Was könnte B riskieren?

19. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2026 13:19:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Was könnte B riskieren?

A und B waren dienstlich im Auto unterwegs (mit dem Dienstwagen).
A ist gegen ein parkendes Auto in einer Bewohnerstraße gefahren und weggefahren (den Schaden hat A sich auch nicht angeguckt).

Zeugen, die den Vorfall gesehen haben, waren auf den ersten Blick nicht dabei.

Was könnte B riskieren? Kann man das Auto ev. identifizieren?






35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Was könnte B riskieren? Kann man das Auto ev. identifizieren?


Was meinst du denn mit riskieren? Möchte B seinen Kollegen A anzeigen?

Das Auto kann man ggf. identifizieren, wenn jemand den Unfall mitbekommen hat oder eine Kamera ihn aufgenommen hat.

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2448 Beiträge, 848x hilfreich)

Die Intention der Frage ist mir auch nicht so ganz klar.

Zumindest hat B sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt. Der § 142 StGB gilt nur für Unfallbeteiligte.
Und dazu zählen Zeugen nicht.
(Also in der Regel, es gibt Ausnahmen, wo auch der Beifahrer Beteiligter wird, z. B. wenn er dem Fahrer ins Lenkrad gegriffen hätte o. ä.)

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
guest-12320.06.2026 13:19:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Zumindest hat B sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt. Der § 142 StGB gilt nur für Unfallbeteiligte.
Und dazu zählen Zeugen nicht.
(Also in der Regel, es gibt Ausnahmen, wo auch der Beifahrer Beteiligter wird, z. B. wenn er dem Fahrer ins Lenkrad gegriffen hätte o. ä.)

Doch, A ist weggefahren und B saß auch im Auto.

Da keine Zeugen da waren, sollte es doch unmöglich sein, dass A erwischt wird, oder?

Den Schaden des anderen Auto haben sich A und B nicht angeschaut, da A sofort losgefahren ist.

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#4
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 22x hilfreich)

hirntote Frage in Richtung wie man eine Unfallflucht vertuscht?

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9967 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Da keine Zeugen da waren, sollte es doch unmöglich sein, dass A erwischt wird, oder?


B ist Zeuge. Und wenn B nichts sagt und es fliegt auf riskiert er sicherlich schon mal vom Arbeitgeber eine Abmahnung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13573 Beiträge, 4832x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Da keine Zeugen da waren, sollte es doch unmöglich sein, dass A erwischt wird, oder?

Oder...
Mal was vom "Augenzeuge" Kamera gehört?
Bei manchen Fahrzeugherstellern werden dafür die Fahrzeugeigenen Kameras im sogenannten Wächter-Modus genutzt, andere Fahrzeughalter setzen auf diese exotischen Erfindung namens Dashcam, wovon etliche Modelle eine Parkraumüberwachung bieten.

Ansonsten wärst Du vermutlich erstaunt, was und wo alles Zeugen sein können.
Der Herr in der Bäckerei, der sich die Wartezeit damit vertreibt aus dem Schaufenster zu schauen, Oma Paschulke die mit ihrem Häkelkissen im Fenster hängt.

Zitat (von go735117-58):
Kann man das Auto ev. identifizieren?

In der heutigen Zeit und nur einem "technischen" oder einem Zeugen aus Fleisch und Blut, ziemlich problemlos, alleine schon anhand des Kennzeichens.
Je nach Technik und oder Zeugen ist sogar eine Identifizierung des Fahrzeugführers möglich.

Zitat (von go735117-58):
Was könnte B riskieren?

B hat zumindest strafrechtlich nichts zu befürchten, je nach Position, ausgeübter Tätigkeit, der ihm übertragenen Verantwortung, und/oder Arbeitgeber, riskiert er aber eventuell seinen Job.

-- Editiert von User am 19. Juni 2026 11:09

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
A und B waren dienstlich im Auto unterwegs (mit dem Dienstwagen).
A ist gegen ein parkendes Auto in einer Bewohnerstraße gefahren und weggefahren (den Schaden hat A sich auch nicht angeguckt).

Zeugen, die den Vorfall gesehen haben, waren auf den ersten Blick nicht dabei.

Was könnte B riskieren?

Da er sich als Beifahrer in aller Regel nicht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen kann (§142 StGB), riskiert er nichts - außer einem schlechten Gewissen.

Allerdings wird der Arbeitgeber sicherlich wissen wollen, wie der Unfall passiert ist. Spätestens an diesem Punkt sollte sich B gut überlegen, ob er lügen will oder die Wahrheit sagt. B sollte dabei auch an den §258 StGB denken:

§ 258 StGB Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zitat:
Kann man das Auto ev. identifizieren?

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel weilt auf den Kanaren... Im Ernst: wie soll das in einem Internetforum irgendjemand beantworten?

Wenn der Geschädigte Anzeige erstattet, wird die Polizei ermitteln, und dazu gehört u.a. auch, in Frage kommende Werkstätten abzuklappern, ob dort ein passendes Unfallfahrzeug zur Reparatur abgegeben worden ist. Und bei einem Dienstwagen wird der Arbeitgeber es sicher nicht einfach auf sich beruhen lassen, wenn das plötzlich nach der Dienstfahrt beschädigt ist.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Da keine Zeugen da waren, sollte es doch unmöglich sein, dass A erwischt wird, oder?

Wie naiv kann man eigentlich sein???

1. wird der Arbeitgeber wissen wollen, wie das Auto beschädigt wurde. Dazu fragt er den A und wenn die Antwort nicht ausreichend, auch den B. Der darf strafrechtlich seinen Arbeitgeber hier zwar anlügen, riskiert aber die fristlose Kündigung, wenn die Sache auffliegt. Der Arbeitgeber wird den Schaden auch seiner Haftpflichtversicherung melden, und ggf. der Kaskoversicherung, und ggf. dem Leasingunternehmen.

2. wird der Arbeitgeber das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen. Damit wird der Unfallschaden "aktenkundig".

3. ermittelt die Polizei, wenn der Geschädigte Anzeige erstattet. Der erste Ermittlungsschritt ist, anhand des Schadens zu ermitteln, z.B. welche Farbe das unfallverursachende Auto hat, in welcher Höhe es getroffen wurde, ob es weitere Spuren gibt, usw. usf. Dadurch ist häufig möglich, den Fahrzeugtyp und die Fahrzeugfarbe festzustellen. Das ist schon mal ein Ermittlungsansatz.

Und dann fragt die Polizei alle Werkstätten in der Umgebung ab, ob Unfallfahrzeuge mit passenden Schäden zur Reparatur dort abgegeben worden sind.

Und spätestens dann kann es bös eng werden. Für den A, und ggf. auch für den B.

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#9
 Von 
guest-12320.06.2026 13:19:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
1. wird der Arbeitgeber wissen wollen, wie das Auto beschädigt wurde. Dazu fragt er den A und wenn die Antwort nicht ausreichend, auch den B. Der darf strafrechtlich seinen Arbeitgeber hier zwar anlügen, riskiert aber die fristlose Kündigung, wenn die Sache auffliegt. Der Arbeitgeber wird den Schaden auch seiner Haftpflichtversicherung melden, und ggf. der Kaskoversicherung, und ggf. dem Leasingunternehmen


Das Auto hatte schon Schaden.

Zitat (von eh1960):
3. ermittelt die Polizei, wenn der Geschädigte Anzeige erstattet. Der erste Ermittlungsschritt ist, anhand des Schadens zu ermitteln, z.B. welche Farbe das unfallverursachende Auto hat, in welcher Höhe es getroffen wurde, ob es weitere Spuren gibt, usw. usf. Dadurch ist häufig möglich, den Fahrzeugtyp und die Fahrzeugfarbe festzustellen. Das ist schon mal ein Ermittlungsansatz


Aber wenn das andere Auto nicht in der Werkstatt war, kann man nichts herausfinden.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130270 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wie naiv kann man eigentlich sein???

Das Niveau wird offenbar hier gerade neu festgelegt ...



Zitat (von go735117-58):
Das Auto hatte schon Schaden.

Und der AG ist blind und / oder es ist ihm egal?



Zitat (von go735117-58):
Aber wenn das andere Auto nicht in der Werkstatt war, kann man nichts herausfinden.

Aber sicher doch, der kriminaltechnische Dienst hat inzwischen sehr umfangreiche Datenbanken


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
guest-12320.06.2026 13:19:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vorfall ist am Dienstag passiert und das Auto steht seitdem an exakt der gleichen Stelle. Könnte es was mit dem Vorfall zu tun haben?

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#12
 Von 
guest-12320.06.2026 13:19:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vorfall ist am Dienstag passiert und das Auto steht seitdem an exakt der gleichen Stelle. Könnte es was mit dem Vorfall zu tun haben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130270 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Der Vorfall ist am Dienstag passiert und das Auto steht seitdem an exakt der gleichen Stelle. Könnte es was mit dem Vorfall zu tun haben?

Vermutlich nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42719 Beiträge, 14775x hilfreich)

Hier will also jemand von uns Unterstützung haben - wir sollen Wege aufzeichnen, wie man am günstigsten eine strafbare Handlung managed. Und es geht nicht darum, den gesetzlich vorgesehenen Schutz zu ergründen, den auch ein Krimineller hat. Sorry, da mach ich nicht mit.

Nur ein Hinweis: ich kenne einen vergleichbaren Fall sehr genau. Der Arbeitgeber hat seinerzeit Fahrer und Beifahrer entlassen. Das Arbeitsgericht hat die Kündigungen bestätigt.

wirdwerden

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42719 Beiträge, 14775x hilfreich)

Hier will also jemand von uns Unterstützung haben - wir sollen Wege aufzeichnen, wie man am günstigsten eine strafbare Handlung managed. Und es geht nicht darum, den gesetzlich vorgesehenen Schutz zu ergründen, den auch ein Krimineller hat. Sorry, da mach ich nicht mit.

Nur ein Hinweis: ich kenne einen vergleichbaren Fall sehr genau. Der Arbeitgeber hat seinerzeit Fahrer und Beifahrer entlassen. Das Arbeitsgericht hat die Kündigungen bestätigt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Zitat (von eh1960):
1. wird der Arbeitgeber wissen wollen, wie das Auto beschädigt wurde. Dazu fragt er den A und wenn die Antwort nicht ausreichend, auch den B. Der darf strafrechtlich seinen Arbeitgeber hier zwar anlügen, riskiert aber die fristlose Kündigung, wenn die Sache auffliegt. Der Arbeitgeber wird den Schaden auch seiner Haftpflichtversicherung melden, und ggf. der Kaskoversicherung, und ggf. dem Leasingunternehmen


Das Auto hatte schon Schaden.

Der nach dem erneuten Unfall nun aber höchstwahrscheinlich größer ist als vorher.

Zitat:
Zitat (von eh1960):
3. ermittelt die Polizei, wenn der Geschädigte Anzeige erstattet. Der erste Ermittlungsschritt ist, anhand des Schadens zu ermitteln, z.B. welche Farbe das unfallverursachende Auto hat, in welcher Höhe es getroffen wurde, ob es weitere Spuren gibt, usw. usf. Dadurch ist häufig möglich, den Fahrzeugtyp und die Fahrzeugfarbe festzustellen. Das ist schon mal ein Ermittlungsansatz



Aber wenn das andere Auto nicht in der Werkstatt war, kann man nichts herausfinden.

Doch, das kann man. Wenn die Unfallspuren Rückschlüsse auf den Fahrzeugtyp und die Farbe des Unfallverursachers zulassen, wird man die entsprechenden Fahrzeuge in einem gewissem Umkreis abklappern und überprüfen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist übrigens ein Offizialdelikt.

Die Frage stellt sich hier aber immer stärker: was wollen Sie eigentlich? Möchten Sie eine Anleitung zur erfolgreichen Unfallflucht?

Stellen Sie sich doch einfach mal vor, daß Ihr eigenes Auto angefahren und beschädigt wird und der Unfallverursacher sich aus dem Staub macht. Und Sie auf dem Schaden sitzen bleiben...

Das ist ein absolut asoziales Verhalten, zumal der Schaden ja nicht vom Unfallfahrer zu bezahlen ist, den deckt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Wieso ist man nicht Manns genug zu seinem Fehler zu stehen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Der Vorfall ist am Dienstag passiert und das Auto steht seitdem an exakt der gleichen Stelle. Könnte es was mit dem Vorfall zu tun haben?

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel weilt immer noch auf den Kanaren.

Seien Sie doch endlich ein Mann und zeigen die Sache an. Oder verlangen Sie wenigstens von Ihrem Kollegen, daß er sich bei dem Geschädigten meldet. Wenn es noch keine Anzeige gibt, kann man die Sache vielleicht ja noch ohne Staatsanwaltschaft und Gericht regeln.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12320.06.2026 13:19:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin eine Frau. Und wenn ich nicht wüsste, dass der Kollege öfter austickt, hätte ich den Vorfall schon längst gemeldet.

-- Editiert von User am 20. Juni 2026 11:31

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40610 Beiträge, 6586x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Und wenn ich nicht wüsste, dass der Kollege öfter austickt, hätte ich den Vorfall schon längst gemeldet.
Wie bitte? Weil du B und eine Frau bist, und deine Rätselfrage in #18 erklärst??
Zitat (von go735117-58):
Was könnte B riskieren?
Da fällt mir jede Menge ein.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Ich bin eine Frau.

Ja. Und?
Zitat:
Und wenn ich nicht wüsste, dass der Kollege öfter austickt, hätte ich den Vorfall schon längst gemeldet.

Das ist kein Argument.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130270 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von go735117-58):
Ich bin eine Frau.

dann sei halt eine Frau und zwar eine von den Versionen die sich darüber im klaren simd, das auch sie Eier in der Hose haben. Denn ironischerweise hat jede Frau deutlich mehr Eier als jeder Mann auf auf dem Planeten.



Zitat (von go735117-58):
Und wenn ich nicht wüsste, dass der Kollege öfter austickt, hätte ich den Vorfall schon längst gemeldet.

Keine Ahnung wie das "austickt" aussieht, aber man kann auch anonyme Zeugenaussagen an die Polizei senden und den Opfer hinter den Scheibenwischer stecken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(626 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn der Geschädigte Anzeige erstattet, wird die Polizei ermitteln

Das wäre mir neu. Wo passiert denn so etwas bei bloßem Sachschaden?

Signatur:

Alle Angaben ohne Gewehr.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13573 Beiträge, 4832x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Das wäre mir neu. Wo passiert denn so etwas bei bloßem Sachschaden?

In der Regel immer und überall, denn neben dem bloßen Sachschaden, der bereits ausreichen würde, steht die hier damit einhergehende Straftat wie der Elefant im Porzellanladen im Raum.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130270 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
In der Regel immer und überall,

Richtig, denn im Gegensatz zum Ordnungsamt, ist die Polizei verpflichtet tätig zu werden und zu ermitteln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(626 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
In der Regel immer und überall, denn neben dem bloßen Sachschaden, der bereits ausreichen würde, steht die hier damit einhergehende Straftat wie der Elefant im Porzellanladen im Raum.


Meiner Erfahrung entspricht das nicht.

Off the top of my head: ein erfolgloser Einbruchsversuch ins KfZ mit entsprechenden Beschädigungen am Fahrzeug, ein erfolgloser Einbruchsversuch in die Wohnung mit entsprechenden Beschädigungen an der Wohnungstür, ein erfolgreicher Einbruch ins KfZ mit Diebstahl des Navi mit eingeschlagener Seitenscheibe und dem Wagen mutmaßlich voller Täter-DNA. Die Polizei hat kein Interesse, kommt nicht vorbei, will sich die Beschädigungen nicht angucken, will keine Spuren sichern, es gibt keine für mich erkennbare Reaktion über die widerwillige Entgegennahme einer Anzeige hinaus.

Nun habe ich bisher ausnahmslos in Großstädten gelebt. Deshalb meine Frage: Wo würde die Polizei denn wegen so etwas ernsthaft ermitteln?


Signatur:

Alle Angaben ohne Gewehr.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40610 Beiträge, 6586x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Wo würde die Polizei denn wegen so etwas ernsthaft ermitteln?
Merkst du nicht, dass das inzwischen ein theoretische Diskussion ist?
Der Fragesteller ist längst weg... und was theoretisch zu tun ist oder was ggfl. gemacht wird...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13573 Beiträge, 4832x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Nun habe ich bisher ausnahmslos in Großstädten gelebt. Deshalb meine Frage: Wo würde die Polizei denn wegen so etwas ernsthaft ermitteln?

Ich ebenfalls (in NRW), und ich kann deine Erfahrungen nicht teilen.

Was letztendlich bei den Ermittlungen rauskommt ist natürlich eine andere Sache, die Polizei braucht halt belastbare Ansatzpunkte für Ermittlungen, und grade bei solchen Vorfällen ->
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
ein erfolgloser Einbruchsversuch ins KfZ mit entsprechenden Beschädigungen am Fahrzeug, ein erfolgloser Einbruchsversuch in die Wohnung mit entsprechenden Beschädigungen an der Wohnungstür
liegt in der Regel nichts vor, mit dem die Ermittler arbeiten könnten.
Sie können Werkzeugspuren sichern, DAS Tatwerkzeug zu finden (von Schraubendrehern oder Brecheisen befinden sich mehrere Millionen in Deutschland in Umlauf) und dieses dann noch einem Täter zuzuordnen ist eher ein aussichtsloses Glücksspiel, weswegen dort wohl kaum erhebliche (ernsthafte) Ermittlungsarbeit investiert werden würde.
Verschwendung von Ressourcen...

Zitat (von Anami):
Merkst du nicht, dass das inzwischen ein theoretische Diskussion ist?
Der Fragesteller ist längst weg... und was theoretisch zu tun ist oder was ggfl. gemacht wird...

Und?
Wir sind hier in einem Diskussionsforum.
Es hindert Dich niemand die Diskussion zu ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42719 Beiträge, 14775x hilfreich)

M.E. ist hier der Fokus viel zu sehr auf die mögliche strafrechtliche Verfolgung ausgerichtet. Arbeitsrechtlich kann das Ganze für die Fragestellerin in einer Katastrophe enden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40610 Beiträge, 6586x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und?
Wir sind hier in einem Diskussionsforum.
Und? Ihr wollt über eigene Erfahrungen diskutieren?
Eure Erfahrungen und die blanke Theorie, wer was wann idR machen muss...scheinen die TE nicht mehr zu interessieren.
Die Frau kennt A ... ihr nicht. Die TE wird nun ihre Erfahrungen selbst machen.

Und: Im Fall der TE lag ein vollkommen anderer Sachverhalt vor als in den OT-Fällen in #25.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13573 Beiträge, 4832x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ihr wollt über eigene Erfahrungen diskutieren?

Warum nicht?

Da kommt inhaltlich meist mehr wertvolles bei rum, als bei Ich schreibe hier nur meine Meinung..

Zitat (von wirdwerden):
M.E. ist hier der Fokus viel zu sehr auf die mögliche strafrechtliche Verfolgung ausgerichtet. Arbeitsrechtlich kann das Ganze für die Fragestellerin in einer Katastrophe enden.

Das brachte ich bereits in #6 an....


-- Editiert von User am 23. Juni 2026 14:42

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Und jetzt?

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