Weihnachtsgeschenk verkauft

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
caladiki
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeschenk verkauft

Ich habe dieses Thema nochmal hier gepostet weil ich nicht genau weiss wo es richtig hingehört. :)

Da mein Sohn (14 Jahre) im Moment in der Schule nicht gerade den Einsatz bringt den er kann, wurde zwischen mir und meiner EX-Frau verabredet, dass unser Sohn (er lebt bei seiner Mutter und wir haben BEIDE das Sorgerecht) statt irgendwelcher Geschenke, Gutscheine für seinen Nachhilfeunterricht bekommt. Allen Verwandten wurde dies mitgeteit. Seine Großeltern hielten sich nicht an diese Abmachung. Sie schenkten ihm einen PC mit Monitor. Bei einem Gespräch mit meiner EX-Frau wurde soweit über den Verbleib des PC´s gesprochen, dass er vorerst in den Keller kommt um nach den Zeugnissen (15.2) weiter zu entscheiden, ob der PC ins Kinderzimmer kommt oder was dann damit geschieht. Jetzt ist aber meine EX-Frau hergegangen und hat den PC der Großeltern verkauft. Auf Anfrage der Großeltern teilte sie mit, dass der PC verkauft wurde um mit dem Geld dann die Nachhilfe zu finanzieren. Jetzt weiß meine EX-Frau natürlich nix mehr von der Absprache den PC bis zu den Zeugnissen in den Keller zu stellen.

Jetzt die Frage: War das überhaupt rechtens? Durfte meine EX-Frau den PC überhaupt verkaufen?

Die Großeltern, ich und natürlich mein Sohn sind :( "stinksauer":( .

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8 Antworten
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#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Verkaufen kann Ihre Ex viel - die Frage ist immer, ob sie einen entsprechenden Kaufvertrag auch erfüllen kann (ja, die Segnungen des Trennungsprinzips...). Und hinsichtlich der Erfüllungsmöglichkeit Ihrer Ex habe ich durchaus meine Zweifel - Eigentümer des Computers ist durch die Schenkung sowie die entsprechende Übereignung Ihr Sohn geworden. Eine Verfügung über das Eigentum Ihres Sohnes ist mE nach § 1629 I S. 2, 1. HS BGB daher nur im Wege der Gesamtvertretung durch beide Vertretungsberechtigten (die Eltern) möglich - ohne Ihre Zustimmung kann Ihre Ex also mE den Computer nicht übereignen.

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#2
 Von 
caladiki
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

So ganz kann ich den Ausführungen im §1629 nicht folgen. Siehe hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1629.html

Wir haben beide, nach einem Urteil von OLG DD, das Sorgerecht welches wir so gut es eben geht "normalerweise" beide ausüben.

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wieso nicht? § 1629 I S. 2, 1. HS BGB regelt, dass die Eltern das Kind grds. GEMEINSCHAFTLICH vertreten - diese Regelung ist bei Ihnen offensichtlich trotz der Trennung von Ihrer Frau durch das og Urteil aufrechterhalten worden. IE heißt das, dass Ihre Ex-Frau nur GEMEINSAM mit Ihnen über das Eigentum Ihres Sohnes an dem Computer verfügen kann.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

schließe mich dem an.

Wenn das Zeugniß dann da ist, und ihr Sohn hat sich den PC verdient.Dann würde ich darauf bestehen das Ihre Frau Ihrem Sohn alleine einen PC kauft.

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#5
 Von 
caladiki
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ob und wie ich meine EX dazu bewegen kann einen PC zu kaufen (bei entsprechendem Zeugniss) wird sich dann zeigen.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich schliesse mich bezügl. der Rechtslage mal Bob.Vila -rein gefühlsmäßig- an.

Schlußfolgerung wäre ja dann, daß der Kauf rückabgewickelt werden könnte, also PC zurück vom Käufer, und die Frau zahlt das Geld an ihn (zurück). Das könnte -wenn der § 1629 BGB tatsächlich hier einschlägig ist- auch zur Not per Gericht durchgesetzt werden (wenn man(n) denn will)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
K. Michael
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Versetzen Sie sich doch mal in die Lage Ihrer
EX-Frau. Es wurden Sanktionen beschlossen mit denen Sie einverstanden waren. Alle Beteiligten wurden informiert. Die Großeltern halten sich nicht daran. Der PC kommt in den
Keller. Meinen Sie der PC würde am 15.02 noch im Keller stehen, wenn Ihre EX den nicht verkauft hätte. M.E. stünde er schon längst
im Kinderzimmer.
Sie sollten im Sinne Ihres Sohnes nachträglich dem Verkauf zustimmen und ev. eine Neuanschaffung als Motivation zur Leistungssteigerung in Aussicht stellen.

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#8
 Von 
K. Michael
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, ich weiss das ist ein Rechtsforum....aber alles was recht ist.....

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