Hallo,
ich habe vor fast einem halben Jahr einem Freund einen Kredit gegeben. Durch einen Streit hat er mir das Geld letztendlich nicht zurück gezahlt. Durch einen Anwalt konnte ich eine schriftliche Einwilligung einfordern, dass er das Geld in Raten zurück zahlt. Als der gegnerische Anwalt die Einwilligung zuschickte, schrieb er, da mein Konto nicht bekannt sei (was nicht stimmte, ich hatte ihm mehrmals meine Kontodaten privat geschickt), werde sein Mandant die Raten auf das Kanzleikonto überweisen, was verwaltungstechnisch natürlich großer Quatsch ist. Der Anwalt wollte uns einfach eine auswischen. Nun hat meine Anwältin am Mittwoch, den 26.11, meine Kontodaten geschickt und am 1.12 ist die erste Rate fällig.
Zwei Fragen habe ich:
- Was kann man machen, wenn mein ehemaliger Freund die Raten einfach weiterhin auf das Kanzleikonto überweist?
- Er hat schriftlich eingewilligt, dass wenn er bei einer Rate in Verzug kommt, er den Restbetrag + 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinsatz zurückzahlt. Wann wäre er im Verzug? Gilt das schon bei einem Tag?
Danke im Voraus für eure Antworten!
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29. November 2014
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Frage vom 29. November 2014 | 20:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 29. November 2014 | 22:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119358 Beiträge, 39714x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>was nicht stimmte, ich hatte ihm mehrmals meine Kontodaten privat geschickt <hr size=1 noshade>
Wofür man vermutlich keine Zustellnachweise hat?
quote:<hr size=1 noshade>Nun hat meine Anwältin am Mittwoch, den 26.11, meine Kontodaten geschickt und am 1.12 ist die erste Rate fällig. <hr size=1 noshade>
Hoffentlich per Einschreiben und direkt an den Schuldner?
Ansonsten könnte das etwas knapp werden für den 01.12.
quote:<hr size=1 noshade>- Was kann man machen, wenn mein ehemaliger Freund die Raten einfach weiterhin auf das Kanzleikonto überweist? <hr size=1 noshade>
Nichts, ist doch sien Vergnügen.
Hauptsache die Raten ab den 01.01. sind pünktlich da. Wobei die Rate zun 01.01 erst am 02.01 eingehen muss da der 01.01 ein Feiertag ist.
quote:<hr size=1 noshade>Wann wäre er im Verzug? Gilt das schon bei einem Tag? <hr size=1 noshade>
Schon ab einer Sekunde.
Aber mit dem 01.12 dürfte das nichts mehr werden ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 29. November 2014 | 23:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Wofür man vermutlich keine Zustellnachweise hat?
Per E-Mail.
quote:
Hoffentlich per Einschreiben und direkt an den Schuldner?
Per Fax oder E-Mail an den Anwalt.
quote:
Nichts, ist doch sien Vergnügen.
Hauptsache die Raten ab den 01.01. sind pünktlich da. Wobei die Rate zun 01.01 erst am 02.01 eingehen muss da der 01.01 ein Feiertag ist.
Dann muss ich mich auf die Kanzlei verlassen. Und wenn dann eine Rate ausfällt? Das wird zu kompliziert?
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#3
Antwort vom 30. November 2014 | 19:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119358 Beiträge, 39714x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Per Fax oder E-Mail an den Anwalt. <hr size=1 noshade>
Dann könntne man den 01.12 eh knicken.
Vom Mangel des Zugangsnachweise mal abgesehen.
Eine Nichtzahlung zum 01.12 würde ich daher nicht verfolgen.
Dann muss ich mich auf die Kanzlei verlassen.
Da muss sich eher der Schulder drauf verlassen, das die nicht schlampen ...
quote:<hr size=1 noshade>Und wenn dann eine Rate ausfällt? Das wird zu kompliziert? <hr size=1 noshade>
Wenn Raten zum 03.01 nicht auf dem Konto sind, dann gäbe es vom mir Zunder (z.B. in Form von Mahnbescheid)...
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