Hallo!
Ich bin zum ersten Mal hier, also bitte weist mich darauf hin, falls ich etwas nicht richtig mache.
Ich hätte eine ziemlich spezifische Frage, die ich mir leider auch nach einiger Recherche nicht wirklich selbst beantworten kann, deswegen würde ich sehr gerne eure Meinungen beziehungsweise mögliche nächste Schritte hören.
Also, folgende Situation: Mein bester Freund, ich nenne ihn mal Max, ist 18 Jahre alt und wohnt seit ungefähr 3 Jahren in einem betreuten therapeutischen Wohnheim für Jugendliche. Die Eltern haben das Sorgerecht nicht mehr und es besteht kein Kontakt zu diesen, wenn ich mich nicht irre hat Max selbst sein Sorgerecht bekommen.
Max hat sich vor kurzem als transgeschlechtlich geoutet, und möchte nun eine Hormontherapie beginnen. Das wurde von einem Endokrinologen zugelassen beziehungsweise verschrieben.
Nun wurde Max aber von dem Wohnheim, in dem er wohnt, gesagt, dass sie ihm den Beginn der Hormontherapie verbieten, und er rausgeschmissen werden würde, sollte er diese beginnen.
Meine Frage wäre nun, ob das Wohnheim das Recht hat, das zu verbieten? Diese Aussage wurde wohl mit dem Hausrecht begründet, aber geht das Hausrecht wirklich so weit?
So weit ich das einschätzen kann, hat Max auch keine Diagnose, die ihn unzurechnungsfähig machen beziehungsweise dazu führen würde, dass er trotz Volljährigkeit nicht selbstständig Entscheidungen treffen darf. Was für Diagnosen (bezogen auf psychische Erkrankungen) würden ein solches Vorgehen bei Jugendlichen rechtfertigen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand helfen könnte. Max ist, wie gesagt, mein bester Freund, und ich weiß nicht wie ich ihm hier helfen soll, wenn ich selber wenig Ahnung von der Thematik habe. Meinungen und Ratschläge wären super, gerne auch einfach nur Informationen, wo ich suchen beziehungsweise an wen Max sich wenden sollte.
Vielen Dank im Vorraus!
Was darf ein Jugendwohnheim verbieten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Als erstes müsste man mal schauen, was Max überhaupt für ein Recht hat noch dort zu wohnen.
Sonst ist er nämlich ganz schnell da raus, wenn die ihn nicht mehr haben wollen, völlig unabhängig davon, was er macht oder nicht macht.
ZitatNun wurde Max aber von dem Wohnheim, :
Da Wohnheime in der Regel nicht sprechen können, wäre die Frage, wer das denn nun tatsächlich gesagt hat.
ZitatMeine Frage wäre nun, ob das Wohnheim das Recht hat, das zu verbieten? :
Das verbot einer medizinischen Behandlung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Menschen - das mit "Hausrecht" zu begründen dürfte schwerfallen.
Im übrigen kann Max dort ja nicht ewig bleiben, wie sehen also seine Pläne für die Zukunft aus?
Weder er noch irgendwer sonst hat ein Sorgerecht. Er ist volljährig und damit wie jeder andere Bürger auch für sich selbst verantwortlich. Anders würde es nur aussehen, wenn es von dem Betreuungsgericht einen Beschluss gibt, der etwas anderes vorschreibt und insbesondere einen betreuer für Max bestellt hat. Ist das so? Der Sachverhalt gibt eine Reihe von Anhaltspunkten dafür, dass das recht wahrscheinlich ist.Zitat:Die Eltern haben das Sorgerecht nicht mehr und es besteht kein Kontakt zu diesen, wenn ich mich nicht irre hat Max selbst sein Sorgerecht bekommen.
Das mit der Therapie ist recht interessant und dazu müssten Sie etwas mehr erzählen. Es ist ein Hinweis darauf, dass hier sowieso ganz andere Regeln gelten.Zitat:Mein bester Freund, ich nenne ihn mal Max, ist 18 Jahre alt und wohnt seit ungefähr 3 Jahren in einem betreuten therapeutischen Wohnheim für Jugendliche.
Eine solche Therapie ist kein Kinderspiel und mit ganz erheblichen Auswirkungen verbunden. Er sollte sich auf jeden Fall Zweitmeinungen einholen. Außerdem sollten Fachärzte für Psychiatrie und ein psychologischer Psychotherapeut konsultiert werden.Zitat:Max hat sich vor kurzem als transgeschlechtlich geoutet, und möchte nun eine Hormontherapie beginnen. Das wurde von einem Endokrinologen zugelassen beziehungsweise verschrieben.
Die bisherige Vita gibt durchaus Hinweise darauf, dass Max davon einen leichten Knacks davongetragen haben könnte. Transidentität an sich ist schon auffällig und geht gerne mit weiteren psychiatrischen Störungsbildern einher. Deswegen ist in diesem Zusammenhang vor schwerwiegenden Entscheidungen eine fachärztliche Begutachtung (bei einem Psychiater!) unbedingt durchzuführen. Der Umstand, dass Max offenbar in einer therapeutischen Einrichtung lebt, deutet ebenfalls in diese Richtung. Es ist hier immerhin kein beliebiger Vermieter, der meint, seinen Mietern vorschreiben zu müssen, was die mit ihrem Leben anzufangen haben.Zitat:So weit ich das einschätzen kann, hat Max auch keine Diagnose, die ihn unzurechnungsfähig machen beziehungsweise dazu führen würde, dass er trotz Volljährigkeit nicht selbstständig Entscheidungen treffen darf.
Dank meines Hausrechts kann ich absolut jeden aus meinem Haus rauswerfen. Das Hausrecht geht also unfassbar weit. Das Hausrecht geht so weit, bis Max dem im Einzelfall etwas entgegensetzen kann. Das wäre zum Beispiel das Recht auf Wohnen/Behandlung aufgrund eines bestehenden Miet-/Behandlungsvertrags. Jetzt ist die große Frage, ob solche Verträge bestehen.Zitat:Meine Frage wäre nun, ob das Wohnheim das Recht hat, das zu verbieten? Diese Aussage wurde wohl mit dem Hausrecht begründet, aber geht das Hausrecht wirklich so weit?
Warum lebt Max also dort und zahlt Max ganz normal Miete? Ich vermute, dass er eher keine normale Miete zahlt. Wenn er irgendwelche sonstigen Kostenbeiträge zahlt, dann aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Verhältnisses, aber nicht weil ein normaler Mietvertrag vorliegt.
Was wurde denn bisher schon diagnostiziert? Was steht noch als Verdacht im Raum? Wieso weiterhin die therapeutische Einrichtung? Aus welchen Gründen sind die anderen Bewohner dort untergebracht?Zitat:Was für Diagnosen (bezogen auf psychische Erkrankungen) würden ein solches Vorgehen bei Jugendlichen rechtfertigen?
Wer ist der Betreiber dieser Einrichtung? Und wie finanziert Max überhaupt sein Leben und die "Miete"?
Vorerst halte ich es für sehr gut möglich, dass die Einrichtungsleitung ihn rausschmeißen kann. Genau sagen kann man das aber nicht. Unabhängig von der Rechtslage muss Max sich fragen, wie glücklich er wohl noch dort in dieser Einrichtung sein wird, wenn er sich erstmal für die Hormoneinnahme entschieden hat.
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Hallo! Erst einmal vielen Dank für die Antwort!
ZitatAls erstes müsste man mal schauen, was Max überhaupt für ein Recht hat noch dort zu wohnen. :
Sonst ist er nämlich ganz schnell da raus, wenn die ihn nicht mehr haben wollen, völlig unabhängig davon, was er macht oder nicht macht.
Die Jugendlichen die dort wohnen, bleiben in der Regel bis zum 21. Lebensjahr im System der Jugendhilfe (entweder in der WG oder im betreuten Einzelwohnen), wenn sie sich nicht bewusst dagegen entscheiden und selbstständig ausziehen. Warum genau Max dort noch leben darf oder wer überhaupt in so einer WG leben darf, weiß ich nicht genau, ich kann nur sagen dass es vorher gar keine Debatten zu dem Thema gab und sein Platz dort nie in Frage gestellt wurde. Sicherlich wird eine Rolle spielen, dass er durch die Entfremdung seiner Familie gar kein sicheres Umfeld hat, das ihn unterstützen könnte, und dass er noch zur Schule geht und kein eigenes Geld verdient. (Er befindet sich allerdings aktuell in der Verselbstständigungsphase, soll also im Laufe des nächsten Jahres in ein betreutes Einzelwohnen ziehen, wenn alles gut läuft.)
ZitatDa Wohnheime in der Regel nicht sprechen können, wäre die Frage, wer das denn nun tatsächlich gesagt hat. :
Oh ja, das habe ich sehr merkwürdig ausgedrückt. Das wurde ihm von den Betreuern des Wohnheimes gesagt.
ZitatDas verbot einer medizinischen Behandlung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Menschen - das mit "Hausrecht" zu begründen dürfte schwerfallen. :
Im übrigen kann Max dort ja nicht ewig bleiben, wie sehen also seine Pläne für die Zukunft aus?
Das war auch ungefähr mein Gedankengang. Ob die Betreuer jetzt denken, dass es nicht die beste Entscheidung für Max ist, ist ja eine Sache, aber so etwas dann rechtlich zu begründen und durchzusetzen wahrscheinlich eine ganz andere.
Wie oben bereits angesprochen wird er in naher Zukunft in das betreute Einzelwohnen wechseln. Von da an kenne ich seine Pläne nicht genau, aber ich vermute stark, dass sie in die Richtung Ausbildung, Arbeit finden, Geld verdienen und ausziehen gehen.
Erst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Viele der Fragen kann ich leider nicht genau beantworten, deswegen habe ich sie jetzt erstmal Max selbst gestellt, und werde mich zurückmelden, wenn er antwortet.
ZitatWeder er noch irgendwer sonst hat ein Sorgerecht. Er ist volljährig und damit wie jeder andere Bürger auch für sich selbst verantwortlich. Anders würde es nur aussehen, wenn es von dem Betreuungsgericht einen Beschluss gibt, der etwas anderes vorschreibt und insbesondere einen betreuer für Max bestellt hat. Ist das so? Der Sachverhalt gibt eine Reihe von Anhaltspunkten dafür, dass das recht wahrscheinlich ist. :
Danke für die Erklärung, so ganz war mir das gar nicht klar. Ich wollte eigentlich sagen, dass Max bereits als Minderjähriger das Sorgerecht für sich selbst bekommen hat, als die Sache mit seiner Familie vor Gericht ging.
Im Bezug auf Hinzuziehung von Psychotherapeuten und Psychiatern kann ich sagen, dass es von der Seite auch keine Bedenken gibt und auch diese keine Einwände hatten, als Max Transgeschlechtlichkeit bei diesen ansprach. Er ist bereits relativ lange in psychiatrischer Betreuung, besuchte bis vor kurzem also regelmäßig eine Therapie und nimmt entsprechende Medikamente ein.
Aus ärztlicher Sicht gibt es also gar keine Einwände oder ähnliches, lediglich von der Jugendhilfe wird die Bremse gezogen.
Miete zahlt Max gar keine, und bis er anfängt zu arbeiten, wird sich das auch nicht ändern. Sobald er Geld verdient muss er einen Großteil davon abgehen, dass wird aber voraussichtlich erst der Fall sein, wenn er in das betreute Einzelwohnen übergeht und arbeitet oder eine Ausbildung macht (wenn er studiert, wohnt er weiter mietfrei). Wenn ich das richtig verstanden habe, muss er dennoch früher oder später Kosten zahlen, auch, wenn er bis zur Aufnahme einer Tätigkeit, bei der er Geld verdient, nicht mehr in dem System der Jugendhilfe ist.
Alle anderen Fragen werde ich beantworten können, wenn Max sich zurückmeldet.
Danke noch einmal für die schnelle Antwort!
Ich versuche mal, das Ganze auf den Punkt zu bringen, auf den es ankommt.
Betreuungsheime nehmen ihre "Kunden" nur unter bestimmten Bedingungen auf. Und es gibt spezielle Bedingungen, unter denen diese Einrichtungen genutzt werden dürfen. Ob diese vertraglichen Bedingungen noch existieren, das müsste geprüft werden. Das ist er erste Schritt.
Aber, um dem aus dem Weg zu gehen, wieso sucht der Freund sich keine eigene Wohnung?
wirdwerden
ZitatAber, um dem aus dem Weg zu gehen, wieso sucht der Freund sich keine eigene Wohnung? :
Zitatdass er noch zur Schule geht und kein eigenes Geld verdient :
Zitatwieso sucht der Freund sich keine eigene Wohnung? :
So wie ich es las, ist er wohl physisch noch nicht bereit dafür.
Dann muss er sich, wenn diese Behandlung nicht mit der Hausordnung vereinbar ist, eine andere Unterkunft suchen. Oder eben mit der Behandlung warten, bis er auf eigenen Beinen steht. Nur, um ein Studium der Vertragsbedingungen wird er nicht drum herum kommen. Als Einstieg in die Problematik.
wirdwerden
Naja, so schwer ist's nicht. Es geht um ein
.Zitat:betreutes therapeutischen Wohnheim
Die Therapie scheint angesichts der veränderten Sachlage nicht mehr sinnvoll zu sein bzw. trauen sich die Therapeuten die Fortsetzung der Therapie angesichts der veränderten Sachlage nicht mehr zu.
Es gibt aber kein Recht, einen Therapieplatz weiterhin zu belegen, wenn die Therapie nicht mehr fortgesetzt wird.
ZitatMax, ist 18 Jahre alt und wohnt seit ungefähr 3 Jahren in einem betreuten therapeutischen Wohnheim für Jugendliche. Die Eltern haben das Sorgerecht nicht mehr :
Logisch, wenn Max 18 ist...
Zitat:und es besteht kein Kontakt zu diesen, wenn ich mich nicht irre hat Max selbst sein Sorgerecht bekommen.
Max kann kein Sorgerecht für sich selbst bekommen. Max kann höchstens volljährig werden und ist dann uneingeschränkt geschäftsfähig.
Zitat:Max hat sich vor kurzem als transgeschlechtlich geoutet, und möchte nun eine Hormontherapie beginnen. Das wurde von einem Endokrinologen zugelassen beziehungsweise verschrieben.
Sein gutes Recht.
Zitat:Nun wurde Max aber von dem Wohnheim, in dem er wohnt, gesagt, dass sie ihm den Beginn der Hormontherapie verbieten, und er rausgeschmissen werden würde, sollte er diese beginnen.
Die erste Frage ist, wieso Max mit 18 noch in einem (therapeutischen) Wohnheim wohnt.
Zitat:Meine Frage wäre nun, ob das Wohnheim das Recht hat, das zu verbieten? Diese Aussage wurde wohl mit dem Hausrecht begründet, aber geht das Hausrecht wirklich so weit?
Nein. Mit Berufung auf das Hausrecht kann man das nicht verbieten.
Zitat:So weit ich das einschätzen kann, hat Max auch keine Diagnose, die ihn unzurechnungsfähig machen beziehungsweise dazu führen würde, dass er trotz Volljährigkeit nicht selbstständig Entscheidungen treffen darf. Was für Diagnosen (bezogen auf psychische Erkrankungen) würden ein solches Vorgehen bei Jugendlichen rechtfertigen?
Diagnosen überhaupt nicht.
Das Betreuungsgericht könnte, wenn es zu der Einschätzung gelangt, daß Max seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, einen Betreuer für Max bestellen.
Wenn das passiert wäre, müsste Max das aber wissen, denn dazu wäre Max vom Richter angehört worden, und man hätte ihm dann auch mitgeteilt, daß ein Betreuer vom Gericht bestellt wurde, und ggf. für welche Bereiche.
ZitatDank meines Hausrechts kann ich absolut jeden aus meinem Haus rauswerfen. Das Hausrecht geht also unfassbar weit. Das Hausrecht geht so weit, bis Max dem im Einzelfall etwas entgegensetzen kann. Das wäre zum Beispiel das Recht auf Wohnen/Behandlung aufgrund eines bestehenden Miet-/Behandlungsvertrags. Jetzt ist die große Frage, ob solche Verträge bestehen. :
In einem Pflegeheim hat der Bewohner das Hausrecht in seinem Zimmer, so wie der Mieter in seiner Mietwohnung oder der Hotelgast in seinem Hotelzimmer.
Es ist nicht zu erkennen, wieso das in einem Wohnheim nicht genauso gelten sollte.
Das ist nicht richtig. Diese unterschiedlichen Formen des Wohnens (teilweise handelt es sich nichtmals um Wohnen) sind völlig unterschiedlich geschützt.Zitat:In einem Pflegeheim hat der Bewohner das Hausrecht in seinem Zimmer, so wie der Mieter in seiner Mietwohnung oder der Hotelgast in seinem Hotelzimmer.
Weil er das Wohnheim anders als ein Hotelzimmer nicht bezahlt. Weil das Wohnheim eigentlich eine therapeutische Einrichtung ist. Weil in dem Wohnheim weitere, vulnerable Personen zu Therapiezwecken untergebracht sind. Weil er nicht das Wohnheim, sondern nur eine kleine Einheit darin zugewiesen bekommen hat. Und weil der Hausherr ganz allgemein entscheidet, wer durch seine Eingangstür tritt und wer nicht.Zitat:Es ist nicht zu erkennen, wieso das in einem Wohnheim nicht genauso gelten sollte.
Auf das Hausrecht innerhalb seines kleinen Zimmers abzustellen ist witzlos. Denn hier geht es nicht darum, was Max in seinem kleinen Zimmer macht. Hier geht es darum, ob er (auch in Rücksicht auf die anderen Bewohner/Patienten) weiter in dieser Einrichtung therapiert werden kann, wenn er sich plötzlich einer Hormontherapie unterzieht. Wenn das nicht geht, dann muss Max gehen.
Das ist nicht richtig. Diese unterschiedlichen Formen des Wohnens (teilweise handelt es sich nichtmals um Wohnen) sind völlig unterschiedlich geschützt.Zitat:In einem Pflegeheim hat der Bewohner das Hausrecht in seinem Zimmer, so wie der Mieter in seiner Mietwohnung oder der Hotelgast in seinem Hotelzimmer.
Weil er das Wohnheim anders als ein Hotelzimmer nicht bezahlt. Weil das Wohnheim eigentlich eine therapeutische Einrichtung ist. Weil in dem Wohnheim weitere, vulnerable Personen zu Therapiezwecken untergebracht sind. Weil er nicht das Wohnheim, sondern nur eine kleine Einheit darin zugewiesen bekommen hat. Und weil der Hausherr ganz allgemein entscheidet, wer durch seine Eingangstür tritt und wer nicht.Zitat:Es ist nicht zu erkennen, wieso das in einem Wohnheim nicht genauso gelten sollte.
Auf das Hausrecht innerhalb seines kleinen Zimmers abzustellen ist witzlos. Denn hier geht es nicht darum, was Max in seinem kleinen Zimmer macht. Hier geht es darum, ob er (auch in Rücksicht auf die anderen Bewohner/Patienten) weiter in dieser Einrichtung therapiert werden kann, wenn er sich plötzlich einer Hormontherapie unterzieht. Wenn das nicht geht, dann muss Max gehen.
Das ist nicht richtig. Diese unterschiedlichen Formen des Wohnens (teilweise handelt es sich nichtmals um Wohnen) sind völlig unterschiedlich geschützt.Zitat:In einem Pflegeheim hat der Bewohner das Hausrecht in seinem Zimmer, so wie der Mieter in seiner Mietwohnung oder der Hotelgast in seinem Hotelzimmer.
Weil er das Wohnheim anders als ein Hotelzimmer nicht bezahlt. Weil das Wohnheim eigentlich eine therapeutische Einrichtung ist. Weil in dem Wohnheim weitere, vulnerable Personen zu Therapiezwecken untergebracht sind. Weil er nicht das Wohnheim, sondern nur eine kleine Einheit darin zugewiesen bekommen hat. Und weil der Hausherr ganz allgemein entscheidet, wer durch seine Eingangstür tritt und wer nicht.Zitat:Es ist nicht zu erkennen, wieso das in einem Wohnheim nicht genauso gelten sollte.
Auf das Hausrecht innerhalb seines kleinen Zimmers abzustellen ist witzlos. Denn hier geht es nicht darum, was Max in seinem kleinen Zimmer macht. Hier geht es darum, ob er (auch in Rücksicht auf die anderen Bewohner/Patienten) weiter in dieser Einrichtung therapiert werden kann, wenn er sich plötzlich einer Hormontherapie unterzieht. Wenn das nicht geht, dann muss Max gehen.
Nach Beendigung des wie auch immer gearteten Behandlungsverhältnisses zwischen Max und dem Träger des Wohnheims ist Max nur noch so aufgestellt wie jeder andere Fremde auch. Und dann kann er von dem Hausherrn nicht verlangen, dass dieser ihm die Türe öffnet.
-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 22:01
ZitatHier geht es darum, ob er (auch in Rücksicht auf die anderen Bewohner/Patienten) weiter in dieser Einrichtung therapiert werden kann, wenn er sich plötzlich einer Hormontherapie unterzieht. Wenn das nicht geht, dann muss Max gehen. :
Richtig, das wäre dann die "medizinische /therapeutische Indikation" - die kann dann durchaus recht schwerwiegend sein.
ZitatMeine Frage wäre nun, ob das Wohnheim das Recht hat, das zu verbieten? Diese Aussage wurde wohl mit dem Hausrecht begründet, aber geht das Hausrecht wirklich so weit? :
Nur um es nochmal etwas anders zu "erklären".
Wenn "Max" volljährig ist und nicht unter einer vom Betreuungsgericht eingerichteten Betreuung steht, dann kann ihm das wohl keiner wirklich verbieten. Aber ich denke das ist auch nicht was das Wohnheim tut.
Das Wohnheim wird halt evt. Folgen der Entscheidung aufzeigen. Sprich "Wenn du es machst, dann musst du hier ausziehen". Aber das ist ja kein Verbot im eigentlichen Sinn. Denn es sagt ja gleichzeitig aus, du darfst es, wenn du hier ausziehst.
Die Frage reduziert sich daher halt wohl eher darauf, ob es von Seiten des Wohnheims rechtens wäre, wenn er aus diesem Grund ausziehen müsste. Und die Frage lässt sich halt nur wirklich beantworten, wenn man - wie von den anderen Schreibern hier nachgefragt - weiß, auf welcher Grundlage das Wohnen in der therapeutischen Einrichtung basiert. Und es kann halt durchaus rechtens sein, dass eine Handlung, die dem therapeutischen Zweck der Einrichtung entgegenläuft oder dazu führt, dass diese nicht mehr angemessen fortgeführt werden kann (oder wie auch immer die Einrichtung es begründet) dazu führen kann, dass man ausziehen muss.
Eben, das Problem ist doch, dass wir hier kein blankes Mietverhältnis haben, sondern dass es sich um das Angebot eines Paketes handelt, bestehend aus mehreren Einzelteilen. Und die Bedingungen, von diesem Paket als Ganzes zu profitieren, sind eben im Vertrag festgelegt.
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