Wehrpflicht und jüdische Deutsche

8. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Oettinger
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 20x hilfreich)
Wehrpflicht und jüdische Deutsche

Hallo!

Entspricht es der Wahrheit, dass jüdische Deutsche aufgrund der Erfahrungen der Shoa von der Wehrpflicht ausgenommen sind, oder handelt es sich hierbei um eine von Antisemiten verbreitete Falschbehauptung, um eine angebliche Vorzugsbehandlung von Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland zu belegen?

Falls Juden tatsächlich von der Wehrpflicht ausgenommen sind, betrifft dies noch weitere Gruppen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt wurden?

Ich möchte darum bitten, von polemischen Beiträgen abzusehen.

Danke im Voraus für sachliche Antworten!

Gruß
Oettinger


-- Editiert von Oettinger am 08.10.2005 22:10:32

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

das mit der ausnahme von Juden für den Wehrdienst halte ich für völligen Quatsch.

Überlegung a) 80% der jungen Männer in Deutschland wären sonst zum Judentum übergetreten

Überlegung b) das GG sieht eine solche Unterscheidung nicht vor ... im Gegenteil, eine solche Regelung könnte als Diskreminierung aller anderen Religionen verstanden werden ...

m.

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#2
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Oder als Diskreminierung der jüdischen Mitbürger, als ob wir sie nicht in der BW haben wollten.

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Wenn sie nur von der WehrPFLICHT ausgenommen sind, sehe ich hier keine Diskriminierung, sondern nur die Möglichkeit der freien Entscheidung, ob sie daran teilnehmen wollen.

Was anderes wäre es, wenn ihnen die Möglichkeit verwehrt werden würde, an der militärischen Ausbildung teilzunehmen. Persönlich denke ich, dass sie froh sein sollen, nicht dahin zu müssen aber das steht auf einem anderen Blatt.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#4
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo,

in Deutschland unterliegen auch Personen jüdischen Glaubens der Wehrpflicht. Allerdings werden diese auf Antrag bis auf weiteres zurückgestellt wegen besonderer Härte nach §12 Wehrpflichtgesetzt wenn sich in der Familie Opfer des Naziterrors befinden.

Tom

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#5
 Von 
Oettinger
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Ist die von tomPA genannte Regelung ebenfalls analog auf Nachkommen von Opfern politischer Verfolgung (Sozialdemokraten, Kommunisten, Widerstandskämpfer etc.) anzuwenden?

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#6
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Im Prinzip ja.

Zurückgestellt werden können Personen für die eine Einberufung eine persönliche Härte bedeuten würde. Das ist nicht auf ein bestimmtes Glaubensbekenntnis beschränkt. Es kommt wirklich auf den Einzelfall an.

Tom

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#7
 Von 
Oettinger
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 20x hilfreich)

@tomPA

Vielen Dank für die erhellende Antwort!

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