Wegen fehlendem Geld kein Insulin

31. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Wegen fehlendem Geld kein Insulin

Hallo!
Ich bin Diabetiker und benötige Insulin.
Jetzt gab es bereits in der Vergangenheit und aktuell bereits Probleme: https://www.123recht.de/forum/bankrecht/Trotz-P-Konto-keine-Bankkarte-__f589128.html
Leider habe Ich heute morgen mein letztes verwendet, und habe jetzt das Problem das Ich bis zu Abend neues brauche.
Wer zahlt im Notfall falls es bis heute Abend wegen der gesperrten Karte zu einem Notfall kommt?
Ich habe leider niemanden der mir den Betrag leit und eine Befreiung habe Ich nicht dafür!
Mache mir gerade große Sorgen!
Da Ich unter Umständen dann nämlich massive Nebenkosten haben werde!

Nur mal eine Einschätzung!
Vielen Dank

-- Editiert von Moderator topic am 31.08.2021 15:53

-- Thema wurde verschoben am 31.08.2021 15:53

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von irgendwas1973):
Wer zahlt im Notfall falls es bis heute Abend wegen der gesperrten Karte zu einem Notfall kommt?
Du.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Neben dem Insulin musst du dich aber auch noch mit Lebensmitteln versorgen!
Ohne den anderen Beitrag jetzt komplett durchlesen zu müssen: Wie kommt es zu dem plötzlichen Engpass?
Bist du mittellos oder hast du keinen Zugriff auf dein (gefülltes) Konto?

Wie auch immer: Bis heute Abend wirst du da keine Lösung finden, außer Geld leihen.
Ist das nicht möglich: Krankenhaus!

-- Editiert von HeHe am 31.08.2021 11:39

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von irgendwas1973):
Leider habe Ich heute morgen mein letztes verwendet, und habe jetzt das Problem das Ich bis zu Abend neues brauche.


Das es knapp wurde, wusste man schon länger und nicht erst seit heute Morgen.
Arzt oder Krankenhaus bleiben als Alternative.
Allerdings fehlt es in den nächsten Tagen ebenfalls.

Sie haben eine Mitwirkungspflicht und können nicht warten, bis nichts mehr da ist.

Apotheken nehmen auch Bargeld, wenn die Karte nicht funktioniert. Ansonsten Freunde usw um eine Geldspende bitten. Und Geld kann man auch am Schalter abheben.

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#4
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie haben eine Mitwirkungspflicht und können nicht warten, bis nichts mehr da ist

Es ist sehr wohl Geld vorhanden nur wurde meine Bankkarte gesperrt, und das auf widerrechtlichem Hintergrund!
Es handelt sich um ein P-Konto und das funktioniert!
In der Vergangenheit gab es bereits den Fall und es wurde zurückgenommen ( Nach P-Konto Eröffnung)
Es gab gestern eine Kündigung meines P-Kontos zum 30.10.2021, nach Recherche fand Ich heraus das ab dem 31.10 nur noch kostenpflichtige Kontomodelle geben soll.
Aber das ist nicht meine Frage gewesen!
Ich weiß das Krankenkassen Stress machen wenn man wegen fehlendem Geld ins Krankenhaus muß.
Gestern war noch garnicht klar gewesen das es heute dazu kommt bzw. erst zum Spätnachmittag, nach dem Ich zig Mal hinter geschrieben habe.
Leider handelt es sich um eine Online Bank!

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Wen sie ihre Medikamente immer bei der gleichen Apotheke abholen, bekommen sie evtl. das Medikament. Ansonsten mit der Arzt reden und falls dieser in Urlaub ist, gibt es eine oder zwei Vertretungen.

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#6
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn Du kurz vor einem diabetischem Schock stehst, rechtfertigt das eine Notfallbehandlung im Krankenhaus. Welche Umstände dazu geführt haben das kein Insulin vorhanden war ist dabei unerheblich. Für die Notaufnahme im Krankenhaus zählt der aktuell lebensbedrohliche Gesundheitszustand. Insulinmangel ab einem gewissem Wert ist als Notfall Behandlungsbedürftig und damit eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Im Rahmen der Stationären Behandlung wird dann Insulin verabreicht, um den lebensbedrohlichen Zustand zu behandeln.

-- Editiert von Pascal Bräuning am 31.08.2021 14:21

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von irgendwas1973):
Gestern war noch garnicht klar gewesen das es heute dazu kommt

Sitmmt, aber das es dazu immer wieder kommen kann / wird war ja bekannt.
Das der genaue Zeitpunkt unbekannt war, ist unerheblich, da hätte man entsprechend Vorsorge treffen müssen.

Ich sofern könnte der Schadenersatz gegen 0 wegen Verstoß gegen Schadenminderungspflicht tendieren.



Zitat (von irgendwas1973):
Ich weiß das Krankenkassen Stress machen wenn man wegen fehlendem Geld ins Krankenhaus muß.

Ja, tun sie das öfteren. Da muss man dann halt durch.



Zitat (von irgendwas1973):
Wer zahlt im Notfall falls es bis heute Abend wegen der gesperrten Karte zu einem Notfall kommt?

Das wird man dann hinterher erörtern müssen, wenn man weis was konkret angefallen ist, wie es dazu kam usw.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wird man dann hinterher erörtern müssen, wenn man weis was konkret angefallen ist, wie es dazu kam usw.


Genau das verstehe ich nicht. Wenn die Behandlung des diabetischen Schocks eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, dann wird das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse die Leistungen abrechnen. Natürlich muss der Versicherte dann die 10 Euro pro Tag Zuzahlung leisten. Aber ich habe noch nie davon gehört, das ein Notfallpatient eine über die 10 Euro/Tag hinaus gehende Eigenbeteiligung im Krankenhaus leisten musste, es sei denn der Patient vereinbart irgendwelche privaten Extraleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer.

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#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Pascal Bräuning):
Genau das verstehe ich nicht. Wenn die Behandlung des diabetischen Schocks eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, dann wird das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse die Leistungen abrechnen


Richtig - die Krankenkasse kann aber - wenn der Krankenhausaufenthalt vorsätzlich herbei geführt wurde - das Geld zurückverlangen. Aber hier Vorsatz nachzuweisen dürfte relativ unmöglich sein...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Pascal Bräuning):
Genau das verstehe ich nicht.
Alle wissen nicht, ob es zu einem Notfall kommt. Wenn, dann weiß der TE längst, was zu tun ist.
WENN er tatsächlich als Notfall ins KH muss, dann ist das eben so. Dann wird behandelt, was denn sonst. Was gibts da nicht zu verstehen? Dazu braucht man kein Geld.
Niemand weiß, ob der TE als Notfallpatient dann auch stationär aufgenommen wird und irgendwann!!! die 10,-Tages-Zuzahlung verlangt wird.
Vermutlich ist er als Hartz-4 Bezieher und Diabetiker schon längst über der Zuzahlungspflicht.

Bitte nicht immer so weit *hinausschwimmen*.
danke.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Richtig - die Krankenkasse kann aber - wenn der Krankenhausaufenthalt vorsätzlich herbei geführt wurde - das Geld zurückverlangen.

Des Vorsatz bedarf es gar nicht, es reicht wenn man den Schaden verursacht hat, also einfach nur "schuld" ist, ganz ohne Vorsatz.



Zitat (von Pascal Bräuning):
Aber ich habe noch nie davon gehört, das ein Notfallpatient eine über die 10 Euro/Tag hinaus gehende Eigenbeteiligung im Krankenhaus leisten musste,

Verlangt wird das vom Schädiger, ob das nun die Bank ist, der Patient oder beide anteilig, dass wird man dann wie gesagt hinterher erörtern müssen, wenn man weis was konkret angefallen ist, wie es dazu kam usw.



Zitat (von Anami):
Bitte nicht immer so weit *hinausschwimmen*.
danke.

Der Tellerand sollte nicht die Grenze sein.
Und wem das nach dem Tellerrand zu weit ist, wer davon überfordert ist, der muss ja nicht mitschwimmen.
Das sollte andere aber nicht abhalten das Gebiet hinter dem Tellerrand zu erforschen und ihr Wissensspektrum zu erweitern.




-- Editiert von Harry van Sell am 01.09.2021 17:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Des Vorsatz bedarf es gar nicht, es reicht wenn man den Schaden verursacht hat, also einfach nur "schuld" ist, ganz ohne Vorsatz.


Nein - § 201 VVG spricht bei Krankenversicherungen ausdrücklich von Vorsatz. Selbst grobe Fahrlässigkeit reicht da nicht aus.

Zitat (von § 201 VVG):
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person vorsätzlich die Krankheit oder den Unfall bei sich selbst herbeiführt.


Zitat (von Harry van Sell):
Verlangt wird das vom Schädiger, ob das nun die Bank ist, der Patient oder beide anteilig, dass wird man dann wie gesagt hinterher erörtern müssen, wenn man weis was konkret angefallen ist, wie es dazu kam usw.


Das ist hier unerheblich weil "kein Geld haben weil Karte gesperrt" eben kein Vorsatz ist. Also zahlt die Krankenkasse. Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Verlangt wird das vom Schädiger, ob das nun die Bank ist, der Patient oder beide anteilig, dass wird man dann wie gesagt hinterher erörtern müssen, wenn man weis was konkret angefallen ist, wie es dazu kam usw.


Dann müsste irgendein Arzt persönlich bei der Krankenkasse "petzen" gehen und der Krankenkasse einen Bericht zukommen lassen, der weit über die normale medizinische Dokumentation hinaus geht. In der Regel bekommt die Krankenkasse über die Abrechnungsdaten doch nur auf digitalem Weg die Fallpauschale mitgeteilt. Die meisten Ärzte behandeln einfach und sind froh über jeden Papierkram den sie nicht führen müssen. Dann muss es schon hart auf hart kommen, wenn die Krankenkasse eine gesonderte Mitteilung bekommt.


Zitat (von Harry van Sell):
Des Vorsatz bedarf es gar nicht, es reicht wenn man den Schaden verursacht hat, also einfach nur "schuld" ist, ganz ohne Vorsatz.


Wenn ich aus Unachtsamkeit stolpere und mir ein Bein dabei breche, bin ich auch "schuld" an dem Unfall, aber trotzdem wird jede Krankenversicherung die Behandlungskosten übernehmen. Viele Verletzungen insbesondere bei Unfällen basieren auf einem allgemeinem Lebensrisiko. Sonst müsste jeder der schuldhaft aber nicht vorsätzlich einen Unfall verursacht hat seine eigenen Behandlungskosten tragen. Dann würden Krankenversicherungen keinen Sinn ergeben, wenn allgemeine Lebensrisiken nicht abgedeckt sind.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Pascal Bräuning):
Dann müsste irgendein Arzt persönlich bei der Krankenkasse "petzen" gehen und der Krankenkasse einen Bericht zukommen lassen, der weit über die normale medizinische Dokumentation hinaus geht.

Nö, was da war, das sieht die KK an den normalen Daten die übermittelt werden.



Zitat (von Pascal Bräuning):
wenn allgemeine Lebensrisiken nicht abgedeckt sind.

Es geht hier aber gerade nicht um allgemeine Lebensrisiken.
Im übrigen erhält man bei Unfällen bzw. bei unfalltypischen Diagnosen regelmäßig einen Unfallfragebogen.
Denn die KK zahlt zunächst die Behandlungskosten in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten und hat die Möglichkeit anschließend die Kosten von dem Verursacher oder der Haftpflichtversicherung zurückzufordern. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Krankenkassen verpflichtet, jedem Hinweis auf einen Unfall nachzugehen.

Allerdings ist das Ermittlungsrecht der KK nicht nur auf Unfälle beschränkt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

gonegirl, wird der Fall sein, da der TE in anderen Themen aktiv schreibt.

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