Kurz und Knapp:
Der Vermieter hat in meiner Wohnung die Uhren für Warm- und Kaltwasser ausbauen lassen weil defekt.
Auf den Kostenvoranschlag für neue Uhren hat er dem Installateur zufolge nie reagiert. Alle anderen Einheiten in diesem Haus (Vier bewohnt, zwei leerstehend) haben Uhren. In meinem Mietvertrag ist eine 70/30 Regelung festgelegt, wie üblich.
Kann der Vermieter in dem Fall nach Anteil der Wohnfläche abrechnen auch wenn die anderen drei nach Verbrauch bezahlen?
Ich habe Ihn mehrmals schriftlich auf die fehlende Uhr hingewiesen, aber er ist vielbeschäftigt (Anwalt) und hat einige Wohnungen und scheinbar wenig Überblick.
Sehr dankbar wäre ich für einen Hinweis auf Gesetzestexte oder Präzedenzurteile. Danke!