Warmwasser & Heizung

14. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
shira
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Warmwasser & Heizung

Hallo, kann mir jemand sagen ob Wamwasser und Heizung grundsätzlich vom Vermieter eingebaut und bezahlt wird? Meine Mutter hat eine Wohnung bezogen indem der Vormieter Heizung und Warmwasser (Heizkessel in der Küche) selbst eingebaut hat. Jetzt ist dieser kaputt und die Kosten sehr hoch den Kessel reparieren zu lassen. Deshalb meine Frage: Muß meine Mutter die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung selber tragen???

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Was steht denn im Mietvertrag?
Eine Wohnung muß beheizbar sein, Reparaturkosten muß der Vermieter tragen, es sei denn, man baut sich eine eigene Heizung ein und vereinbart mit dem Vermieter eine herabgesetzte Miete.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 14.10.2004 13:31:25

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#2
 Von 
shira
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht nichts von Heizung. Der Vermieter hat die Wohnung ohne Heizkörper vermietet. Aber jetzt hat meine Mutter weder warmes Wasser noch Heizung, da ja beides durch diesen kaputten Kessel gesteuert wird.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Was soll den ein Kessel in der Wohnung (auch wenn er defekt ist), wenn keine Heizkörper vorhanden sind.
Wie kommt man dazu, eine solche Wohnung zu mieten???
Mit fällt dazu nichts weiter ein, als zu sagen: sofort ausziehen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
shira
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vormieter hat ja Heizkörper eingebaut! ... Dieser "Heizkessel" erwärmt Wasser für die Heizkörper! Aber da der "Kessel" nicht mehr heizt (zu alt), können die Heizkörper nicht mehr erwärmt werden! Das gilt halt auch fürs warme Wasser z.B. zum Duschen!
Und die Kosten kann meine Mutter nicht aufbringen. Mal sehen was der Vermieter uns vorschlägt. Danke!!!

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

hallo shira, ich nehme an, es verhält sich so: Der Vormieter hat auf seine Kosten eine Wohnungs-Zentralheizung installiert und ist nun ausgezogen, jetzt habt Ihr einen Mietvertrag gemacht, und übersehen, daß der Kessel defekt ist. Wenn in Eurem Mietvertrag nichts über Heizung, Kessel usw. steht, dann ist der Vermieter verpflichtet, Euch eine angemessene Heizungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, d.h. er muß den Kessel reparieren lassen und die Anlage mängelfrei in Betrieb nehmen lassen.
Die Betriebs-und Wartungskosten müßt Ihr danach übernehmen.
Trotzdem: Wie kommt Mutti dazu, eine Wohnung ohne Heizung zu mieten?
Setzt dem Vermieter eine Frist von 8 Tagen, es wird Winter! Bei Totalausfall oder fehlender Heizmöglichkeit im Winter kann die Miete bis zu 100% gekürzt werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 14.10.2004 19:37:54

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
shira
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ikarus, du hast es richtig wiedergegeben. Nur als meine Mutter die Wohnung bezog, hat der Kessel noch funktioniert. Hat nach 1 Jahr den Geist aufgegeben. Jetzt will sich der Vermieter mit meiner Mutter treffen. Mal sehen was er dazu sagt.

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#10
 Von 
shira
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte nur mitteilen, dass der Vermieter ohne beanstandung den heizkessel einbauen lässt, sogar ohne mieterhöhung. danke an euch!

gruß shira

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