Wer zahlt nun?

25. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Janii
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt nun?

Wir sind mittlerweile am Ende und wissen einfach nicht mehr weiter..

Kurze Übersicht:

Wir wohnen in einem ZFH zur Miete und sind vor ca. einem Jahr hier eingezogen. Wir haben dann unseren Stromzähler angemeldet. Einen Monat später ist die andere Partei eingezogen und meldete ebenfalls unseren Stromzähler an.
Da wir aber nichts erhalten haben und weiterhin Abschläge gezahlt haben ist uns erst im Juli 2021 aufgefallen dass unsere Abschläge auf ein Guthabenkonto gingen und der Vetrag gar nicht mehr existiert.

Nach einer Weile rum telefonieren kam dann raus dass die Nachbarn über einen zwischenzähler laufen und wir über den Hauptzähler- da waren wir aber schon wieder in unserem alten Vertrag drin und es wurde alles rück abgewickelt.

Unser Guthaben wurde natürlich vorher ausgezahlt.

Nun möchte unser Anbieter aber natürlich die komplette Leistung die wir ja auch erhalten haben zurück haben (Ca.1400€).

Da wir aber nur zu zweit waren (seit wenigen Tagen zu dritt) und die Nachbarn aber zu 6 haben die natürlich den Größen Verbrauch. Wir haben also auseinander gerechnet was jeweils jeder von uns zu zahlen hat (anhand der Zählerstände) und die Nachbarn sind auch mit den summen einverstanden.

Jetzt haben wir unseren Anteil gezahlt und aktuell sind noch 1300€ offen alleine von den Nachbarn. Diese meinten aber zu uns sie würden noch auf das Geld der rückabwicklung warten von dem anderen Anbieter.

Da wir aber keine Mahnsperre bei unserem Anbieter mehr bekommen haben wir selbst bei deren Anbieter angerufen und nach einem Sachstand gefragt. Die meinten dass die Rückabwicklung an einem Problem (aus Datenschutzgründen Wissen wir nicht welches) hängt aber die Nachbarn wissen wohl welches Problem das ist.

Nun wollen uns die Nachbarn nicht sagen woran es liegt und wir bekommen ab nächste Woche dann wohl fleißig Mahnungen und wahrscheinlich dann auch bald die Stromsperre (die dann auch nur uns betrifft da wir in den nächsten Tagen einen eigenen Zähler bekommen).

Da der Vertrag über unseren Namen läuft laufen die Schulden der Nachbarn auch über uns und wir wissen nicht mehr weiter..

Wir sitzen dann mit einem Neugeborenen ohne Strom da für Schulden die wir nicht gemacht haben.. und die Nachbarn sehen dann nicht einmal die Notwendigkeit da sie von der Stromsperre ja nicht betroffen sind..

Was sollen wir jetzt machen? Wir haben gerade jetzt eigentlich ganz andere Sachen im Kopf und um ehrlich zu sein auch nicht das Geld mal eben so liegen um Mahnungen und vielleicht sogar noch inkasso sowie die Schulden der Nachbarn und zusätzlich solange der Zähler noch nicht da ist den Abschlag in Höhe von 170€ zu zahlen.

Die Nachbarn scheinen sich nicht wirklich zu kümmern da wir schon seit Wochen nur am telefonieren sind und von der anderen Partei einfach nichts kommt..

Wir sind am überlegen einen Anwalt einzuschalten aber das wären dann noch mehr Kosten die für uns anfallen..

Wir haben die Befürchtung dass die Nachbarn Schulden haben und deshalb die Rückabwicklung so lange dauert.. Das heißt dann aber auch für uns dass wir das ganze Geld wahrscheinlich auch nicht wieder sehen werden.

Eine echt sch*** Situation und wir wissen langsam echt nicht mehr weiter..

Was können wir machen ?

LG und vielen Dank


Ach so: Beim Einzug wussten weder wir noch der Vermieter dass ein zwischen und ein Hauptzähler existieren.

-- Editiert von Janii am 25.08.2021 15:48

-- Editiert von Moderator topic am 25.08.2021 15:54

-- Thema wurde verschoben am 25.08.2021 15:54

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35618 Beiträge, 6060x hilfreich)

Zitat (von Janii ):
wir bekommen ab nächste Woche dann wohl fleißig Mahnungen und wahrscheinlich dann auch bald die Stromsperre (die dann auch nur uns betrifft da wir in den nächsten Tagen einen eigenen Zähler bekommen).
Wenn der neue Zähler in den nächsten Tagen kommt---dürften sich alle Befürchtung wohl in Luft auflösen, oder?

Mit dem neuen Zähler werdet ihr eine eigene Zählernummer und eine eigene Vertragsnummer bekommen.

Zitat (von Janii ):
Was sollen wir jetzt machen?
Hoffen, dass der neue Zähler in den nächsten Tagen kommt.
Ein Anwalt? Was soll der denn tun? Auf den neuen Zähler in den nächsten Tagen verweisen?--- das kannst du hier auch haben :)
Zitat (von Janii ):
Ach so: Beim Einzug wussten weder wir noch der Vermieter dass ein zwischen und ein Hauptzähler existieren.
Ach so. Das sollte man sich mal merken. Vielleicht kann man später den Vermieter mit ins Boot holen...falls...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Janii
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Zitat (von Anami):
Wenn der neue Zähler in den nächsten Tagen kommt---dürften sich alle Befürchtung wohl in Luft auflösen, oder?


Ne also der Vertrag bleibt nach wie vor bestehen. Wir würden dann einfach nur die neue Zählernummer durchgeben bei unserem Anbieter und die offene Rechnung bleibt über unseren Vertrag bestehen..

Zitat (von Anami):
Ach so. Das sollte man sich mal merken. Vielleicht kann man später den Vermieter mit ins Boot holen...falls...


Der kennt dieses Problem schon. Er sagt er möchte nochmal mit den Nachbarn reden um die Dringlichkeit deutlich zu machen. Ich glaube aber nicht dass das was bringt da wir selbst ja auch schon oft mit den Nachbarn darüber gesprochen haben..

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127037 Beiträge, 40750x hilfreich)

Zitat (von Janii ):
Was können wir machen ?

1. Eure Schulden beim Anbieter bezahlen.
2. die Nachbarn gerichtfest in Verzug setzen und dann notfalls verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Janii
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
1. Eure Schulden beim Anbieter bezahlen.


Wir haben keine Schulden bei unserem Anbieter (Also wir direkt haben unseren offenen Betrag beglichen) und die offene Rechnung von den Nachbarn können wir nicht zahlen. Wir alleine haben insgesamt 700€ schon eingezahlt (unseren Verbrauch). Mit den 1300€ von den Nachbarn sind es dann 2000€ die wir nicht einfach mal so haben.

Wenn die doch aber wirklich auch woanders Schulden haben ist bei denen doch nichts zu holen? - und so oder so wird uns ja dann trotzdem der Strom abgestellt ob mit oder ohne Anwalt?

Aber es kann doch auch nicht sein dass die Schulden machen und wir dafür gerade stehen müssen wenn wir denen das Geld nicht vorstecken - also quasi gezwungen sind deren Schuld auszugleichen..


-- Editiert von Janii am 25.08.2021 17:53

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127037 Beiträge, 40750x hilfreich)

Zitat (von Janii ):
Wir haben keine Schulden bei unserem Anbieter

Natürlich habt ihr die, ihr seid die Vertragspartner des Anbieters, an euch wurde geliefert.



Zitat (von Janii ):
Wenn die doch aber wirklich auch woanders Schulden haben ist bei denen doch nichts zu holen?

Dann hat man in der Tat erstmal Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Janii
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Natürlich habt ihr die, ihr seid die Vertragspartner des Anbieters, an euch wurde geliefert.


Na gut so gesehen laufen die auf unseren Namen das stimmt wohl aber doch auch nur weil wir nicht mal wussten dass ein Zwischenzähler dort angebaut ist und nicht zwei voneinander getrennte Zähler. Müsste dann doch eigentlich auch vom Vermieter angegeben werden? Aber der wusste das selbst ja auch nicht.

Na gut wenn es tatsächlich so laufen wird dass wir jetzt tatsächlich an allem hängen bleiben müssten wir doch jemanden in Rechenschaft ziehen können ? Den Vermieter oder doch die Nachbarn ? Das kann doch nicht sein dass so Kosten auf uns abgewälzt werden?

Hätten wir von einem Zwischenzähler gewusst hätten wir dem nie Zugestimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35618 Beiträge, 6060x hilfreich)

Zitat (von Janii ):
und so oder so wird uns ja dann trotzdem der Strom abgestellt
Warum beharrst du darauf? In dieser Situation wird das alles vielleicht nicht nach Schema F laufen.
Zitat (von Janii ):
Ich glaube aber nicht dass das was bringt
Und ich glaube nicht, dass unbedingt DAS eintreten wird, was du befürchtest.
Zitat (von Janii ):
Aber es kann doch auch nicht sein
Bitte nicht so... :sad: Es ist jetzt, wie es jetzt ist.
Zitat (von Janii ):
Na gut wenn es tatsächlich so laufen wird dass wir jetzt tatsächlich an allem hängen bleiben müssten wir doch jemanden in Rechenschaft ziehen können ?
Nö. Wenn es an euch hängenbleiben sollte, dann hängt es an euch.

Also, bitte hoffe so wie wir, dass in den nächsten Tagen der neue Zähler mit neuer Zählernummer kommt. Erstmal das.
Und wenn der Anbieter tatsächlich auf dem Vertrag und der Begleichung der offenen Forderung besteht, dann müsste man sich an den Vermieter hängen.
Der kann zwar jetzt noch unwissend tun, aber...immerhin ist er vermutlich der Verursacher *ungeklärter Stromverteilungs-und Zähl-Angelegenheiten* und sollte dazu Rechenschaft ablegen.
Kann ja nicht korrekt sein, dass der 2 Wohnungen vermietet und nicht 2 Zähler für die Haushaltsenergie bereitstellt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Janii
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum beharrst du darauf? In dieser Situation wird das alles vielleicht nicht nach Schema F laufen.


Ja ich weiß ich jammere sehr viel. Das liegt vielleicht daran dass ich mir einfach andere Antworten erhofft habe..

Aber gut ich hoffe es wird nicht so laufen und ich hoffe dass sich das alles schnell klärt und der neue Zähler in den nächsten Tagen wirklich kommt.

Ich habe mit dem Anbieter schon telefoniert und er sagte mir dass alles so bleiben wird nur die Zählernummer wird sich dann ändern.. Naja vielleicht kommt ja in letzter Minute doch noch was von der anderen Partei.

Vielen Dank für eure Antworten. Der nächste Schritt wird für uns erstmal eine Beratung bei einem Anwalt sein und dann sehen wir weiter. LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127037 Beiträge, 40750x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wenn der Anbieter tatsächlich auf dem Vertrag und der Begleichung der offenen Forderung besteht, dann müsste man sich an den Vermieter hängen.

Und der soll dann was genau machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Janii
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und der soll dann was genau machen?

Was weiß ich. In Vorkasse gehen oder so. Würde er ja normal auch wenn der Zwischenzähler bekannt gewesen wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127037 Beiträge, 40750x hilfreich)

Zitat (von Janii ):
In Vorkasse gehen oder so.

Das ist nicht seine Aufgabe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Janii
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist nicht seine Aufgabe


Ich denke er wird schon auch ein paar Verpflichtungen haben.

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