Was macht den Briefkasten zum eigenen Briefkasten ?

4. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)
Was macht den Briefkasten zum eigenen Briefkasten ?

Die Frage ist evtl. etwas merkwürdig, aber zur Veranschaulichung ein Kleines Szenario...

Ein Haus mit 6 Parteien, 3 Klingeln sind fortlaufend mit A. Mustermann, B. Mustermann bzw. C. Mustermann beschriftet, dazu gibt es einen Briefkasten auf dem nur Mustermann steht und zwei auf denen gar nichts steht.

Sind die Parteien verpflichtet alle drei Briefkästen regelmäßig zu überprüfen, oder nur den korrekt beschrifteten ?

MMn sind die Briefkästen ohne Beschriftung nicht zweifelsfrei den jeweiligen Inhabern zuzuordnen und überdies auch durch den beschrifteten dritten Kasten für jeden Ersichtlich, das genau dieser zur Zustellung vorgesehen ist. In die unbeschrifteten Kästen eingeworfene Post dürfte insofern nicht als zugestellt gelten, korrekt ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wenn da ein korrekt beschrifteter Briefkasten vorhanden ist - auf meinem steht auch nur mein Nachname - , kann man auch erwarten, dass die Post dort zugestellt wird, egal wie viele Mustermänner nun in diesem Haus wohnen und ob da Briefkästen "leerstehen".

Alle Briefkästen überprüfen sollte man aber schon, den hat man ja mitgemietet und man sollte vielleicht schon hin und wieder die Werbung etc. entsorgen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Wenn das Haus ausschließlich von der Sippe der von Mustermann bewohnt würde, dann könnte auch eine Zustellung in die nicht beschrifeten Brieflästen gültig sein. Schlicht weil auch diese dem "Machtbereich" zuzuorden wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Es ist hier aber von 6 Parteien die Rede und nur 3 Mustermännern.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Was wollte denn zugestellt werden?
Wäre vielleicht von Bedeutung...


Ansonsten für die Zukunft: Einfach irgendeinen Namen ranschreiben, den es an dieser Adresse nicht gibt und der auch seltsam geug ist?
Kann von "Klaus-Horst Hinz" über "Mustafa Ali bin Abdul" über "Harry Potter" gehen... :P

Kannst aber auch den Briefkasten entsprechend beschriften, mit "hier kein Einwurf", oder zukleben.
Spätestens dann wirds wohl keine wirksame Zustellung geben können.

-- Editiert von 3,141592653 am 04.09.2016 21:17

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Sind die Parteien verpflichtet alle drei Briefkästen regelmäßig zu überprüfen, oder nur den korrekt beschrifteten ?


Ich würde die Pflicht schon in einer ordnungsgemäßen Beschriftung sehen. Ansonsten könnte nämlich im Streitfall ein Gericht auf die Idee kommen, daß durch die unsinnig mehrdeutige Beschriftung hier eine bewußte Zugangsvereitelung vorliegt - mit allen negativen Rechtsfolgen. Immerhin gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, wieso dort Wohnende kein Interesse an einer verständlichen Beschriftung haben sollten, außer eben einer vorsätzlichen Zugangsvereitelung.

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
Sind die Parteien verpflichtet alle drei Briefkästen regelmäßig zu überprüfen, oder nur den korrekt beschrifteten ?


Ich würde die Pflicht schon in einer ordnungsgemäßen Beschriftung sehen. Ansonsten könnte nämlich im Streitfall ein Gericht auf die Idee kommen, daß durch die unsinnig mehrdeutige Beschriftung hier eine bewußte Zugangsvereitelung vorliegt - mit allen negativen Rechtsfolgen. Immerhin gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, wieso dort Wohnende kein Interesse an einer verständlichen Beschriftung haben sollten, außer eben einer vorsätzlichen Zugangsvereitelung.


Wieso das denn? Es gibt doch einen Briefkasten, an dem deutlich "Mustermann" steht. Wieso sollte ein Postbote auf die Idee kommen, Briefe für Mustermann in einem unbeschrifteten Briefkasten zuzustellen, wenn direkt daneben einer hängt, wo groß "Mustermann" draufsteht? Ich seh hier keine "mehrdeutige Beschriftung".
Und einen Postboten, der einen Brief zustellt in einen unbeschrifteten Briefkasten, obwohl direkt daneben einer hängt, wo der korrekte Nachname draufsteht, den könnte man schon fragen, was er sich dabei gedacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Wieso das denn?

Genau deswegen:
Zitat (von Yogi1):
Es gibt doch einen Briefkasten, an dem deutlich "Mustermann" steht.

Das steht nur "Mustermann" drauf, ohne jeden Vornamen ...



Aber im Zweifelsfalle wird dann durch Aushang öffentlich zugestellt. Wenn man das dann nicht mitbekommt, Pech gehabt



Zitat (von Yogi1):
Wieso sollte ein Postbote auf die Idee kommen, Briefe für Mustermann in einem unbeschrifteten Briefkasten zuzustellen, wenn direkt daneben einer hängt, wo groß "Mustermann" draufsteht?

Deckel klemmt, Kasten ist voll, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
3 Klingeln sind fortlaufend mit A. Mustermann, B. Mustermann bzw. C. Mustermann beschriftet


Jau, und wenn in den einen "Mustermann"-Briefkasten zugestellt wird, beschwert sich C Mustermann, das sei nicht seiner und es sei auch nicht sein Problem, wenn A oder B Briefe an ihn wegwerfen und damit sei keine ordentliche Zustellung erfolgt.

Nicht benutzte Briefkästen sollte man unbrauchbar machen (zukleben/-schweißen, abbauen). Es nützt einem nämlich auch nichts, wenn man einen wichtigen Brief nicht erhält und das Gericht einem Zugangsvereitelung ins Urteil schreibt.

Zumal der Postbote sowieso nicht wird bezeugen können, in welchen der Briefkästen er abgeworfen hat, und ein "ich habe das im falschen Briefkasten gefunden, also wurde nicht zugestellt" gibt es nicht, §189 ZPO .

-- Editiert von BigiBigiBigi am 06.09.2016 09:07

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#9
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Abbauen/Zuschrauben gestaltet sich bei einem Mietshaus wohl etwas schwierig. Und es sollen Zustellungen auch nicht verhindert, sondern genau das Gegenteil bezweckt werden. Denn die Briefkästen wurden aufgrund häufiger Abwesenheit von A und B zusammengelegt.

Und nicht angekommen ist leider ziemlich viel, wie viel und was genau ist noch offen. Eine Rückmeldung der Post steht auch noch aus.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Abbauen/Zuschrauben gestaltet sich bei einem Mietshaus wohl etwas schwierig.


Was davor kleben kann man ja wohl auch im Mietshaus. Muß ja nicht unumkehrbar sein.

Abgesehen davon, wundert der VM sich nicht, wieso zwei Briefkästen ungenutzt sind? Steht nichts im Mietvertrag zum Thema "Briefkästen mit Namensschildern versehen"?

Und wenn alle drei Parteien sich einig sind, daß nur der eine Briefkasten als gemeinsamer genutzt werden soll, wieso stehen dann nicht alle drei Namen drauf, sondern nur "Mustermann"?

Wie gesagt, bei der Konstruktion wäre mir das, wenn ich als Mieter guten Glaubens wäre, zu riskant, daß mir irgendein Richter da Zustellungsvereitelung unterstellt. Also würde ich alles tun, damit die Situation vor Ort eindeutig ist. Die Fragestellung zielt mir nach meinem Bauchgefühl (sorry wenn ich dir Unrecht tue) immer noch zu sehr darauf ab, wie man verhindern kann, eine Zustellung als gültig ansehen zu müssen (ansonsten wäre es ja wohl auch kein Problem, wenn B und C jeweils ihre "stummen" Briefkästen auch regelmäßig checken, oder?).

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