Hallo!
Entspricht es der Wahrheit, dass jüdische Deutsche aufgrund der Erfahrungen der Shoa von der Wehrpflicht ausgenommen sind, oder handelt es sich hierbei um eine von Antisemiten verbreitete Falschbehauptung, um eine angebliche Vorzugsbehandlung von Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland zu belegen?
Falls Juden tatsächlich von der Wehrpflicht ausgenommen sind, betrifft dies noch weitere Gruppen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt wurden?
Ich möchte darum bitten, von polemischen Beiträgen abzusehen.
Danke im Voraus für sachliche Antworten!
Gruß
Oettinger
-- Editiert von Oettinger am 08.10.2005 22:10:32
Wehrpflicht und jüdische Deutsche
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
das mit der ausnahme von Juden für den Wehrdienst halte ich für völligen Quatsch.
Überlegung a) 80% der jungen Männer in Deutschland wären sonst zum Judentum übergetreten
Überlegung b) das GG sieht eine solche Unterscheidung nicht vor ... im Gegenteil, eine solche Regelung könnte als Diskreminierung aller anderen Religionen verstanden werden ...
m.
Oder als Diskreminierung der jüdischen Mitbürger, als ob wir sie nicht in der BW haben wollten.
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Wenn sie nur von der WehrPFLICHT ausgenommen sind, sehe ich hier keine Diskriminierung, sondern nur die Möglichkeit der freien Entscheidung, ob sie daran teilnehmen wollen.
Was anderes wäre es, wenn ihnen die Möglichkeit verwehrt werden würde, an der militärischen Ausbildung teilzunehmen. Persönlich denke ich, dass sie froh sein sollen, nicht dahin zu müssen aber das steht auf einem anderen Blatt.
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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"
Hallo,
in Deutschland unterliegen auch Personen jüdischen Glaubens der Wehrpflicht. Allerdings werden diese auf Antrag bis auf weiteres zurückgestellt wegen besonderer Härte nach §12 Wehrpflichtgesetzt wenn sich in der Familie Opfer des Naziterrors befinden.
Tom
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
Ist die von tomPA genannte Regelung ebenfalls analog auf Nachkommen von Opfern politischer Verfolgung (Sozialdemokraten, Kommunisten, Widerstandskämpfer etc.) anzuwenden?
Im Prinzip ja.
Zurückgestellt werden können Personen für die eine Einberufung eine persönliche Härte bedeuten würde. Das ist nicht auf ein bestimmtes Glaubensbekenntnis beschränkt. Es kommt wirklich auf den Einzelfall an.
Tom
@tomPA
Vielen Dank für die erhellende Antwort!
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