Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen kleine Mode Herstellung in Bali/Indonesien. Habe Verkaufspartner in den Mode Centren Ware in Kommission geliefert. Nun entwickelt sich ein Fall, der mir sehr suspect vorkommt.
Hier ein kleiner Ablauf. Wir haben Ware geliefert. Angeblich ist Ware nicht verkauft worden, die wir zurueck holen wollten:
Eine Chronologie:
Zur Chronologie:
21.09. habe ich mitgeteilt, dass ich die Ware gern abholen moechte. Muss allerdings meinen engen Zeitplan koordinieren.
Frage eventuell freundliche Unterstuetzung die Ware nach Deutschland zu schicken. Ihrerseit abgeschlagen. Sie teilten
mir einen Verkauf von 5 Teile mit.
22.09. erneute Bitte um Mitteilung Lager und Verkauf
22.09. wir haben nach einer Terminverschiebung spontan entschieden in die Schweiz zu resien. Wir haetten alles schnell und umkompliziert klaeren koennen. Leider mussten wir unser Vorhaben abbrechen, da Sie nicht im Lager sind.
Auskunft ueber 7 verkaufte Teile.
23.09. erneute Bitte um Mitteilung der geneuen Lager Bestaende und Verkauf.
24/25.09. keine Antwort, auch nicht auf unsere Anrufe. Spediteur wartete auf genaue Mitteilung der Mengen und was fuer Ware.
Wartete auf eine Desposition fuer die Rueckholung. Aktion erneut abgebrochen.
30.09. erhielten wir eine Antwort Mail.
02.10. forderten Sie uns auf die Ware abzuholen.
02.10. wir baten erneut um Mitteilung des Verkaufs, da Sie keine Abrechnung schickten. Lagerbestand wurde auch nicht mitgeteilt.
08.10. erneute Bitte von uns um Abrechnung und Lagerbestand.
12.10. teilen Sie uns den Lagerbestand mit. Allerdings keine Abrechnung.
20.10. erneute Bitte von uns um Verkaufsmitteilung. Von Ihnen kam keine Antwort dazu.
In dem Zeitraum vom 22.09. - 30.09. haben wir versucht die Ware abzuholen bzw. abholen zu
lassen. Durch Ihr Verhalten ist es gescheitert. Auch ein Spediteur braucht genaue Angaben zur
Warenabholung. Er hat dafuer zu unterschreiben.
Die Schweizer Post hat uns mitgeteilt, dass ein Postversand nach Indonesien kein Problem ist. Auch das Schweizer Zollamt
haben wir um Hilfe und Klaerung gebeten.
Ich freue mich auf Ihre Androhung der ungewoehnlichen Mittel.
Ware in Kommision, keine Abrechnung, keine Warenrueckgabe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nette Geschichte. Was ist deine Frage?
Also nett ist die Geschichte fuer mich absolut nicht. Ich habe Ware auf Kommissions geliefert. Die Ware wird weder abgerechnet noch zurueck geschickt. Auskunft wird ebenfalls keine erteilt.
Die Frage stellt sich, was kann ich als Lieferant unternehmen. Ist dies ein Fall fuer die Staatsanwaltschaft oder noch eher als Streitigkeit zwischen 2 Hanbdelspartner. Dass ich uebervorteilt werden soll kann man sicher erlesen. Ich bin in Indonesien. Daher bitte ich um wirklich ernstgemeinte Antworten.
Vielen Dank
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ZitatAlso nett ist die Geschichte fuer mich absolut nicht. :
Das war Sarkasmus
ZitatDie Frage stellt sich, was kann ich als Lieferant unternehmen. :
Fristsetzung nach Datum über ein Internationales Einschreiben mit Androhung ansonsten einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte (welche auch immer das sind) zu beauftragen.
Sollte die Frist verstreichen, dann machst du genau das! ein Anwalt sollte dir bei solchen internationalen Geschäftsproblemen weiterhelfen können.
ZitatIst dies ein Fall fuer die Staatsanwaltschaft oder noch eher als Streitigkeit zwischen 2 Hanbdelspartner. :
Die Staatsanwaltschaft kümmert sich nicht um solche Kleinigkeiten.
ZitatDass ich uebervorteilt werden soll kann man sicher erlesen. :
Geschäftliches Risiko
ZitatDaher bitte ich um wirklich ernstgemeinte Antworten. :
Meine Antworten klingen vielleicht immer etwas seltsam, sind aber ernst gemeint.
ZitatIch bin in Indonesien. :
Vielleicht ist das der Grund, warum sich der Kunde nicht meldet. Der denkt sich halt, dass du so weit weg bist. Schließlich hat er alle Vorteile.
Ja das mag sein. Bei einem Kommissionsgeschaeft, was nicht ordnungsgemaess abgewickelt wird, kann eine strafrechtliche verfolgung Denn laut HGB ist er nicht ausgeschlossen werden.
Richtig ist, dass er sich in Sicherheit wiegt, da ich in Indonesien bin,. Dies ergibt sich aus der Verschleppung der Antworten, bis ich wieder abgereist war. Aber dies koennte auch als ein Straftatsbestand gewertet werden. Denn laut HGB ist er zur Auskunft verfplichtet.
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