Wartezeit Schriftgutachten

11. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Schattenperle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartezeit Schriftgutachten

Folgender Fall :
Person A gibt Person B ein Privatdarlehen von 30000 Euro . Dieser wird schriftlich in einem Vertrag festgehalten . Unterschrieben wird der Vertrag von Person A sowie B und Expartner (Person C) von B .
Person B trennt sich von C .
Person B bringt per Quittung im Laufe der Jahre immer wieder Bargeld vorbei zum Begleichen der Schulden .
Person A hört irgendwann nichts mehr von B und versucht lange Zeit B ausfindig zu machen .
B ist verstorben und hatte aber neu geheiratet (Person D).
Wegen Verjährung ist C ausm Schneider .

Im Januar 2023 war Gerichtsverhandlung . Es wurde beschlossen , dass ein Schriftgutachten bezüglich der Unterschrift von A (verstorben) gemacht werden soll , weil nun die Schulden von D beglichen werden sollen . D gibt an nichts von dem Vertrag und Darlehen zu wissen .

Nun hört A aber seit 4 Monaten nichts mehr .
Weder Gutachter noch gerichtlich meldet sich jemand .

Könnte das der Anwalt von A irgendwie voran treiben ? Gibt es eine Möglichkeit das ganze zu beschleunigen ?
Könnte A privat ein Gutachten auf eigene Kosten in Auftrag geben ?

Wie lange dauern solche Gutachten erfahrungsgemäß?

MfG und vielen Dank !

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127052 Beiträge, 40751x hilfreich)

Zitat (von Schattenperle ):
Könnte das der Anwalt von A irgendwie voran treiben ?

Das frage man sinnigerweise den Anwalt ...
Würde mich aber sehr wundern.



Zitat (von Schattenperle ):
Gibt es eine Möglichkeit das ganze zu beschleunigen ?

Ja, man beseitigt das, was den Gutachter am sofortigen anfertigen für Dein Gutachten hindert.



Zitat (von Schattenperle ):
Könnte A privat ein Gutachten auf eigene Kosten in Auftrag geben

Klar.
Ist dann halt nur sinnlos Geld verbrannt, denn zum einen interessiert das niemanden am Gericht. Zum anderen kann das Gutachten logischerweise erst nach dem gerichtlichen Gutachten erstellt werden



Zitat (von Schattenperle ):
Wie lange dauern solche Gutachten erfahrungsgemäß?

Bis sie fertig sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Obwohl es bereits laufend Tilgungen gab wird am Darlehen gezweifelt?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40161 Beiträge, 14295x hilfreich)

amz, das ist doch jetzt einerlei. Das Gericht sieht es als erforderlich an, ein Gutachten erstellen zu lassen und es wird seine Gründe haben, die nicht gegen den Fragesteller sprechen. Es ist die Echtheit der Urkunde bestritten, das scheint beweiserheblich zu sein und dann muss das Gericht dem nachgehen.

Nein, ein Privatgutachten ersetzt nicht das des vereidigten Gutachters. Ich würde den Anwalt bitten, Standanfrage bei Gericht zu halten. Es sollte in etwa abschätzbar sein, wann das Gutachten vorliegt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schattenperle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Obwohl es bereits laufend Tilgungen gab wird am Darlehen gezweifelt?


Person B ist verstorben und hat die Beträge immer alleine an Person A gezahlt per Quittungen .

Person D hat angeblich nie etwas davon mitbekommen und sagt , dass das Darlehen nicht echt sei .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schattenperle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich würde den Anwalt bitten, Standanfrage bei Gericht zu halten. Es sollte in etwa abschätzbar sein, wann das Gutachten vorliegt.


Der Anwalt von Person A gibt immer an keine Auskunft vom Gericht zu erhalten bzw. Anfrage zu stellen und keine Antwort zu bekommen .
Darum überlegt A schon den Anwalt zu wechseln .

Danke für die NETTE Antwort :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127052 Beiträge, 40751x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es sollte in etwa abschätzbar sein, wann das Gutachten vorliegt.

Keine Ahnung woher man den Optimismus nimmt. Bei den mir bekannten Gerichten sind die hellseherischen Fähigkeiten nicht sonderlich ausgeprägt.



Zitat (von Schattenperle ):
Darum überlegt A schon den Anwalt zu wechseln .

Es steht A frei das Mandat des aktuellen Anwalts jederzeit zu beenden und einen anderen zu beauftragen, dazu braucht es weder Frist noch Begründung seitens des Mandanten.




-- Editiert von User am 12. Mai 2023 00:06

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48860 Beiträge, 17207x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es steht A frei das Mandat des aktuellen Anwalts jederzeit zu beenden und einen anderen zu beauftragen, dazu braucht es weder Frist noch Begründung seitens des Mandanten.


Das ist richtig, nur hat das keinen Einfluss auf die Besrbeitungsgeschwindigkeit durch den Gutachter.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40161 Beiträge, 14295x hilfreich)

Na ja, Harry, mein Optimismus kommt daher, dass Richter vor Erteilung eines Gutachtenauftrags eruieren, ob der Gutachter bereit ist, den Auftrag anzunehmen und in welchem Zeitraum er denselben abarbeiten wird..

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127052 Beiträge, 40751x hilfreich)

Zitat (von hh):
nur hat das keinen Einfluss auf die Besrbeitungsgeschwindigkeit durch den Gutachter.

Richtig, aber die TE scheint das Problem ja beim Anwalt zu sehen.



Zitat (von wirdwerden):
dass Richter vor Erteilung eines Gutachtenauftrags eruieren, ob der Gutachter bereit ist, den Auftrag anzunehmen und in welchem Zeitraum er denselben abarbeiten wird..

Letztens von Gericht die Mitteilung bekommen, das der Sachverständige hofft, das Gutachen noch in 2023 fertig zu bekommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35626 Beiträge, 6060x hilfreich)

Zitat (von Schattenperle ):
Weder Gutachter noch gerichtlich meldet sich jemand .
Wenn das Gericht den Gutachter beauftragt hat, meldet der sich nur bei Gericht. Dass das Gericht selbst ungeduldig wird, ist nicht zu erwarten.
Zitat (von Schattenperle ):
Darum überlegt A schon den Anwalt zu wechseln .
Vermutlich weiß der Anwalt, dass Drängeln nichts hilft und er sich bei Gericht nur unbeliebt machen würde.
Zitat (von Schattenperle ):
Wie lange dauern solche Gutachten erfahrungsgemäß?
Alle vom Gericht beauftragten Gutachten dauern lange, weil es auch bei Gutachtern und Schriftsachverständigen an Personal mangelt.
Zitat (von Schattenperle ):
dass das Darlehen nicht echt sei .
Klar, nur deshalb ist man nun bei Gericht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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