Folgender Sachverhalt eines bekannten von mir.
Person A verleiht seit einigen Jahren immer wieder Gegenstände an Person B. Person B gibt die Gegenstände auch immer wieder regelmäßig zurück. Person B leiht Person A Geld mit Vertrag.Geld ist schon lange überfällig. Nun geht Person B in die Insolvenz. IV fordert nun Person A auf, das Geld sofort zurückzuzahlen. Jetzt behauptet Person A, Person B besitzt noch Gegenstände von Person A in größerer Höhe als der Geldbetrag. IV bittet nun um Stellungnahme von Person B wo die Gegenstände sind. Person B hat aber keine Gegenstände mehr von Person A. Person A hat aber einen Zeugen, der bezeugen kann, das Person B Gegenstände von Person A erhalten hat. Person B hat allerdings keinen Zeugen, der bezeugen kann, das Person B die Gegenstände an Person A schon lange zurückgegeben hat.
Über die Leihgaben existieren keinerlei Schriftliche Abmachungen.
Mit was hat jetzt Person B zu rechnen ohne Zeugen?
Hoffe hier im richtigen Forum gepostet zu haben!!! Danke
Gruß
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Was kommt jetzt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Im günstigsten Fall hat Person B die Möglichkeit durch gutes vortragen glaubhaft zu machen, das die Geräte zurückgegeben wurden.
Man müsste also detailliert auflisten wann diese Geräte zurückgegeben wurden (Ort, Datum, Uhrtzeit, sonstige Begebenheiten)
Im ungünstigsten Fall hat Person B noch Schulden bei A, da der Wert der Geräte den an A gegebenen Kredit übersteigt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Der Sachverhalt ist leider unklar (Wer ist IV? was will IV von A und von B?).
Im Grundsatz gilt aber, wenn B in Insolvenz ist, dann kann er an A (und auch an IV) keine Gegenstände einfach so zurückgeben, selbst wenn er solche Gegenstände hätte. A muss sich vielmehr an den Insolvenzverwalter wenden und Aussonderung (§ 47 InsO
) verlangen. Dabei muss A sein Eigentum an diesen Gegenständen dem Verwalter nachweisen (z.B. mit dem Zeugen). Der Insolvenzverwalter entscheidet dann, ob Gegenstände zurückgegeben werden müssen. Dazu muss A sein Eigentum nachweisen.
Was ein Zeuge sagen wird, kann nur schwer eingeschätzt werden. Wenn der Zeuge aber gesehen hat, wie Gegenstände HIN-gegeben wurden und B glaubhaft behauptet, die Gegenstände wurden ZURÜCK-gegeben, dann ist der Zeuge fast wertlos. Im Zweifel wir der Verwalter die Rückgabe irgendwelcher Sachen ablehnen. A musste dann B, der vom Verwalter vertreten wird, auf Aussonderung verklagen.
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@ Mausi1939: IV= Insolvenzverwalter von B
@Harry van sell: Wenn ich deine Aussage richtig interpretiere, heißt das im Klartext, jemand kann sagen er habe einem anderen was geliehen, besorgt sich kurzerhand einen Zeugen dafür, behauptet steif und fest er hätte nichts zurückbekommen, hat er aber und hat es verschwinden lassen und kann somit problemlos aufgrund des Zeugen für die HINgabe des Gegenstandes jemand unschuldig in die Pfanne hauen, nur weil dieser keinen Zeugen für die Rückgabe hat.
Theoretisch hieße das dann, man kann mit solchen Aktionen seinen Lebensunterhalt verdienen.
Soll keine Kritik an deiner Aussage sein, aber das wäre schon recht heftig wenn das so einfach wäre.
Gute Freunde sagen ja generell für einen aus.
Gruß
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quote:
Theoretisch hieße das dann, man kann mit solchen Aktionen seinen Lebensunterhalt verdienen.
Theoretisch kann man viel.
Praktisch fallen die meisten falschen Zeugen auf die Nase (mal abgesehen davon, daß es die Mindeststrafe (!) von 6 Monaten für uneidliche Falschaussage kaum wert sein dürfte).
Praktisch fällt auch mal irgendwann auf, daß jemand ständig Leute auf Herausgabe angeblich geliehener Dinge verklagt.
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quote:
@ Mausi1939: IV= Insolvenzverwalter von B
B sagt dem Inso-Verwalter was Sache war. Fertig. Der Inso-Verwalter lehnt ab oder erkenntden Anspruch an. Der Inso-Verwalter gibt dann die Sachen raus, oder der Anspruch kommt als Schadenersatzforderung ins Inso-Verfahren.
Mit ziemlicher Sicherheit wird der Verwalter den Anspruch allein wegen der dünnen Zeugenaussage ablehnen. A muss dann überlegen, ob er klagt. Wahrscheinlich wird A mangels Erfolgsaussichten nicht klagen (solange es sich nicht um irgendwas sehr wertvolles handelt).
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Muß A dann gegen IV klagen oder gegen B? Ist A verpflichtet den geliehenen Geldbetrag von B an den IV auszuzahlen, oder zieht sich die Auszahlung dann solange hin wie geklagt wird?
Gruß
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quote:
Theoretisch hieße das dann, man kann mit solchen Aktionen seinen Lebensunterhalt verdienen.
Theoretisch ja, praktisch scheitert es meist daran, das die Zeugen vor Gericht 'versagen'.
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