Hallo,
ich bin jetzt das erstemal in meinem Leben länger wie 6 Wochen krankgeschrieben und beziehe seit 4 Wochen Krankengeld. Nun ist das so, dass ich den ganz starken Verdacht habe, dass nicht der medizinische Dienst, sondern die Verwaltungsdamen meiner örtlichen Krankenkasse entscheiden wollen ob mir Krankengeld zusteht oder nicht.
Ich werde ständig von denen angerufen und werd wie eine Zitrone über meinen Krankenstand ausgepresst. Immer wird der medizinische Dienst vorgeschoben, dass man nur in deren ihrem Auftrag die Daten wissen möchte. Die wollen tatsächliche immer wieder genauestens wissen was bei dieser oder jener Untersuchung herausgekommen ist. Hab meinen Hausarzt schon gefragt, was das soll. Der hat sich tierisch über das Verhalten der Krankenkasse aufgeregt und meinte, ich soll keine Auskunft geben. Das würde die nichts angehen.
Als ich beim nächsten Anruf von der Krankenkasse die Auskunft verweigert habe, wurde mir sofort damit gedroht, mir das Krankengeld zu streichen, weil ich doch angeblich verpflichtet wäre der Krankenkasse alle medizinischen Auskünfte zu erteilen.
Ich bin dem medizinischen Dienst gegenüber verpflichtet aber ich muss doch meine intimsten Geheimnisse nicht jeder Sachbearbeiterin der Krankenkasse mitteilen oder etwa doch?
Was kann ich machen ohne Gefahr zu laufen, tatsächlich mein Krankengeld zu verlieren nur weil mir die Krankenkasse übel mitspielt?
-- Editiert Zaltos am 07.09.2012 07:24
Was darf Krankenkasse entscheiden - Krankengeld?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Verweise doch einfach die Krankenkasse an Deinen Hausarzt. Begründe das damit, dass Du das medizinisch nicht korrekt wiedergeben kannst. Daraus kann Dir die Kasse IMHO keinen Strick drehen.
-----------------
""
Das hat mir auch mein Hausarzt gesagt und als ich das beim letzten Anruf der Sachbearbeiterin ihr gesagt hab, da kam sie eben mit dem Spruch, wenn ich nicht bereit wäre persönlich an meiner schnellstmöglichen Genesung mitzuwirken und die Krankenkasse über alles informieren würde, was meinen momentanen Krankenstand betrifft, dann würde man mir das Geld streichen. Ich sei schließlich verplichtet der Krankenkasse auf Nachfrage alles mitzuteilen und wenn ich dazu nicht bereit wäre, dann müssten sie davon ausgehen, dass ich nicht wirklich krank wäre.
Und nu...?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf den Auszahlungsschein des Arztes hin darf die Krankenkassensachbearbeiterin die Auszahlung veranlassen, ansonsten darf sie nichts (außer dir gute Besserung wünschen).
Bei Unklarheiten kann der MDK in Form eines ARztes geschickt werden.
Du bist nicht verpflichtet, einer Sachbearbeiterin irgendwelche Auskünfte über irgendwelche Krankheiten zu geben (das gilt übrigens auch für die Sachbearbeiterinnen im Arbeitsamt; mit denen hatte ich die Diskussion auch mal und zwar NACHDEM ich schon zur amtsärztlichen Untersuchung war).
Verbiete der Kasse einfach bei dir anzurufen, wenn sie was wollen, sollen sie das schriftlich tun (ist ohnehin besser wegen Nachweisbarkeit).
-----------------
""
-- Editiert hiphappy am 07.09.2012 09:33
Hallo!
Die rechtliche Grundlage zur Auskunftspflicht ergibt sich aus § 60 SGB I
.
Besonders interessant dürfte für Sie der Absatz 2 sein:
quote:<hr size=1 noshade>
§ 60
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden <hr size=1 noshade>
Zudem gilt §275 Absatz 1 Nr. 3 b) SGB V, wonach die Krankenkasse verpflichtet ist, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen.
Bezüglich der Drohung, nach Aktenlage zu entscheiden, dürfte folgendes u.a. Urteil weiterhelfen:
Hessisches Landessozialgericht Az.: L 8 KR 228/06
Gute Besserung!
-----------------
"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
-- Editiert in.sure.ace am 07.09.2012 11:11
Dass ich zur Auskunft verpflichtet bin ist mir schon klar und ich verweigere mich ja da nicht generell, aber ich habe keine Lust irgendeiner Sachbearbeiterin bezüglich meiner Krankengeschichte Rede und Antwort zu stehen. Wenn eine Anfrage direkt vom MDK kommt, dann werde ich die sofort wahrheitsgemäss beantworten, denn ich will ja mein Krankengeld behalten.
Darf aber eine Sachbearbeiterin einer Krankenkasse von der Privatkundenbetreuung, mich das alles fragen und darf die mir drohen, wenn ich ihr keine Auskunft geben will, dass mir dann das Krankengeld gestrichen wird? Die Frau unterliegt doch nicht der ärztlichen Schweigepflicht und könnte theoretisch meine Krankengeschichte überall herumtratschen.
-----------------
""
Vorab: Ich bin auf Ihrer Seite ;-)
Sie finden die Rechtsgrundlage zur Verschwiegenheitsverpflichtung in § 35 SGB I
.
Ich kann zwar nicht erkennen, dass das Gesetz zur telefonischen Auskunft verpflichtet, jedoch würde ich raten, sich nicht total zu verweigern. Das schafft nur unnötig Fronten, und als Versicherte(r) ist man auf eine gute Zusammenarbeit mit seiner Krankenkasse angewiesen.
Damit ist natürlich nicht gesichert, dass Sie wirklich mit einer/Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin telefonieren.
Hinsichtlich der gestellten Fragen sollte m.E. eine gewisse vertrauliche Atmosphäre vorausgesetzt werden dürfen. So wäre es sicher für jeden seriösen Mitarbeiter nachvollziehbar, dass Sie bestimmte (intime) Fragen nur schriftlich oder in einem persönlichen Gespräch beantworten möchten.
Allerdings:
Wenn Sie wissen mit wem Sie reden, dann wissen Sie wenigstens, wer diese Information von Ihnen erhält. Bei einer schriftlichen Antwort haben Sie quais keine Ahnung, wer das Schriftstück in die Hände bekommt.
Noch ein kleiner Rat:
Wenn Sie jedoch telefonische Auskünfte erteilen wollen, dann würde ich Ihnen zur Sicherheit raten, dass Sie die betreffende Person anrufen. Somit lässt sich weitgehend ausschliessen, dass Sie eine "falsche" Person am Telefon haben.
-----------------
"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
14 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten