Was passiert wenn man Klage erhebt und die gegenseite negative Festellungsklage erhebt?

22. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb535009-55
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert wenn man Klage erhebt und die gegenseite negative Festellungsklage erhebt?

Hallo,

was würde passieren, wenn ich Klage einreiche und das Gericht diese noch nicht zugestellt hat und währenddessen bei einem anderen Gericht von der Gegenseite negative Festellungsklage eingereicht wird?
Wo gilt die Klage dann? Gilt der Klageeinreichungszeitpunkt oder die Zustellung der Klage? Wenn ich ja pech habe, benötigt mein Gericht etwas länger als das vom Gegner eine Klage zuzustellen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Zunächst einmal werden beide Verfahren ganz normal geführt. Wenn dann eine Partei die Einrede der doppelten Rechtshängigkeit erhebt, dann wird vom Streitgegenstand her überprüft, ob man tatsächlich eine doppelte Rechtshängigkeit hat. Meist ist das ja nicht der Fall. Ich meine, die Einzelheiten sind in der ZPO so ab § 250 ff geregelt. Da kannst Du ja mal nachlesen. Jedenfalls ist im Fall der echten doppelten Rechtshängigkeit die Klage, die später rechtshängig wurde, unzulässig.

wirdwerden

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