Hallo,
angenommen es wäre wie folgt:
Mein Freund und ich fahren für drei Wochen in den Urlaub und nehmen seinen Sohn mit ... können wir seiner Ex- Frau dann den Unterhalt für das Kind in der Zeit kürzen, denn in dieser Zeit verpflegen wir ja das Kind und sie hat keine Kosten für ihn zu tragen!
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"Danke und gruß
Coshi"
Weniger Unterhalt wegen Urlaub?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, da die laufenden Kosten weiterhin bestehen bleiben.
Ausserdem könnt ihr nicht seiner Ex den Unterhalt kürzen, der Unterhalt steht dem Kind zu (wird meist aber an den/die Erziehende/n überwiesen.
Ja und gerade weil der Unterhalt dem Kind zusteht, wäre es aber doch logisch, wenn sie in dieser Zeit nicht den Unterhalt bekommt, da das Kind ja bei uns ist.
Aber trotzdem vielen Dank für Deine Antowrt!
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--- editiert vom Admin
Laufende Kosten sind z.B: die Krankenversicherung der Kinder, die Miete für die Wohnung etc.
Ich schließe mich ohje an, das wird so nicht funktionieren.
Hallo,
quote:
was für weitere laufenden kosten fallen den(n) ... an?
Beispiele:
- die anteilige Miete des Kinderzimmers
- Kleidung (auch im Urlaub wird diese abgenutzt)
- Kosten, die naturgemäß nicht dauernd anfallen, müssen anteilig umgelegt werden (Schulbücher, Friseurbesuch)
MfG Stefan
Nun, die Frage war ja nicht, ob der Unterhalt entfällt, sondern ob er gekürzt werden kann. Und das dürfte schon möglich sein, wenn auch beschränkt auf den Anteil des Unterhalts, der üblicherweise für Lebensmittel ausgegeben wird. Denn solche Kosten fallen ja in dieser Zeit im Haushalt der Ex-Frau tatsächlich nicht an und bezogen auf das Kind wird der Unterhalt ja in dieser Zeit in Form von Naturalien geleistet. Soweit ich weiß ist es ja auch durchaus nicht unüblichen, dass auch im Zusammenhang mit dem regelmäßigen Umgang eine entsprechende Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch vorgenommen wird.
--- editiert vom Admin
Ne, aber ohne Kinder würde die Mutter vielleicht nicht in einer Wohnung mit einem oder 2 Kinderzimmern hausen...
Eine Kürzung des Unterhaltes wegen des Urlaubs ist rein rechtlich nicht zulässig.
Da kommt man vor keinem Gericht durch.
Anders wäre das beim Wechselmodell, da gibt es m.W. Möglichkeiten.
Um den Unterhalt zu kürzen, müßtet ihr eine Änderung des gerichtlichen Titels erwirken.
Krankenhaus - das ist etwas ganz anderes, da das Amt damit argumentierte, dass man ja im Krankenhaus ernährt wird und daher kein Essen zuhause zu sich nimmt. Dass man gleichzeitig jeden Tag etwas zahlen muss, wird dann nicht unbedingt zum Vorteil des Kranken berechnet.
Unterhalt vom Amt kann man nicht mit Unterhalt des Kindesvaters vergleichen.
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