Weniger Unterhalt wegen Urlaub?

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Coshi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Weniger Unterhalt wegen Urlaub?

Hallo,
angenommen es wäre wie folgt:
Mein Freund und ich fahren für drei Wochen in den Urlaub und nehmen seinen Sohn mit ... können wir seiner Ex- Frau dann den Unterhalt für das Kind in der Zeit kürzen, denn in dieser Zeit verpflegen wir ja das Kind und sie hat keine Kosten für ihn zu tragen!

-----------------
"Danke und gruß
Coshi"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Nein, da die laufenden Kosten weiterhin bestehen bleiben.

Ausserdem könnt ihr nicht seiner Ex den Unterhalt kürzen, der Unterhalt steht dem Kind zu (wird meist aber an den/die Erziehende/n überwiesen.

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#2
 Von 
Coshi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und gerade weil der Unterhalt dem Kind zusteht, wäre es aber doch logisch, wenn sie in dieser Zeit nicht den Unterhalt bekommt, da das Kind ja bei uns ist.
Aber trotzdem vielen Dank für Deine Antowrt!

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#3
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Laufende Kosten sind z.B: die Krankenversicherung der Kinder, die Miete für die Wohnung etc.
Ich schließe mich ohje an, das wird so nicht funktionieren.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
was für weitere laufenden kosten fallen den(n) ... an?

Beispiele:
- die anteilige Miete des Kinderzimmers
- Kleidung (auch im Urlaub wird diese abgenutzt)
- Kosten, die naturgemäß nicht dauernd anfallen, müssen anteilig umgelegt werden (Schulbücher, Friseurbesuch)

MfG Stefan

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nun, die Frage war ja nicht, ob der Unterhalt entfällt, sondern ob er gekürzt werden kann. Und das dürfte schon möglich sein, wenn auch beschränkt auf den Anteil des Unterhalts, der üblicherweise für Lebensmittel ausgegeben wird. Denn solche Kosten fallen ja in dieser Zeit im Haushalt der Ex-Frau tatsächlich nicht an und bezogen auf das Kind wird der Unterhalt ja in dieser Zeit in Form von Naturalien geleistet. Soweit ich weiß ist es ja auch durchaus nicht unüblichen, dass auch im Zusammenhang mit dem regelmäßigen Umgang eine entsprechende Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch vorgenommen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Ne, aber ohne Kinder würde die Mutter vielleicht nicht in einer Wohnung mit einem oder 2 Kinderzimmern hausen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Eine Kürzung des Unterhaltes wegen des Urlaubs ist rein rechtlich nicht zulässig.
Da kommt man vor keinem Gericht durch.

Anders wäre das beim Wechselmodell, da gibt es m.W. Möglichkeiten.

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Um den Unterhalt zu kürzen, müßtet ihr eine Änderung des gerichtlichen Titels erwirken.

Krankenhaus - das ist etwas ganz anderes, da das Amt damit argumentierte, dass man ja im Krankenhaus ernährt wird und daher kein Essen zuhause zu sich nimmt. Dass man gleichzeitig jeden Tag etwas zahlen muss, wird dann nicht unbedingt zum Vorteil des Kranken berechnet.
Unterhalt vom Amt kann man nicht mit Unterhalt des Kindesvaters vergleichen.

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