am Mittwoch den 01.12.2021 erfolgte die Zustellung des Briefes. Das schreiben wurde nicht mit Postzustellungsurkunde zugestellt, sondern als normaler Brief. Das Gericht kann die Zustellung nicht nachweisen.
Wann endet die Frist zur Stellungnahme?
Wann endet die Frist zur Stellungnahme bei Gericht?
10. Dezember 2021
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2021 | 12:10
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann endet die Frist zur Stellungnahme bei Gericht?
#1
Antwort vom 10. Dezember 2021 | 12:23
Von
Status: Unbeschreiblich (40255 Beiträge, 6555x hilfreich)
Ja. Das haben wir hier in mehreren Einzelbeiträgen gelesen.Zitat :Ich bin Kläger (Zivilrecht), der Streitwert der Hauptforderung beträgt 1.000 €.
Warum eröffnest du jedes mal zum selben Themenkomplex einen neuen Beitrag?
2 Wochen nach Zugang beim Empfänger endet die Frist.
Frag doch hier bitte weiter, damit man den Zusammenhang erkennt.
https://www.123recht.de/Forum-__f592935.html
#2
Antwort vom 10. Dezember 2021 | 15:44
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :In einem Schreiben des Richters vom Freitag den 26.11.2021 wurde dem Kläger eine Frist zur Stellungnahme von 2 Wochen gegeben.
Das würde wohl kein Richter so schreiben.
Also wie ist der Wortlaut?
Zitat :2 Wochen nach Zugang beim Empfänger endet die Frist.
Vermutlich, ja
Höchstvermutlich steht das auch genau so in dem Schreiben.
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2021 | 17:41
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat :Frist zur Stellungnahme von 2 Wochen gegeben.
Am Mittwoch den 01.12.2021 erfolgte die Zustellung des Briefes.
Wann endet die Frist zur Stellungnahme?
Kommenden Dienstag oder Mittwoch, je nachdem. §§ 187, 188 BGB (iVm. § 222 Abs. 1 ZPO)
-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.12.2021 17:42
#4
Antwort vom 12. Dezember 2021 | 21:06
Von
Status: Praktikant (623 Beiträge, 300x hilfreich)
Zitat :Kommenden Dienstag oder Mittwoch, je nachdem. §§ 187, 188 BGB (iVm. § 222 Abs. 1 ZPO)
Auch bei einem Datum des Poststempels vom 26.11.2021 (iVm. § 270 S.2 ZPO)?
#5
Antwort vom 13. Dezember 2021 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (40255 Beiträge, 6555x hilfreich)
Liegt hier nicht vor.Zitat :Auch bei einem Datum des Poststempels vom 26.11.2021?
Geschrieben hat Herr Richter am Freitag. Dann hat *das Gericht* das Schreiben wie üblich, hier als normalen Brief, zum Versand gebracht. Vermutlich am Montag oder Dienstag.Zitat :In einem Schreiben des Richters vom Freitag den 26.11.2021
Normal.Zitat :Am Mittwoch den 01.12.2021 erfolgte die Zustellung des Briefes.
#6
Antwort vom 14. Dezember 2021 | 14:08
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Das würde wohl kein Richter so schreiben.
Also wie ist der Wortlaut?
Ich habe das Schreiben vom Richter abfotografiert und hochgeladen. Vielleicht ergibt sich etwas neues?

Zitat :Vermutlich, ja
Höchstvermutlich steht das auch genau so in dem Schreiben.
Problematisch ist, dass du in vielen deinen Beiträgen fast immer davon ausgehst, dass Richter perfekte Menschen sind und keine Fehler machen. Nein, ich wurde gewiss nicht auf das genaue Fristende hingewiesen und bitte entschuldige, dass ich deswegen hier nachfrage.
-- Editiert von rechtfreindlich am 14.12.2021 14:11
#7
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 01:24
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Problematisch ist, dass du in vielen deinen Beiträgen fast immer davon ausgehst, dass Richter perfekte Menschen sind und keine Fehler machen.
Weil das eigentlich die Regel ist.
In solchen Fällen werden eigentlich Textbausteine verwendet, die Fehler / Fehlformulierungen vermeiden sollen.
Das hat der Richter hier nicht gemacht, die nächste Frage ist nun, was findet sich auf Seite 2?
#8
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 10:46
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Weil das eigentlich die Regel ist.
Perfekte Menschen sind Richter leider nicht. Ich habe schon Richter erlebt, die den Angeklagten angeschrien haben er solle die Klage anerkennen, weil der Richter sich nicht den Aufwand geben wollte das Urteil schriftlich zu begründen. Vor dem Landgericht hat der/die Beklagte nichts zu melden und der Verteidiger hat ehrfürchtig den Rat des Richters befolgt. Zum Nachteil des Beklagten gab es kein Urteil und noch höhere Kosten wegen der 1,3-fachen außergerichtlichen Einigungsgebühr.
Leider sind Richter keine perfekten Menschen. Ich habe schon Richter gesehen, die den Angeklagten angeschrien haben, die Klage anzuerkennen, weil der Richter sich nicht die Mühe machen wollte, das Urteil schriftlich zu begründen. Ein Beklagter hat vor dem Landesgericht nichts zu melden und der Verteidiger ist dem Rat des Richters ehrfürchtig gefolgt. Zum Nachteil des Beklagten kam es zu keinem Urteil und noch höheren Kosten wegen der 1,3-fachen außergerichtlichen Vergleichsgebühr. Der Beklagte war ich!
Zitat:Das hat der Richter hier nicht gemacht, die nächste Frage ist nun, was findet sich auf Seite 2?
Pardon. Die Seite 2 auf der Rückseite habe ich nicht gelesen. Sobald ich zu Hause bin werde ich das nachholen und berichten.
Zitat:In solchen Fällen werden eigentlich Textbausteine verwendet, die Fehler / Fehlformulierungen vermeiden sollen.
Sofern der Richter mich nicht ordentlich auf das Fristende hingewiesen hat, besteht dann überhaupt eine Frist?
#9
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 12:38
Von
Status: Lehrling (1645 Beiträge, 995x hilfreich)
Die hier gesetzte Frist ist keine Not- oder Auschlussfrist. Meldest du dich nicht innerhalb der Frist, wird der Richter die Klage weiterbearbeiten. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung kannst du die Klage ohne Einwilligung des Beklagten auch nach Ablauf der Frist zurücknehmen.
#10
Antwort vom 17. Dezember 2021 | 09:14
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Das hat der Richter hier nicht gemacht, die nächste Frage ist nun, was findet sich auf Seite 2?

Zitat :Meldest du dich nicht innerhalb der Frist, wird der Richter die Klage weiterbearbeiten.
Danke, gute Info. Dann hat der Richter versucht, mich dazu zu bewegen, dass ich ihm die Arbeit erspare ein Urteil zu begründen.
Ich habe vor ein paar Tagen, innerhalb der Frist, meine Klage ausführlicher begründet.
Muss das vom Richter berücksichtigt werden oder ist das nicht mehr zulässig?
#11
Antwort vom 17. Dezember 2021 | 11:37
Von
Status: Unbeschreiblich (40255 Beiträge, 6555x hilfreich)
Ich vermute, er wird die Klage abweisen. Um Arbeitsersparnis wird es hierbei nicht gehen.Zitat :Dann hat der Richter versucht, mich dazu zu bewegen, dass ich ihm die Arbeit erspare ein Urteil zu begründen.
Der Richter hat dir deutlich geschrieben, es besteht keine Aussicht auf Erfolg und ebenso deutlich, dass du die Klage zurücknehmen sollst.Zitat :Muss das vom Richter berücksichtigt werden oder ist das nicht mehr zulässig?
Für eine Stellungnahme hat er die 2 Wochen Frist gegeben. Der Richter erwartet also, dass du die Klage zurücknimmst.
Das ist erlaubt, und je, nachdem, was du geschrieben hast, auch zulässig.Zitat :Ich habe vor ein paar Tagen, innerhalb der Frist, meine Klage ausführlicher begründet.
Das *Weiterbearbeiten* deiner Klage erfolgt auf jeden Fall.
Du hast hier mehrfach nachgefragt--- nun wirst du ganz einfach abwarten müssen, was das Gericht dir antwortet.
Interessant ist es sicher auch für die User hier. Gibst du uU eine Rückmeldung?
Danke im Voraus.
#12
Antwort vom 17. Dezember 2021 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Dann hat der Richter versucht, mich dazu zu bewegen, dass ich ihm die Arbeit erspare ein Urteil zu begründen.
Ja, das ist nicht unüblich, obwohl die das in der Regel eher machen in dem sie auf einen Vergleich hinwirken.
Hier wird es aber mit etwas Pech kein Urteil geben, sondern nur eine Abweisung.
Zitat :Muss das vom Richter berücksichtigt werden oder ist das nicht mehr zulässig?
Der Richter hat eine Stellungnahme anfordert, ich gehe mal davon aus, das er diese dann auch berücksichtigen wird.
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