Welche Rechtsgebiete sind tangiert? Welche rechtlichen Optionen sind gegeben?

1. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
C-S.B
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Rechtsgebiete sind tangiert? Welche rechtlichen Optionen sind gegeben?

Ich bin eines von zwei ehelichen Kindern meiner Eltern.

Meine Eltern und ich sind Gesellschafter eines kleinen Unternehmens.

Nach Ausbildung und Studium bin ich in der Rolle als Unternehmensnachfolgerin als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin in die Gesellschaft eingetreten. Meine Mutter ist ebenfalls alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin.

Mir wurden zu meinem Eintritt in die Gesellschaft von meinen Eltern die Sperrminorität der Gesellschaftsanteile geschenkt, um SV-Freiheit zu erreichen. Es wurden auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt.

Mein Bruder hat sich füh für eine Karriere außerhalb des elterlichen Betriebes entschieden. Auf meine Bitte wurde mit meinem Bruder ein notarieller Erbverzicht vereinbart, in dessen Rahmen er abgefunden wurde. Die Existenz dieser Vereinbarung wurde mir stets bestätigt, deren Details mir aber nicht offengelegt. Da ich meiner Familie immer getraut habe, habe ich diesbezüglich nicht weiter nachgehakt.

Ich habe seit den 90er Jahren sehr viel Arbeit für die Gesellschaft geleistet und wurde dafür lediglich wie eine Angestellte entlohnt. Meine Eltern haben monatlich über Gehalt und Mieten etwa das fünffache meiner Bezüge erhalten. Ich fand es unangemessen, dagegen zu rebellieren, denn durch den Erbverzicht meines Bruders war ich schließlich Alleinerbin. Ferner hatte sich meine Mutter vor meinem Eintritt eine nicht-rückgedekte Pensionszusage (mit Witwerrente) erteilt, die die Gesellschaft mittlerweile seit vielen Jahren bedient. Leider führten die nicht unerheblichen Rückstellungen in der Bilanz zu einer Überschuldung der Gesellschaft.

Die Ehe meines Bruders scheiterte und im Rahmen eines sehr langen Scheidungsverfahrens wurden große Teile seines Vermögens aufgezehrt.

Während der Pandemie erlitt die Gesellschaft einen massiven Umsatzausfall. Obwohl ich aktiv gegensteuerte, gelang es mir nicht, diesen aufzufangen. Im Rahmen meiner Treuepflicht als Gesellschafterin/Geschäftsführerin, habe ich meine monatlichen Bezüge auf fast Null reduziert. Aufgrund der ohnehin vorliegenden Überschuldung wollte ich keine Insolvenz mit ca. 30 Beschäftigten riskieren. Wir haben in einer Gesellschafterversammlung beschlossen die Gesellschaft herunterzufahren, was ich auch entsprechend umgesetzt habe. Ich bin z. Zt. die einzige verbliebene Beschäftigte.

Dieser Zustand besteht nun seit einiger Zeit unverändert fort. Da die Gesellschaft noch über ausreichend liquide Mittel verfügt, bediene ich alle Forderungen, darunter auch die Pension für meinen Mutter und die Miete für meinen Vater.

Ich lebe jetzt von meinen durchaus endlichen Ersparnissen, die Teil meiner Altersversorgung sein sollten, und bemühe mich intensiv um einen Arbeitsplatz, was aufgrund meines Alters nicht gelingt.

Seit Eintritt dieser Situation bitte ich meine Eltern darum, mir eine Kopie des Erbverzichts meines Bruders zu überlassen, dessen Existenz bisher nie bestritten wurde. Im Scheidungsverfahren meines Bruders hat mein Vater hierzu eine Aufstellung zum Anfangsvermögen meines Bruders gefertigt, in der er die Zahlungen für diesen Erbverzicht aufgeführt und entsprechend bezeichnet hat.

Zwischenzeitlich habe ich eine ehem. betrieblich genutzte Gewerbeimmobilie meines Vaters für einen siebenstelligen Betrag verkauft, das Geld ist natürlich ihm zugeflossen.

Der mir geschenkte Anteil an der Gesellschaft wird am Ende keinen Wert mehr haben. Alles Geld ist über die Zahlungen an meine Eltern geflossen.

Zunächst kam nun der Hinweis meines Vaters, dass mein Bruder ja den seinerzeit erhaltenen Betrag für seinen Erbverzicht zurückzahlen könne. Ich habe erklärt, dass man darüber nachdenken kann, dann allerdings ebenso über Verzinsung und Inflationsausgleich nachdenken muss. Daraufhin wurde mir erkläert, dass mein Bruder so viel Geld nicht hat.

Dann hieß es plötzlich, dass mein Bruder nie Geld für den Erbverzicht erhalten hätte.

In einer weiteren Erzählung hieß es, dass lediglich eine Urkunde errichtet worden sei, wodurch bei vorzeitigem Tod meines Bruders ein Erbe meiner Ex-Schwägerin ausgeschlossen werden sollte.

Ich habe mit der Notarin gesprochen, die ihr Notariat altersbedingt aufgegeben hat. Diese konnte sich noch gut an den Erbverzicht erinnern. Sie hat alle Unterlagen in das Notar-Archiv überführt, allerdings erhalte ich dort z. Zt. keine Einsicht, weil meine Eltern ja noch leben.

Mitte Juli kam es zu einer Aussprache zwischen meinem Vater, meinem Bruder und mir. Darin wurde mir erklärt, dass meine Eltern und mein Bruder den ursprünglich errichteten Erbverzicht vor ca. neun Jahren aufgehoben haben.

Hätte ich das gewusst, so hätte ich sofort die Geschäftsführung niedergelegt und die Gesellschaft verlassen. Ich bin bisher davon ausgegangen Alleinerbin zu sein und habe mein Handeln danach ausgerichtet (ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführung, Treue gegenüber meinen Eltern). Ich hätte lieber die Gesellschaft in die nächste Generation geführt und habe durch Gehaltsverzicht massiv in deren gesunde Struktur investiert. Hätte ich "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" verlangt (wobei meine Qualifikation deutlich höher ist als die meiner Mutter), so wären mir bis heute mehrere Mio. Euro zugeflossen.

Natürlich bin ich enttäuscht! Ich weiß nicht, wie ich in dieser Situation Sicherheit für meinen Mann und unsere Kinder erreichen soll. In das nun angeblich vorhandene Testament gewäht man mir keine Einsicht. Es könnte aber sein, dass dieses Testament (weil auch schon alt) regelt, dass ich den "gutgehenden Betrieb" und mein Bruder das Barvermögen unserer Eltern erbt. Dann hätte ich gar nichts mehr.

Ich habe Angst, dass in dieser Situation jede Gegenwehr genutzt wird, um mich auf den Pflichtteil zu reduzieren.

Ist das eine Frage des Strafrechts oder des Erbrechts? An welche Fachanwältin/welchen Fachanwalt muss ich mich wenden?

Kann ich vielleicht Schadenersatz geltend machen?

Zur Aufhebung der Erbverzichtes ist ebenfalls ein Notar hinzuzuziehen. Hätte dieser Notar ggf. fragen müssen, ob die Aufhebung negative Konsequenzen für einen Dritten hat?

Welche rechtlichen Optionen habe ich?

Vielen Dank für jeden Unterstützung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Hier werden private und dienstliche Angelegenheiten vermengt, und das schon seit Jahrzehnten. Das kann man mit Sicherheit nicht in einem Forum auftröseln.

Fakt ist, dass erben nach sterben kommt. Die Eltern also jederzeit ihre Entscheidung rückgängig machen können; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen Bruder und Eltern vereinbart worden. Die völlig andere Frage ist, wie Deine Position hier zu bewerten ist, und zwar im Unternehmen einerseits und dann auch noch privat. Ganz sicherlich ist der persönliche Verzicht auf versicherungstechnische Absicherung fürs Alter eine private Angelegenheit. Oder eine Frage der Vertragsausgestaltung mit dem "Arbeitgeber."

Hier ist über Jahrzehnte offensichtlich versäumt worden, das alles rechtssicher zu regeln. Da hilft jetzt nur eines: Fachmann hinzu ziehen, um das alles auf vernünftige Beine zu stellen.

wirdwerden

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2520x hilfreich)

Du hast dich einfach ausbeuten lassen für Luftnummern und leere Versprechungen.

Kommt vor, auch innerhalb von Familien.

Für die Zukunft: nur Schriftliches zählt.



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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 9531x hilfreich)

Zitat (von C-S.B):
Ist das eine Frage des Strafrechts oder des Erbrechts?

Wahrscheinlich weder noch.

Ich sehe nicht wirklich einen rechtlichen Ansatzpunkt.
Insbesondere da der Erbfall noch nicht eingetreten ist. D.h. Sie können keine erbrechtlichen Ansprüche stellen und die zukünftigen Erblasser können bis zum Tod frei über ihr Eigentum verfügen.

Ich würde am ehesten an eine Beratung bei einem wirtschaftsrecht-orientierten Anwalt denken.
Denn der "erste Angriff" dürfte sein, die hohen Zahlungen des Betriebes an die Eltern zu beenden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

drkabo und meine Wenigkeit haben wohl in dieselbe Richtung gedacht.

Noch in Ergänzung: die eigene Lebensabsicherung auf ein Erbe zu setzen, das ist ein törichter Gedanke. Da Erben nach Sterben kommt, völlig unabhängig davon vorher (fast) alles Vermögen z.B. auch für Pflegekosten drauf gehen kann, ist das einfach kein Weg.

Bringe die betrieblichen Belange in Ordnung. Das ist Dein Weg.

wirdwerden

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