Gute Tag zusammen,
Ich bin neu hier und wusste nicht recht in welches unterforum meine frage gehört, bitte nicht wundern.
Ich habe mit meiner Ex-Freundin zusammen gewohnt und wir haben Einrichtungsgegenstände für die Wohnung gekauft. Nachdem wir uns getrennt haben ist sie als ich arbeiten war in die Wohnung und hat selbige bis auf ein paar Dinge leergeräumt,hat auch das eine oder andere von mir mitgenommen(Kleinkram, nichts von großem Wert). Die Küche hatte sie mitgebracht, wir haben uns darauf geeinigt das die Küche in der Wohnung verbleibt. Nun hat sie mir vor ein paar Tagen einen Brief per einschreiben mit Rückschein geschickt, das ich doch bitte einen Termin mit ihr ausmachen soll(mit Frist zur Rückmeldung bis zum 25.11)damit sie kommoden, einen Schrank und eine Lampe abholen kann, da sie behauptet, die Gegenstände gehören ihr. Beim Schrank trifft das zu, den hat sie mitgebracht. Bei den anderen Gegenständen bin ich nicht sicher, wer sie bezahlt hat.ich habe keine Quittungen mehr gefunden, vermutlich wird meine ex-Freundin selbige mitgenommen haben. Die Gegenstände wurden alle bar bezahlt, somit taucht auf den Kassenbelegen auch keine ec-Kartennummer oder ähnliches auf, jedoch habe ich in der zeit als der Kauf infrage kam mehrfach größere Beträge von meinem Bankkonto abgehoben und kann logischerweise bei der Bank Auszüge davon anfordern. Meine frage ist nun,wie es rechtlich zu klären ist, wem die Gegenstände gehören. Sie war damals noch in der Ausbildung und hat auch Geld von ihren Eltern/Großeltern zum einrichten der Wohnung bekommen, ich bin mir aber sicher das sie davon andere Gegenstände gekauft hat, die sie bereits mitgenommen hat(Essecke mit Stühlen, etc.). Wie muss ich weiter verfahren, hat jemand Tipps für mich?bei Rückfragen einfach bei mir melden.
Danke im Voraus,
Ma666
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Wem gehören die Möbel nach der Trennung?
15. November 2013
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Frage vom 15. November 2013 | 12:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wem gehören die Möbel nach der Trennung?
#1
Antwort vom 15. November 2013 | 16:47
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 693x hilfreich)
quote:
Meine frage ist nun,wie es rechtlich zu klären ist, wem die Gegenstände gehören.
Im Zweifel (also wenn keiner was beweisen kann und sich auch aus den Umständen nichts ergibt*) gehören sie euch beiden zu gleichen Teilen. Dann müßt ihr euch einigen.
___
* Mal als Beispiel, wenn du Hobbyfotograf bist, wird man wohl annehmen, die teure Spiegelreflex mit dem Profiobjektiv hättest du für dich gekauft und ist nicht von euch beiden zu gleichen Teilen bezahlt worden.
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#2
Antwort vom 15. November 2013 | 18:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heißt also im umkehrschluss: hat sie keine Quittung auf der ihr Name oder ihre ec-kartennummer steht sollten wir uns einigen, wer die Möbel bekommt und dann einen "Zeitwert" festlegen und der eine zahlt die hälfte des Betrages und der andere behält die Möbel?
Gruß,
Ma666
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#3
Antwort vom 16. November 2013 | 08:54
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 693x hilfreich)
Halte ich für sinnvoll.
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