hat die Polizei eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber was frühere Vorstrafen angeht? Dürfen die Beamten sagen, dass Person XY schon mal auffällig war? Darf dem Arbeitgeber der Grund der
Ermittlungen mitgeteilt werden wenn z.B. der Firmenlaptop beschlagnahmt wurde ?
was darf die Polizei und wie kann man sich wehren, wenn sich nicht daran gehalten wird?
Was darf die Polizei dem Arbeitgeber verraten? frühere Vorstrafen?
10. Juli 2020
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Frage vom 10. Juli 2020 | 14:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was darf die Polizei dem Arbeitgeber verraten? frühere Vorstrafen?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2020 | 16:15
Von
Status: Unbeschreiblich (38358 Beiträge, 13981x hilfreich)
Normalerweise ist es Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, Informationen herauszugeben. Wenn ein im Eigentum des Arbeitgebers stehender Rechner beschlagnahmt wird, dann wird sich aus dem Beschluß, welchen der Arbeitgeber schon der Grund ergeben. Ansonsten kann er bei berechtigtem Interesse auch Akteneinsicht verlangen.
wirdwerden
#2
Antwort vom 10. Juli 2020 | 16:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNormalerweise ist es Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, Informationen herauszugeben. Wenn ein im Eigentum des Arbeitgebers stehender Rechner beschlagnahmt wird, dann wird sich aus dem Beschluß, welchen der Arbeitgeber schon der Grund ergeben. Ansonsten kann er bei berechtigtem Interesse auch Akteneinsicht verlangen. :
wirdwerden
ja, das ist eigentlich klar. Aber dürfen Polizei oder Staatsanwaltschaft erwähnen, dass Mitarbeiter XY wegen der gleichen Sache schon mal aufgefallen ist?
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#3
Antwort vom 10. Juli 2020 | 16:49
Von
Status: Unbeschreiblich (38358 Beiträge, 13981x hilfreich)
Das kommt drauf an. Kann sich aber auch aus der Akte ergeben, tut es ja in der Regel auch.
wirdwerden
#4
Antwort vom 10. Juli 2020 | 23:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119508 Beiträge, 39734x hilfreich)
Zitathat die Polizei eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber was frühere Vorstrafen angeht? :
Grundsätzlich ja.
Dennoch kann es dazu kommen das Vorstrafen im Laufe des Verfahrens dem Arbeitgeber zur Kenntnis gelangen.
Ob das denn sanktionierbar ist, kommt auf die genauen Umstände an, wie der Arbeitgeber Kenntnis erlangte.
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