Guten Tag alle zusammen,
Ende letzten Jahres wurde bei mir der Stromzähler gesperrt (alles korrekt soweit), da ich zwischenzeitlich ausgezogen bin und die Rechnung nicht bezahlt hatte kam es zu keiner Öffnung.
Nun habe ich die Schlussrechnung bezahlt und bekomme wieder Post von meinem ehemaligen Stromversorger, ich soll für die Öffnung des Zählers eine Gebühr von 60€ bezahlen, kein Problem, ich bin immerhin für die Sperrung verantwortlich, doch als ich gesehen habe, dass mir eine Rechnung für 3 Öffnungen zugestellt wurden, wurde ich doch etwas sauer und habe an eine E-Mail an den Versorger geschrieben.
Es soll, in der Zeit nachdem ich ausgezogen bin, von dem Vermieter/Eigentümer Termine ausgemacht worden sein, an denen er 2 mal nicht anwesend war und ich soll jetzt eine dreifache Öffnung bezahlen (180€).
Weder habe ich den Termin ausgemacht, noch habe ich mit Abwesenheit geglänzt.
Stimmt es, wie es der Lieferant behauptet, das ich für die 2 weiteren Anfahrten bzw. "Öffnungen", wie es auf der Rechnung steht, gerade stehen muss?
Mit freundlichen Grüßen
ichbinsderhase
Wer zahlt in dem Fall die Zähleröffnung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Der Lieferant möchte sich bitte an den Auftraggeber wenden. Der Ex-Vermieter kann im Anschluss dann 1x weiterberechnen.
Per Einschreiben die Forderung zurückweisen.
Ich würde die Forderungen zurückweisen. Es sei denn du hast denen gesagt an wen Sie sich wenden sollen um den Zähler freizuschalten.
Jedoch könntest du dann Schadenersatz von dem verlangen der in deinem Namen nicht da war.
Der, der für dich anwesend war um freizuschalten könnte dann aber auf die Idee kommen das als Schadenersatz zu berechnen.
Inkl. Gerichtskosten könnte es weitaus billiger seinen die Kröte zu schlucken. Biete doch einen Vergleich an 90 Euro.
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@ DumitruKurier
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