Wer hat im Auto eigentlich das Hausrecht?

18. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Wer hat im Auto eigentlich das Hausrecht?

angenommen, es sitzen drei Personen im Auto: der Autobesitzer, der Fahrer und eine dritte Person. Die dritte Person benimmt sich daneben (nicht angeschnallt oder was auch immer). Wer hat das REcht, sie rauszuschmeißen, der Fahrer, der die tatsächliche Herrschaft übers Auto hat, oder dessen Besitzer?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Grundsätzlich dürfte der Eigentümer in seinem Auto stets das 'Hausrecht' haben. Autos sind rechtlich im wesentlichen wie Wohnungen zu behandeln.

Der Fahrer dürfte es dann, wenn die Person die Sicherheit des Fahrzeuges, der Insassen (einschließlich sich selbst) oder Dritter gefährdet. Ausnahme: der anwesende Eigentümer widerspricht, dann müßte der Fahrer halt anhalten und notfalls selbst das Kfz verlassen.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Darf ich denn als Fahrer(ich bin in dem Moment doch Besitzer, oder?) den Dritten nicht jederzeit auch ohne Grund rausschmeißen?

Vorausgesetzt der Eigentümer verhält sich neutral.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ja, da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ansonsten dürfte ja jemand, der einen Mietwagen fährt, nie einen Anhalter vor die Tür setzen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst stellt sich die Frage nach dem Rechtsverhältnis zwischen Fahrer und Eigentümer.

Wenn der Eigentümer auch Sie jederzeit als Fahrer ablösen kann, steht ihm natürlich im Streitfalle das "Hausrecht" zu.

Wenn der Fahrer das Fahrzeug aber für eine fest bestimmte Zeit vom Eigentümer zum Gebrauch überlassen bekommen hat (zum Beispiel durch Mietvertrag) steht ihm für diese Zeit auch das "Hausrecht" zu. Der Eigentümer müssten den unliebsamen Fahrgast dann dulden.

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#5
 Von 
guest123-1792
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wo steht das denn?

Ständige Rechtsprechung z.B. zur Frage, ob sich die Unverletzlichkeit der Wohnung auch auf das Kfz ausdehnt, relevant u.a. für die Notwendigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bzw. den Umfang desselben. Informieren Sie sich mal über die Meinung des BVerfG in der Sache.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1792
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

denn der Fahrer kann ja die Ladefläche als Wohnraum gemietet haben

Ohne Witz: auch zu dem Fragenkomplex habe ich schon mal irgendwo ein Urteil gelesen, da meinte auch jemand, so schlau zu sein, daß er seine (illegale) Ware, im Transporter lagernd, auf die Weise via Unverletzlichkeit der Wohnung gegen eine - seiner Auffassung nach illegale - Durchsuchung absichern könnte, indem er behauptete, der Transporter sei sein Wohnraum.

Ist er aber nicht mit durchgekommen. Wenn es noch jemand anderen als Frau Lorenz interessiert, suche ich das gerne mal raus. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1792
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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