Weitergabe von Informationen eines Anwalt an Dritte

26. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sartos123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitergabe von Informationen eines Anwalt an Dritte

Hallo,

hier eine Frage bezüglich Anwaltsgeheimnis bzw. Datenschutz

Im Rahmen eine Erbstreits hat mein Bruder eine Anwalt beauftragt seine Interessen zu vertreten.

Die bisherige Ansprache des RA's an mich erfolgte per eMail.

Bei zwei dieser eMails hat der RA bei seinen elektronischen Anschreiben an mich einen weiteren mir vollkommen unbekannten RA auf .cc gesetzt. In dem Anschreiben wurden dabei aus der meiner Korrespondenz mit meinem Bruder mehrfach zitiert und Detailinformationen zu den Hintergründen beschrieben.

Der von meines Bruders beauftragte RA hat mir im übrigen niemals dokumentiert, dass er das Mandat meines Bruders erhalten hat - auch wenn aufgrund der Detailinformationen davon ausgegangen werden kann.

Meine Frage:

1. ist es dem RA meines Bruders erlaubt, diese Informationen an einen Dritten weiterzugeben?

2. gilt die Korrespondenz über eMail überhaupt als zulässig? Mein Antivirus-Programm hat die Mails in den Spam-Ordner geschoben, ich habe sie dort aber gesehen und auch gelesen. Ich selber habe den Anwalt niemals postalisch oder elektronisch angeschrieben - aus Sicht der Gegenseite kann damit noch nicht mal sicher angenommen werden, dass die Anschreiben mich überhaupt erreicht haben. Auch wenn dieses natürlich unterstellt wird.

MfG


-- Editiert von Sartos123 am 26.04.2020 13:06

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

1. Wenn Dein Bruder seinem Anwalt insoweit bevollmächtigt hat, dann ist das in Ordnung.
2. Warum sollte Email-Verkehr unzulässig sein? Was dadurch bewiesen werden kann, das ist eine andere Frage. Auch durch die deutsche Post transportierte Briefe gehen verloren.

wirdwerden

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Sartos123):
1. ist es dem RA meines Bruders erlaubt, diese Informationen an einen Dritten weiterzugeben?


Vertretung in der Kanzlei vielleicht? Oder wie kommst du überhaupt darauf, daß die Adresse einem Anwalt gehört? Vielleicht "name@selbe-kanzlei"?

Zitat (von Sartos123):
2. gilt die Korrespondenz über eMail überhaupt als zulässig?


Klar. Wenn der Anwalt natürlich einen Zustellungsnachweis benötigt, wird er den bei Email regelmäßig nicht haben.

Zitat (von Sartos123):
Mein Antivirus-Programm hat die Mails in den Spam-Ordner geschoben


Schlecht. Gerichte urteilen regelmäßig, wer ein elektronisches Postfach betreibt, hat auch dafür zu sorgen, daß er dahin gerichtete Post lesen kann (wenn der Zugang denn unstrittig ist). Sich hinter einem "Spamfilter" zu verstecken wäre faktisch Zustellungsvereitelung. Das wäre so als würdest du bei deinem Briefpostkasten einen Butler betreiben, der manche Briefe als "Werbung" aussortiert - da könntest du auch nicht sagen "hab ich nicht gesehen, hat mein Butler weggeworfen".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Sartos123):
Anwaltsgeheimnis

Das Anwaltsgeheimnis ist ein Recht des Mandanten. Im Englischen wird es treffenderweise als "Attorney-Client-Privilege" bezeichnet. Drittpersonen, wie z.B. Sie selber, die keine Mandanten sind und mit einem Anwalt kommunizieren genießen keine Schutz durch dass Anwaltsgeheimnis. Der Mandant, z.B. ihr Bruder, kann seinen Anwalt jederzeit vom Anwaltsgeheimnis entbinden.

Zitat (von Sartos123):
2. gilt die Korrespondenz über eMail überhaupt als zulässig?

Die Form in der Sie die eMail beantworten ist ganz Ihnen überlassen. Wenn Sie selber per eMail antworten, dann stimmen Sie dieser Kommunikationsform implizit zu. Es sthet Ihnen frei auch in Briefform zu antworten und den Anwalt Ihres Bruders zu bitten nur auch in dieser Form zu Kommunizieren.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Gerichte urteilen regelmäßig, wer ein elektronisches Postfach betreibt, hat auch dafür zu sorgen, daß er dahin gerichtete Post lesen kann (wenn der Zugang denn unstrittig ist).

Irgend ein Aktenzeichen wo ein Gericht in dieser Hinsicht bezüglich rein privaten, nicht gewerblichen genutzten, eMail-Postfächer entschieden hat?



-- Editiert von FareakyThunder am 27.04.2020 10:41

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn der Anwalt natürlich einen Zustellungsnachweis benötigt, wird er den bei Email regelmäßig nicht haben.

Stimmt.
Zwar wäre es technisch möglich, aber viele beachten es nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Irgend ein Aktenzeichen wo ein Gericht in dieser Hinsicht bezüglich rein privaten, nicht gewerblichen genutzten, eMail-Postfächer entschieden hat?


https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/ein-urteil-fuer-den-muell-e-mail-nutzer-muessen-spam-ordner-kontrollieren/10222554.html


Zitat (von Harry van Sell):
Zwar wäre es technisch möglich


Wie genau? Die sogen. "Lesebestätigungen" könnte jeder auf dem Weg vom Absender zum Empfänger auslösen. Mir wäre neu, daß es signierte Lesebestätigungen gibt, die zwingend nur vom Mailserver des Empfängers ausgestellt werden können (ähnlich DKIM oder wie das heißt).
Alle anderen mir bekannten Verfahren setzen eine Interaktion des Empfängers voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wie genau?

Die Server kommunizieren miteinander, in den Protokollen finden sich dann die relevanten Einträge.

Ist nur nicht ganz einfach das einem Gericht zu erklären ...



Zitat (von BigiBigiBigi):
Die sogen. "Lesebestätigungen" könnte jeder auf dem Weg vom Absender zum Empfänger auslösen.

Ja, das ist korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Server kommunizieren miteinander, in den Protokollen finden sich dann die relevanten Einträge.


Dann müßte man erst mal an das entsprechende Protokoll herankommen. Ob das der eigene Provider einfach so rausrückt? Und nach mehreren Wochen sind die Daten vermutlich eh gelöscht, also bis da womöglich ein Gericht einen Beschluß erläßt...

Abgesehen davon erhält AFAIK der Absende-Server keine Eingangsbestätigung (allenfalls einen Zustellfehler, wenn man Glück hat), zumal eine Mail in der Regel über mehrere Server durchgereicht wird.

Das hier etwa von einer Mail von heute:

Zitat:
Received: from [*****] (helo=mx16.*******)
by mailcluster2-5.******* with esmtps (TLSv1.2:ECDHE-RSA-AES256-GCM-SHA384:256)
Received: from [*******] (helo=smtprelay05.*******)
by mx16.******* with esmtps (TLSv1.2:ECDHE-RSA-AES256-GCM-SHA384:256)
Received: from [*******] (helo=webmail.*******)
by smtprelay05.******* with esmtpa (Exim 4.90_1)


Da war also mindestens noch ein Server zwischen Absender und Empfänger beteiligt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Dann müßte man erst mal an das entsprechende Protokoll herankommen.

Die liegen auf dem Mailserver und jede vernünftig arbeitende Firma sollte einen eigenen Mailserver haben.
Wenn die natürlich nur so eine Billig-Domain haben und den Mailserver des Providers nutzen, wirds kompliziert bis aussichtslos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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