Leider habe ich eine sehr anstrengende Nachbarin die mir ständig Ärger mit Lappalien macht.
Aktuell hat sie einen Anwalt beauftrage der mit ein Schreiben geschickt hat mit einer Frist meine Hecke zu scheiden (die Hecke ist tatsächliche ca. 50cm höher als erlaubt).
Nun will sie von mir die Kosten für den Anwalt erstattet haben. Für mich ein kleines finanzielles Desaster.
Daher die Frage ob ich ihren Anwalt zahlen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Wer zahlt Anwaltskosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein paar mehr Informationen wären praktisch. Ohne die kann man nicht viel sagen.
Wie weit ist die Hecke von der Grundstücksgrenze weg?
Hat die Nachbarin schon vorher zum Rückschnitt aufgefordert (also ohne Anwalt)?
Seid ihr beide Eigentümer, oder ist jemand Mieter?
Danke zunächst mal für die Rückfragen.
Ich habe mich im Vorfeld bei meiner Gemeinde informiert, die Hecke auf meinem Grundstück ist ausreichend vom Nachbargrundstück entfernt, jedoch etwa 50 Zentimeter zu hoch.
Die Nachbarin hat somit Recht.
Da mir ihr jedoch keine normale Kommunikation möglich ist (wird immer sofort ausfällig und beleidigend) konnte ich ihr nicht erklären das ich die Hecke in den nächsten Wochen nachschneiden werde.
Jetzt kam plötzlich ein Schreiben vom Anwalt an mich und sie will auch noch das Geld von mir.
Mit freundlichen Grüßen
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Bitte die Fragen beantworten. Was bisher kam war leider nicht hilfreich.
ZitatIch habe mich im Vorfeld bei meiner Gemeinde informiert, die Hecke auf meinem Grundstück ist ausreichend vom Nachbargrundstück entfernt, jedoch etwa 50 Zentimeter zu hoch. :
Das widerspricht sich.
Also nochmal. Bitte beantworte doch die folgenden Fragen:
Wie weit ist die Mitte des Stamms (grob) von der Grenze weg?
Wie lange steht die Hecke da?
Ragt sie auf das Nachbargrundstück?
Hat die Nachbarin schon vorher zum Rückschnitt aufgefordert (also ohne Anwalt)?
Seid ihr beide Eigentümer, oder ist jemand Mieter?
Um welches Bundesland handelt es sich?
-- Editiert von User am 20. Oktober 2024 23:08
Beide Parteien sind Grundstückeigentümer.
Da es sich um eine Hecke handelt ist da kein definierter Stamm. Jedoch kann man hier rund 50-60 cm angeben.
Die Äste der Hecke ragt nicht über die Grundstückgrenze, nur die in Bayern vorgegebene Höhe wird um ca. 50cm überschritten.
Die Dame hatte mich vor ca. 2 Wochen angesprochen. Jedoch kam es hier nicht zu einer wirklichen Kommunikation um ihr zu erklären das ich die Arbeiten nicht selbst durchführen kann sondern erst eine Firma beauftragen muss.
Sie schreit und beleidigt sofort („Halts Maul", usw)
Bei solch einem Kommunikationsniveau drehe ich ab und lasse sie immer stehen.
Wie gesagt, eine Aussprache ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
ZitatDaher die Frage ob ich ihren Anwalt zahlen muss. :
Nein, den Anwalt muss immer der Auftraggeber zahlen - das ist hier die Nachbarin.
Sie könnte unter bestimmten Umständen dann diese Kosten als Schadenersatz ersetzt verlangen.
Dazu müsste dann z.B. Verzug vorliegen. Dazu müsste dann nicht nur einen Beseitigungsanspruch bezüglich der Heckenhöhe haben. Sondern man müsste auch eine Beseitigungsaufforderung mit angemessener Frist getätigt haben.
Zu ersterem siehe unten, beim zweiten ist aus der bisherigen Schilderung nichts derartiges erkennbar.
Zitatdie Hecke auf meinem Grundstück ist ausreichend vom Nachbargrundstück entfernt, jedoch etwa 50 Zentimeter zu hoch. :
Das widerspricht sich ja nun fundamental.
Denn in der Regel ist die Hecke entweder ausreichend vom Nachbargrundstück entfernt oder sie ist zu hoch.
Es wäre also die Rechtsgrundlage zu finden und zu prüfen, weshalb eine Hecke die ausreichend entfernt ist, zu hoch sein kann.
-- Editiert von User am 21. Oktober 2024 00:29
Herzlichen Dank
ZitatDie Dame hatte mich vor ca. 2 Wochen angesprochen. Jedoch kam es hier nicht zu einer wirklichen Kommunikation um ihr zu erklären das ich die Arbeiten nicht selbst durchführen kann sondern erst eine Firma beauftragen muss. :
Sie schreit und beleidigt sofort („Halts Maul", usw)
Bei solch einem Kommunikationsniveau drehe ich ab und lasse sie immer stehen.
Wie gesagt, eine Aussprache ist nicht möglich.
Nunja, das wäre eine Aufforderung gewesen. Aber eine angemessene Fristsetzung kann ich da nicht erkennen.
Mangels Verzug sind die Anwaltskosten dann wohl von ihr zu tragen.
Ich würde eine Aufforderung / Fristsetzung bestreiten, verlangen, dass sie das beweisen soll und so lange auch die Berechtigung der Anwaltskosten bestreiten. Kurz und knapp, ohne große Erklärung.
(editiert)
Jetzt aber mit dem Rückschnitt beeilen. In 2 Wochen sollte das erledigt sein. Wenn das einzuhalten ist (sicher), dann würde ich das auch dem Anwalt gleich so mitteilen.
Höchstens 2 Meter bei dem Grenzabstand. Die sollten auch beim Wachstum der Hecke bedacht werden. Optimalerweise also das ganze Jahr unter 2 Metern bleiben.
-- Editiert von User am 21. Oktober 2024 09:26
-- Editiert von Moderator am 21. Oktober 2024 09:55
Wenn man bedenkt, dass es unter normalen Voraussetzungen bis zum 30.09 eh untersagt war die Hecke zu schneiden, keine wirkliche Aufforderung mit Fristsetzung zum Rückschnitt erfolgte und selbst falls eine Fristsetzung erfolgt sein sollte, die GaLa Bauer aktuell wohl einiges zu tun haben sehe ich keine Handhabe der Gegenseite, weshalb Du die Anwaltskosten würdest tragen müssen.
Wichtig ist jetzt eben, sich um einen Betrieb zu bemühen, der den Rückschnitt "zeitnah" durchführen kann.
ZitatNun will sie von mir die Kosten für den Anwalt erstattet haben. :
Da die Kommunikation eh über den Anwalt lief, würde ich diesem nur ganz kurz schreiben, dass zeitnah der Rückschnitt erfolgen wird, sobald der GaLa Bauer freie Kapazität hat.
Wenn man mag, kann man noch das Rückschnittverbot bis zum 30.09 und die Auslastung der entsprechenden Fachfirmen anführen, aber letztendlich ist das alles Schall und Rauch, eine Brieffreundschaft braucht man da nicht anfangen, zumal der Anwalt seine Kosten ja offensichtlich nicht von Dir fordert, sondern deine Nachbarin.
Ansonsten die Bitte der Nachbarin zur Kostenübernahme geflissentlich ignorieren und auch dort nicht mehr kommunizieren
ZitatWenn man bedenkt, dass es unter normalen Voraussetzungen bis zum 30.09 eh untersagt war die Hecke zu schneiden :
Wer sollte das denn verbieten, wenn selbst der § 39 Bundesnaturschutzgesetz das nicht verbietet?
ZitatWer sollte das denn verbieten, wenn selbst der § 39 Bundesnaturschutzgesetz das nicht verbietet? :
Genau dieses.
§39 Abs. 5.2 BNatSchG
Ich halte es für fraglich, dass ein Rückschnitt von 60-70 cm, noch als schonender Form- und Pflegeschnitt durchgehen würde.
-- Editiert von User am 21. Oktober 2024 12:13
ZitatIch halte es für fraglich, dass ein Rückschnitt von 60-70 cm, noch als schonender Form- und Pflegeschnitt durchgehen würde. :
In der Tat, das kann problematisch werden.
Aber es geht hier ja nur um ca. 50 cm.
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