Wer haftet bei geklauter Post?

14. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)
Wer haftet bei geklauter Post?

Leider ist es hier schon öfter vorgekommen, das Post nicht angekommen ist oder mir sogar direkt ausm Briefkasten entwendet wurde. Ich hatte mal eine Zeitung kostenlos als Probezeitschrift aboniert (ist schon länger her) und hatte die nicht gleich mit hochgenommen, weil ich nochmal weg musste. Als ich wieder kam, war die ausm Briefkasten entwendet.

Zumal gibt es hier auch einige Briefträger, die hier nicht ordnungsgemäß die Post in die entsprechenden Briefkästen tun, sondern auch gerne mal so einfach ins Treppenhaus geschmissen werden und da unsere Haustüre (siehe anderen Thread) ebenfalls defekt ist und jeder quasi rein und rausgehen kann, würde mich mal für den Fall eines entstandenden Schadens interessieren, wer haftet eigentlich dann für die Post, wenn diese bei uns als Empfänger nicht angekommen ist? Geht ja nicht nur um mich, sondern auch um meine anderen Nachbarn. Meiner Meinung nach wenn die Post nicht ordnungsgemäß zugestellt wird (da hatte ich mich schon bei der Posthauptstelle beschwert), nachdem das 2x passiert war mit einem Vertretungsbriefträger und aber denke ich sonst der VM oder?

Große Sachen passen sowieso nicht rein, die werden meist oben drauf gestellt, aber auch da kann auch mal schnell was wegkommen und ich bin auch nicht immer zuhause und kann darauf ein Auge werfen.

Gruß Blacky

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das Hauptproblem ist der Nachweis WER denn schuldig ist. Der haftet auch. Das nächste Problem ist der Schadensnachweis. Wie will man einen Schaden für Werbebriefe, nicht zugestellte Wahlkarten etc. beziffern.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Küsterin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Erstatte Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls aus Deinem Briefkasten, dann bist Du
1. auf der sicheren Seite und hast
2. eine Möglichkeit geschaffen, evtl.von Vermieterseite
einen anderen "diebstahlssicheren Briefkasten"
zu bekommen.

Meines Wissens dürfen Zusteller nichts auf den Briefkästen
ablegen sondern nur in die Briefkästen.

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"Es gibt nichts was es nicht gibt...oder...schlimmer geht immer "

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