Wenn sie nicht unter Betreuung gestellt werden muss, werde ich dann zur Rechenschaft gezogen?

5. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Senseo63
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Wenn sie nicht unter Betreuung gestellt werden muss, werde ich dann zur Rechenschaft gezogen?

Meine Nachbarin betreut eine alte Dame, schon seit 15 Jahre. Sie ist 85 Jahre alt und hat keine Erben. Es wurde eine Vereinbarung getroffen, daß meine Nachbarin das Haus erben soll, für die Pflege die sie leistet. Sie ist aber nicht offizielle Betreuerin der Dame. Jetzt hab ich schon mal aus Gesprächen rausgehört, daß die Dame etwas tüdelig geworden zu sein scheint.Da werden größer Geldbeträge in irgendwelchen Dosen gelagert und sie weiß nicht mehr wo. Die Putzfrau mischt auch mit in der Pflege und Betreuung. Ich hab irgendwie ein ungutes Gefühl, daß die alte Dame evt. nicht mehr ganz ihre Sachen regeln kann, kenne sie aber nur von hörensagen. Könnte ich ein Betreuungsverfahren anregen, damit die Sachen, die dort passieren richtig geregelt werden? Was ist, wenn die Dame garnicht unter Betreuung gestellt werden muss. Werde ich dann zur Rechenschaft gezogen, weil sie vielleicht kein Betreuungsfall ist. Ich möchte ja nur, daß jemand unabhängiger mal nach dem Rechten schaut. Man könnte ja auch meiner Nachbarin die Betreuung übertragen, aber dann wäre es rechtens.
Kann mir jemand Auskunft geben.


-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Könnte ich ein Betreuungsverfahren anregen, damit die Sachen, die dort passieren richtig geregelt werden?


Sicher kannst du das. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die alte Dame ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

quote:
Werde ich dann zur Rechenschaft gezogen, weil sie vielleicht kein Betreuungsfall ist.


Wenn du die Betreuung mutwillig bzw. wider besseren Wissens angeregt hast, könnten dir die Verfahrenskosten auferlegt werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

da bei gesetzlichen Betreuungen ohnehin der psychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes als Fachstelle hinzugezogen wird, können Sie ja erstmal mit denen sprechen. Da sind Sie auf der sicheren Seite...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.741 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen