Was ist maßgebend bei Schenkung an beschränkt geschäftsfähige Kinder?

31. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Was ist maßgebend bei Schenkung an beschränkt geschäftsfähige Kinder?

Es geht um folgende Fragestellung:

Tante Tina, mit der die Eltern Streit haben, schenkt ihrem Patenkind Petra zum 16. Geburtstag ein Tablet. Die Eltern sind der Meinung, dass das Geschenk zu wertvoll sei und befürchten, dass Petra nur noch vor dem Tablet sitzen wird.

Darf Petra das Tablet behalten?


§107 BGB scheint nicht zu greifen, weil das Tablet ja umsonst war und keine Rechtsfolgen aus der Schenkung entstehen. Wie ist der obige Fall zu bewerten?

-- Editiert von schokokuchenmitnuessen am 31.01.2018 23:11

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40284 Beiträge, 14327x hilfreich)

Das Kind ist noch nicht volljährig. Da geht es nicht nur um verbundene Konsequenzen mit Nachteilen einer Schenkung, sondern auch um Erziehungsziele. Und wenn die Eltern eben nicht wollen, dass das Kind so ein Teil hat, dann sind sie im Recht.

Es gab einen Fall, in welchem der reiche Onkel meinte, die Eltern würden ihr Kind zu knapp mit Taschengeld halten, wollte dieses aufstocken. Da hat ein Gericht ganz klar entschieden, dass es die Angelegenheit der Eltern sei, zu entscheiden, wieviel Taschengeld ein Kind bekäme, was es zur Verfügung hätte.

wirdwerden

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#2
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Gibt es da konkrete Gesetze im BGB, die hier relevant sind oder sind es allgemeine Rechtsprinzipien, die sich aus anderen Gesetzbüchern ergeben? Also wo ist eigentlich geschrieben, dass hier in solchen Fällen Eltern das letzte Wort haben, weil es um erzieherische Dinge geht.

-- Editiert von schokokuchenmitnuessen am 01.02.2018 10:30

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40284 Beiträge, 14327x hilfreich)

Fängt schon im Grundgesetz an. Art..6.

wirdwerden

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