Wann muss eine Ersetzung der Urfassung einer Urkunde als solche erkennbar sein.

16. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
martin63064
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann muss eine Ersetzung der Urfassung einer Urkunde als solche erkennbar sein.

Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
ich habe vor einigen Wochen meinen Bachelor abgeschlossen und mein erstes Zeugnis wurde etwas unsauber gedruckt. Ich habe dies dem Prüfungsamt gemeldet und dieses hat mir angeboten, das Zeugnis erneut auszustellen (diesmal sauber gedruckt). Laut ihren Angaben enthält das fertig gedruckte Zeugnis keinen Vermerk, dass es sich um eine Zweitausgabe handelt. Ich habe nun im Internet gelesen, dass laut § 46 Abs. 1 Beurkundungsgesetz das Dokument, welches die Urschrift ersetzt, als solches gekennzeichnet werden muss. Ist das neu gedruckte Zeugnis als solches nun gültig, obwohl nicht vermerkt ist, dass es die Urfassung ersetzt, oder laufe ich Gefahr, mein gültiges Zeugnis durch ein ungültiges zu ersetzen. Laut dem Prüfungsamt sei mein aktuelles Zeugnis zurzeit nach wie vor gültig.
Und eine weitere Frage: Wie lange habe ich gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung einer Zweitschrift und wie oft? Kann diese aus irgendeinem Grund erlöschen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Baumgart

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1 Antwort
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#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Signatur:

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