Ware zurück geschickt trotzdem kam Rechnung

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Leona123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware zurück geschickt trotzdem kam Rechnung

Hallo,
habe beim Versandhandel Ware erhalten, die ich zurück geschickt habe und trotzdem eine Rechnung darüber erhalten.
Habe auch die Belege für meine Retoure bekommen.

Doch der Versandhandel hat Monate gebraucht und hat mir zwischendurch immer wieder Ware zugeschickt, die ich nicht bestellt hatte.
Es hieß telefonisch Ware nicht mehr verfügbar, Bestellstop. Dann kam sie Wochen später trotzdem, obwohl ich bereits wo anders bestellt hatte. Bei der Retourenbestätigung war immer ein durcheinander. Es hat Wochen benötigt, bis mal eine Bestätigung für was kam, was ich gar nicht mehr nachvollziehen konnte.
Aber mit der Zeit reduzierten sich dann ihre Forderungen und es blieb aber ständig ein Rest über 135€. Ich konnte gar nicht nachvollziehen was das wohl war.(Hose oder sonstiges)Auf den Forderungen stehen nur Nr. drauf, die nicht nachvollziehbar sind.
Ich habe einfach abgewartet, weil ich davon ausgegangen bin, dass die Retoure wohl immer noch nicht bearbeitet worden ist. Ich habe ja definitiv alles wieder zurück geschickt!
Jetzt bekomme ich von einem Inkasso Unternehmen Post und bin totalgeschockt.
Soll nun 200€ für nichts zahlen?

Wer kann mir da helfen?

Vielen Dank im Voraus.



-- Editiert am 26.01.2011 17:34

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Inkassos stellen horrende Gebühren in Rechnung die nicht
durchsetzungsfähig sind, aber fordern darf jeder, das ist in Deutschland
nicht verboten.
Sie verschicken oft auch 'Bettelbriefe' mit nicht zu realisierenden
Forderungen, da für die Forderungen keinerlei Rechtsgrundlage bestehen
Inkassos drohen, verunsichern, einige beleidigen und nötigen sogar.

Das bedeutet Zähne zusammenbeißen, durchhalten und nicht verunsichern
lassen.

Bezüglich der Forderung würde ich den unten stehenden Brief per
Einschreiben versenden, Zustellbelege und Brief gut aufheben (mindestens
4 Jahre).
Briefe die nicht im mindesten auf die Aufforderung aus dem Brief
eingehen würde ich ignorieren.
Sollte tatsächlich eine Vollmacht kommen, die Forderung bestreiten und
Nachweise für die Berechtigung der Forderung anfordern.

Schreibt ein Anwalt, würde ich ihm ebenfalls den unten stehenden Brief
per Einschreiben senden, auch hier wieder Zustellbelege und Brief gut
aufheben (mindestens 4 Jahre).

Einem gerichtlichen Mahnbescheid (falls jemals einer kommen sollte)
einfach ohne Begründung widersprechen.

=============================================
Ihr Aktenzeichen / Bearbeitungszeichen: XXXXX

Ihre Forderung: XXX,XX EUR Ihr Auftraggeber: XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX (Eingang bei mir XX.XX.XXXX)
hiermit zurück und verweise diesbezüglich inbesondere auf § 174 BGB und
§ 410 BGB .

In oben genannten Schreiben behaupten Sie, das Sie den oben genannten
Auftraggeber vertreten und ferner eine Zahlung mit schuldbefreiender
Wirkung nur an Sie erfolgen könne. Entsprechende Legitimationsnachweise
(z.B. Vollmacht / Abtretungserklärung) haben Sie Ihrem Schreiben nicht
beigefügt. Der Vollmachtgeber hat mich von der Bevollmächtigung nicht in
Kenntnis gesetzt.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir unverzüglich die entsprechenden
Nachweise im Original bzw. als beglaubigte Zweitschrift vorzulegen.

Im übrigen bestreite ich hiermit höchstvorsorglich, das die oben
genannte Forderung Ihres oben genannten Auftraggebers berechtigt ist.


Ich weise Sie darauf hin, das ich der Weitergabe sämtlicher Daten die
meine Person und diesen Vorgang betreffen widerspreche. Grundlage
hierfür sind die entsprechenden Bundes- und Landesdatenschutzgesetzte
sowie das BGB.
Diese Einschränkung gilt nicht für den Datenaustausch zwischen Ihnen und
Ihrem Auftraggeber bezüglich dieses Schreibens.



Mit freundlichen Grüßen
=============================================

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leona123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo,
vielen Dank für Deine Hilfe!

Werde das Schreiben unverzüglich an die Inkasso schicken.

Hoffentlich kann sich das aufklären.

Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leona123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sieht die Inkasse jetzt meine Antwort an Sie als Anerkennung für ihre Forderung?

Habe den Brief so wie oben empfohlen geschrieben. Jetzt kam eine Vollmacht und Kopien von Mahnung. Teilweise retounierte Ware. Dann nur eine Rechnung über einen geforderten Betrag den man nicht nachvollziehen kann.
Fällt denen ihr eigenes Durcheinander bei den Kopien nicht auf. Da kannst du nur vereinzelt Posten nachvollziehen?!
Sie wollen jetzt schon über 200€.
Sie haben bis zur Klärung der Sachlage meine Daten gesperrt?!
Sie bitten bis 15.02.11 um Stellungnahme.
Haben den Brief am 31.01. geschrieben und am 09.02 habe ich ihn erhalten.

Diese Forderungen sind total unberechtigt.
Was soll ich nur machen?

Für einen Tipp wäre ich dankbar!



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Sie haben bis zur Klärung der Sachlage meine Daten gesperrt?!

Bedeutet das die Daten nicht an die Schufa gemeldet werden.



Liste mal auf was für Schreiben mit welchem Inhalt kamen.

Oder besser noch die Dokumente mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein
Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leona123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe leider keine Möglichkeit zu scannen. Der Inhalt besteht definitiv nur aus einer Vollmacht, das sie über 200€ haben wollen. Sie bitten um Rückmeldung bis 15.02. Rechnugen, wo die Ware retouniert wurde. Dann erscheint aber ein offener Posten, dazu fehlt die Rechnung steht nur am Ende auf einer Rechnung als offener Betrag. Auf dieser Rechnung ist aber alles retouniert worden. Kannst also nicht nachvollziehen um welche Rechnungsnr. etc.
Ich könnte diese ganzen Rechnungen vielleicht in eine Excel Tabelle schreiben.
Die kann ich aber hier auch nicht einstellen?! Keine Ahnung
wie ich das besser machen könnte.

Vielen Dank!

Gruß


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-- Editiert am 13.02.2011 10:04

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Kannst du "beweisen" den offenen Artikel tatsächlich zurückgeschickt zu haben. Kannst du beweisen das du "von deinem Widerrufsrecht" Gebrauch gemacht hast und dir "unverlangt" Waren zugesandt wurde ?

Du solltest Ordnung in das "Bestellchaos" bringen.

Nicht mit Inkassos spielen, solange es eine echte Forderung geht. Man hätte mit der Frage "um was gehts" mehr erfahren.

quote:
Dann kam sie Wochen später trotzdem, obwohl ich bereits wo anders bestellt hatte.


Also ist dir klar um was es geht, dann brauchst du nur die Retournieren dieses Artikels.

Ich würde das mit der Firma klären, nicht mit dem Inkasso

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Ich könnte diese ganzen Rechnungen vielleicht in eine Excel Tabelle schreiben.
Die kann ich aber hier auch nicht einstellen?!

Nein, aber du kannst die in Excel erstellen und dann mit STRG+C kopieren und mit STRG+V hier in einen Beitrag reinkopieren.



quote:
Sie bitten bis 15.02.11 um Stellungnahme.

Da würde ich eher nicht sagen als etwas falsches.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leona123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Lieber Uwe, leider kannst Du bei Ihren Forderung nicht nachvollziehen was sie zurück erhalten haben. Ich habe sämtliche retoure Belege, die mit überhaupt nichts von der Inkasso übereinstimmen. Somit hätte ich eigentlich gar nichts zurück geschickt!
Der Versandhandel lehnt jegliche Versuch der Aufklärung ab. Wie oben bereits erwähnt. Die Inkassogesellschaft versucht nur ihren Kunden zufrieden zu stellen.
Das spielen mit Inkassogesellschaften möchte ich doch an dieser StellE überhört haben.
Würde ich dies tun, wäre ich sehr gut informiert über meine Rechte und das von vornherein!
Die Unordnung ist eben genau die Masche, die sie hier durchziehen um Verbraucher zu verängstigen und herein zu legen!
Aber damit ist mir leider nicht geholfen!
Trotzdem Danke!



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Leona123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


Auch wenn ich diese Seiten hier herein kopiere. Wozu?

Was sollte dies bringen ? Kann den Sinn hier nicht nachvollziehen.
Wieso soll ich den nicht Antworten, bevor ich was falsches Sage?!
Da komme ich jetzt mit Deiner ersten Aussage nicht ganz zurecht.
Wenn sich hier keiner mit Inkasso- Betrug auskennt oder keine Erfahrung gemacht hat. Ist das ok. Aber die Leute sollten hier ehrlich sein.
Versteh nicht was das bringen soll.

Danke, für Eure Aufmerksamkeit.


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Also, der der was will muss klagen und beweisen.
Der Versandhändler beweist mit der Bestellung und seinem Versandkontrollsystem (Mitarbeiter/Video...) was er dir geschickt hat. Damit beweist er auch was du zurückgeschickt hast, dafür hat er sicher Zeugen.

Kannst du nun beweisen das du die fehlende Ware zurückgeschickt hast, würdigt ein Richter die Aussagen.
Da Zeugen nichts davon haben zu lügen und harte Strafen drohen glaubt man denen am meisten.

Mit "Spielen mit Inkasso" meine ich jeden Kontakt zu denen.

Anhand der Rechnungen und der Gutschriften kannst erkennen was fehlt. Wenn nicht erfährst du das mit der Klageschrift.

Deinen Bestell-Lebenslauf wird dir keiner zusammenstellen.

Uwe

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